13.11.2020

„Nachhaltigkeit stärken, Sicherheit im Netz gewährleisten“

EU-Agenda für Vebraucherschutz

Die Europäische Kommission hat am Freitag, 13 November 2020 eine neue Verbraucheragenda bis 2025 veröffentlicht. Diese soll den europäischen Verbraucherschutzrahmen an die Herausforderungen der Digitalisierung und des Klimaschutzes anpassen. Evelyne Gebhardt, Mitglied im Binnenmarktausschuss:

„Die zukünftige EU-Gesetzgebung muss mit der Realität Schritt halten und Verbraucherinnen und Verbraucher vor den verdeckten Gefahren beim Online-Shopping schützen. Ebenso wichtig wie der Schutz vor gefährlichen Produkten, wird nun auch der Schutz vor digitalen Gefahren. Immer häufiger werden Verbraucherinnen und Verbraucher online gezielt manipuliert und so ihr Verhalten ausgenutzt oder Entscheidungen verzerrt. Häufig ganz ohne ihr Wissen.

Informationen rund um die Kaufentscheidung haben enormes Potential, zu einem nachhaltigen Wandel der Wirtschaft beizutragen. Dafür müssen aber auch die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern rund um Informationen und Garantien zu nachhaltigen Produkten gestärkt werden. So braucht es klare Regeln gegen frühzeitige Alterung von Produkten und die Nutzerinnnen und Nutzer sollen über die Reparierbarkeit von Geräten und Verfügbarkeit von Ersatzteilen Bescheid wissen.

Der Einkauf im Internet ist während der Corona-Krise enorm angestiegen. Dabei sind potentielle Kundinnen und Kunden großer Online-Verkaufsplattformen nicht vor gefährlichen Produkten geschützt, wenn Kinder sich durch Plastikteile verletzen oder elektrische Geräte nicht den europäischen Standards entsprechen. Hier ist ein Update der Gesetze für die Produktsicherheit und Verantwortung von Online-Verkaufsplattformen längst überfällig.“

Hintergrundinformation: Die bisherige Verbraucheragenda stammt aus dem Jahr 2012. Im Rahmen der neuen Verbraucheragenda plant die Europäische Kommission unter anderem Vorschläge zur Überarbeitung der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie und der Verbraucherkreditrichtlinie, welche die Konditionen bei Ratenkrediten (beim Kauf eines Computers oder eines Autos) reguliert.