Katarina Barley
Vize-Präsidentin des Europäischen Parlaments
Katarina Barley
Vize-Präsidentin des Europäischen Parlamentskatarina.barley@europarl.europa.euSeit Juli 2019 ist unsere Abgeordnete Katarina Barley eine der vierzehn Vizepräsidentinnen.
Die Aufgaben des Parlamentspräsidenten sind in Art. 20 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments geregelt. Der Präsident des Europäischen Parlaments leitet die Aktivitäten des Europäischen Parlaments. Dazu gehört die Leitung der Sitzungen des Parlaments, das Unterzeichnen von EU-Rechtsakten (zusammen mit dem Vorzitzenden des Rates der EU) und das Vertreten des Parlament bei Gipfeltreffen des Europäischen Rates. In seiner Arbeit wird der Präsident durch das Präsidium unterstützt. Diese Quästoren haben eine beratende Funktion. Sie sind mit Verwaltungs- und Finanzaufgaben betraut, die die Abgeordneten des Parlaments direkt betreffen.
Pressemitteilungen

EuGH-Entscheidung zum Rechtsstaatsschutz
Artikel lesen
EuGH-Gutachten zur Rechtsstaatlichkeit
Artikel lesen
Polens Ministerpräsident im EU-Parlament
Artikel lesen
Polnisches Verfassungsgericht urteilt über Vorrang von EU-Recht
Artikel lesen
Rechtsstaatsberichte der EU-Kommission
Artikel lesen
EuGH urteilt über polnische Disziplinarkammern für Richter*innen
Artikel lesen
Abgeordneten verlangen rechtliche Schritte zum Rechtsstaatsschutz im Eilverfahren
Artikel lesen
Rechtsstaatsklage gegen die EU-Kommission
Artikel lesen
