16.12.2020

„Parlamentarische Kontrolle in Ausnahmesituationen sicherstellen“

Arbeitsweise des EU-Parlaments

Seit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie hat sich der Verfassungsausschuss damit befasst, wie neue Regeln zur Arbeitsweise des Europäischen Parlaments in Ausnahmesituationen in die Geschäftsordnung integriert werden können. Gabriele Bischoff, Vizepräsidentin des Verfassungsausschusses kommentiert die Änderung in der Geschäftsordnung des Parlaments, über die am Donnerstag, 17. Dezember, abgestimmt wird:

„Mit den zur Abstimmung stehenden neuen Regeln gibt sich das Europäische Parlament ein starkes Fundament für seine Funktionsfähigkeit in diversen Krisenszenarien. Parlamente müssen jederzeit als Orte politischer Entscheidungsfindung dienen können. Der Ausbruch der COVID-19 Pandemie hat die Funktionsweise des EU-Parlaments stark beeinträchtigt und vor große Herausforderungen gestellt. Wie kann für Abgeordnete aus 27 EU-Ländern in Zeiten von Reisebeschränkungen und Grenzschließungen die Aufrechterhaltung parlamentarischer Arbeit gewährleitstet werden? Durch die Änderung der Geschäftsordnung wappnet sich das EU-Parlament für künftige unvorhersehbare Ausnahmesituation jeglicher Art. Die neue Geschäftsordnung integriert die digitale Durchführung von Sitzungen und Abstimmungen.  

Sie garantiert den Bürgerinnen und Bürgern der Union, dass die einzige direkt gewählte Institution der EU ihre parlamentarische Arbeit unter allen denkbaren Umständen ausführen kann. Insbesondere in Krisenzeiten wie diesen, ist die parlamentarische Kontrolle wichtig. Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 und ihre sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen müssen auf den parlamentarischen Prüfstand gestellt werden. Das Europäische Parlament hat seine Aufgaben auch unter Pandemie-Bedingungen wahrgenommen – was dabei gelernt wurde, haben wir nun in eine moderne und krisensichere Geschäftsordnung aufgenommen“.

Ausblick: Wenn die Mehrheit der Parlamentsmitglieder der geänderten Geschäftsordnung zustimmt, wird sie am 1. Januar 2021 in Kraft treten und ab dem 18. Januar 2021 Anwendung finden.