15.06.2026„Deutliche Verbesserungen und mehr Transparenz“Einigung auf neue FluggastrechteVivien CostanzoDas Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich im Vermittlungsausschuss auf eine Reform der europäischen Fluggastrechte verständigt. Die Einigung bringt verbesserte Informationen für Fluggäste, einfache Anleitungen, um Entschädigungen zu beantragen, Transparenz beim Handgepäck sowie klare Vorgaben für die Betreuung von Familien und Menschen mit Behinderungen. Die aktuell geltenden Regeln zur Entschädigung werden beibehalten. Demnach haben Passagiere weiterhin ab drei Stunden Verspätung oder bei Flugannullierungen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, deren Höhe sich nach der Flugdistanz richtet. Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD und Delegierte im Vermittlungsausschuss: “Die Verhandlungen zur Reform der Fluggastrechte waren zweifelsohne hart. Das geltende Recht ist zwar gut, aber nicht mehr am Puls der Zeit. In den letzten zwei Jahrzehnten kamen etliche Urteile dazu, in denen sich Passagierinnen und Passagiere mehr Rechte erstritten haben. Gleichzeitig sind Airlines bei versteckten Extragebühren kreativer geworden. Deswegen war es uns im Europäischen Parlament wichtig, die Fluggastrechte wieder in die Gegenwart zu bringen und klare Regeln zu schaffen. Der Rat der EU hat sich allerdings lange geweigert. Viele Mitgliedstaaten haben sich in zentralen Fragen auf die Seite der Airlines gestellt statt auf die der Fluggäste. Das Europäische Parlament konnte sich hier deutlich durchsetzen und konkrete Verbesserungen für Passagiere erkämpfen. Künftig sind Familien auf Reisen besser geschützt. Kinder und ihre Eltern können zusammensitzen, ohne dafür zusätzliche Gebühren zahlen zu müssen. Bei Preisvergleichen müssen die Ticketkosten in Zukunft inklusive Handgepäck angegeben werden. Das erhöht die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher und vermeidet unerwartete Zusatzkosten im Buchungsprozess. Zusätzlich wird der Zugang zu Entschädigungen vereinfacht. Vielen Reisenden ist aktuell gar nicht bewusst, dass ihnen eine Entschädigung zusteht. Hier verbessern wir die Situation der Fluggäste durch bessere Informationen deutlich: Im Falle einer Verspätung bekommen die Fluggäste eine Information mit dem Grund für die Verspätung und einer klaren Anleitung, wie sie ihre Entschädigung beantragen können." Parlament und Rat müssen nun noch formal über die Vereinbarung entscheiden. Voraussichtlich stimmt das Plenum im Juli darüber ab. Die reformierten Fluggastrechte finden ein Jahr nach Inkrafttreten Anwendung. Vivien Costanzo Baden-Württemberg Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheitenvivien.costanzo@europarl.europa.eu0032 228 45413
Vivien Costanzo Baden-Württemberg Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheitenvivien.costanzo@europarl.europa.eu0032 228 45413