11.02.2020

„Verbraucherrechte wahren“

Europäisches Parlament stimmt über seine Haltung zur Künstliche Intelligenz ab

Die Abstimmung der Parlamentsresolution über die Folgen von Algorithmen und automatisierter Entscheidungsfindung auf den Verbraucherschutz am Mittwoch, 13. Februar 2020, kommentiert Evelyne Gebhardt, Sprecherin der Europa-SPD im Ausschuss für Verbraucherschutz:

„Künstliche Intelligenz bietet enorme Chancen für die Gesellschaft, den Binnenmarkt und die wissensbasierte Wirtschaft, die Europa nutzen muss. Dabei muss die EU die Herausforderungen für das Wohlergehen von Verbraucherinnen und Verbrauchern angehen. Wenn beispielsweise eine Kaffeemaschine defekt ist, merkt man das sofort. Bei einem intelligenten Kühlschrank ist das schon anders: Wie soll der Verbraucher oder die Verbraucherin prüfen, ob der Mangel an der Software liegt?“

„Die EU-Kommission muss untersuchen, wie europäisches Recht in Sachen Verbraucherschutz, Produktsicherheit und Marktüberwachung überarbeitet werden muss. Etwa sind geltende Haftungsregelungen nicht an automatisierte Entscheidungsprozesse angepasst. Die herkömmliche Definition von Produkten missachtet Entwicklungen um das Internet der Dinge und muss überarbeitet werden. Verbraucherinnen müssen das Recht haben, dass verständliche und tendenzfreie Algorithmen genutzt werden. Bei Fehlern sollten Verbraucher ein Recht auf eine Entschädigung haben."

„Dienstleistungen können zukünftig schneller und genauer erbracht werden. Dies wirft jedoch ethische Fragen auf; besonders bei Diensten von allgemeinem Interesse, etwa in der Medizin oder bei freien Berufen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten verlangen, dass Menschen die Verantwortung für Entscheidungen übernehmen und, falls möglich, fehlerhafte Entscheidungen wiederrufen können. Eine unabhängige Stelle, ein 'TÜV'  für Künstliche Intelligenz, muss künftig garantieren, dass automatisierte Entscheidungsprozesse im Einklang mit Qualität- und Leistungsstandards sowie dem Verbraucherschutz stehen.“