28.03.2022

„Europäischer, innovativer und geschlechtergerechter“

Abstimmung über EU-Wahlrechtsreform

Bitte nutzen Sie diese korrigierte Fassung anstelle der um 15.01 Uhr versendeten Pressemitteilung.

Die Mitglieder des Verfassungsausschusses im Europäischen Parlament stimmen heute über tiefgreifende Reformen des europäischen Wahlrechts ab. So sollen die Wahlen zum Europäischen Parlament weiter europäisiert werden, etwa durch einen gesamteuropäischen Wahlkreis mit 28 Kandidat*innen, die keinen nationalen Wahlkreis, sondern die Bürger*innen der EU in ihrer Gesamtheit vertreten. Zudem enthält der Bericht die Forderung, dass die Wahllisten der Parteien, die bei EU-Wahlen antreten, in Zukunft geschlechterparitätisch besetzt werden. 

Gabriele Bischoff, verfassungspolitische Sprecherin der Europa-SPD:

„Das EU-Parlament schlägt eine große Wahlrechtsinnovation vor. Es ist überfällig, dass die Europawahlen europäischer, innovativer und geschlechtergerechter gestaltet werden. Die nächsten Europawahlen sollten in allen EU-Staaten an einem gemeinsamen Tag stattfinden, unterstützt durch eine europäische Wahlbehörde. Länderübergreifende Wahllisten könnten es Europäer*innen ermöglichen, Kandidat*innen zu wählen, die in der gesamten EU zur Wahl stehen. Transnationale Wahllisten zusammen mit einer rechtlich verbindlichen Verankerung des Spitzenkandidatenprinzips stellen eine historische Chance dar und verhindern, dass sich das Desaster, wie nach der letzten Europawahl in Zukunft, nicht wiederholt.

Wir Sozialdemokrat*innen fordern seit Langem ein zeitgemäßes europäisches Wahlrecht. Nur 39 Prozent der Europaabgeordneten sind Frauen. Der Handlungsbedarf ist gerade bei den Konservativen stark. In der EVP-Fraktion, zu der auch die CDU/CSU gehört, sind nur ein Drittel der Mitglieder Frauen. Damit sich das in Zukunft verändert, schlagen wir neue und verbindliche Mechanismen vor. Die Wahllisten der Parteien, die bei der Europawahl antreten, müssen in Zukunft paritätisch besetzt werden, so wie es in der SPD Tradition ist.“

Bekommt die Wahlrechtsreform eine Mehrheit im Verfassungsausschuss, stimmen die Europaabgeordneten voraussichtlich im Mai im Plenum des Europäischen Parlaments darüber ab.