24.01.2024

"Entscheidung gegen Verbraucherschutz und Risikovorsorge“

Umweltausschuss stimmt für neue Gentechnik-Regeln

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat für neue Gentechnik-Regeln votiert. Eine von Konservativen angeführte Mehrheit unterstützte die Deregulierungs-Vorschläge der EU-Kommission.

Bei der traditionellen Gentechnik werden fremde Gene in einen Organismus eingebracht. Bei der neuen Gentechnik werden die eigenen Gene einer Pflanze verändert. Oder es werden Gene derselben Spezies oder eng verwandter Spezies übertragen. 
Laut EuGH mussten bisher Pflanzen, die durch neue Gentechnik (NGT) verändert wurden, dieselben Prozeduren durchlaufen wie Pflanzen, die durch traditionelle Gentechnik (GMO/GVO) verändert wurden. Durch den neuen Kommissionsvorschlag vom Juli soll es für die neue Gentechnik nun einfachere Verfahren geben.


Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:
„Die Vorschläge der EU-Kommission und der konservativen Berichterstatterin zur Deregulierung der neuen Gentechnik sind völlig inakzeptabel. Sie würden dazu führen, dass ein Großteil der genmanipulierten und potentiell umweltschädlichen Pflanzen bald ohne Risikoprüfung und ohne Kennzeichnung auf den Tellern der Verbraucherinnen und Verbraucher landen. Damit verstoßen die Vorschläge gegen das Vorsorgeprinzip.

Wir Sozialdemokrat:innen wollen die neue Gentechnik nicht verbieten, sondern sinnvoll regulieren. Ohne die Stärkung des Vorsorgeprinzips und der Informationsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist die Verordnung für uns nicht zustimmungsfähig. Jede genveränderte Pflanze sollte vor ihrer Zulassung eine umfassende Risikoprüfung durchlaufen. Außerdem muss Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet werden. Durch eine Kennzeichnungspflicht von Produkten, die durch neue Gentechnik hergestellt wurden, sollten sie selbst entscheiden können, ob sie im Supermarkt zu diesen Lebensmitteln greifen wollen. Leider haben die Konservativen jetzt eine Mehrheit gegen Risikovorsorge und Verbraucherschutz zustande bekommen.“


Als nächster Schritt wird das gesamte Europäische Parlament in seiner Sitzung in Straßburg vom 5. bis 8. Februar 2024 über die Vorschläge des Umweltausschusses abstimmen. Sobald die EU-Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Position gefunden haben, können die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Mitgliedsstaaten beginnen.

Die EU-Kommission schlägt nun vor, durch neue Gentechnik veränderte Pflanzen ebenso einzustufen wie durch natürliche Züchtung entstandene Pflanzen, sofern der künstliche gentechnische Eingriff an nicht mehr als 20 Genen vorgenommen wird. Nationale Umweltbehörden, etwa in Deutschland, Frankreich und Österreich, kritisieren, dass eine Einstufung der Äquivalenz mit natürlichen Züchtungen unangebracht ist, da Genveränderungen hervortreten können, deren Auftreten bei natürlichen Züchtungen unwahrscheinlich sind. Zudem könnten solche genveränderte Pflanzen Ökosysteme schädigen, da ihre natürliche Anpassung nicht mit der Geschwindigkeit der durch neue Gentechnik verursachte Änderungen mithalten kann.