28.04.2023

„Handels-Instrument für Entwicklungsländer darf nicht als Migrations-Werkzeug missbraucht werden"

Schwierige Verhandlungen über Zollvergünstigungen

Vertreter*innen von EU-Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten haben gestern zum vierten Mal über Verbesserungen des sogenannten Allgemeinen Präferenzsystem (APS) verhandelt. Mit dem Handelsinstrument APS werden Einfuhrzölle auf Erzeugnisse, die aus Entwicklungsländern in die EU eingeführt werden, beseitigt oder gesenkt. 
Dies soll helfen, Armut zu beseitigen sowie die nachhaltige Entwicklung der Länder und ihre Teilhabe an der Weltwirtschaft zu fördern. Das System gilt für mehr als 60 Länder mit zwei Milliarden Menschen und besteht seit 1971. 


Bernd Lange, Vorsitzende des Handelsausschusses:
"Der EU-Ministerrat will dieses wichtige entwicklungs- und handelspolitische Instrument als migrationspolitisches Werkzeug zweckentfremden. Entwicklungsländer, die bei der Rücknahme ihrer eigenen Staatsangehörigen nicht ausreichend kooperieren, sollen demnach Handelspräferenzen verlieren.

Wir haben in den Verhandlungen deutlich gemacht, dass diese Umgang mit Entwicklungsländern für das Europäische Parlament ein No-Go ist. Die Rücknahme von Menschen kann keine Bedingung für Zollvergünstigungen sein, die ja zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen.

Es steht außer Frage, dass wir beim Thema Migration endlich einen zeitgemäßen gemeinsamen europäischen Ansatz brauchen und dabei einiges aufgrund der Blockadehaltung einiger Mitgliedstaaten im Argen liegt. Aber Vereinbarungen müssen auf Basis des des Asyl- und Migrationspakts getroffen werden. Erst letzte Woche hat das Europäische Parlament einen Bericht angenommen, in dem wir deutlich machen, dass wir mit Drittländern bei der Rücknahme ihrer eigenen Staatsangehörigen kooperativ und nicht konfrontativ zusammenarbeiten wollen.

Der Streit um Migration sollte nicht sinnvolle EU-Vereinbarungen überschatten und eines der wichtigsten handelspolitischen EU-Instrumente für Entwicklungsländer, um Länder aus der Armut zu holen und zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen, zweckentfremden. Der Rat muss dringend seinen Ansatz überdenken, die Rücknahme von Menschen zur Bedingung für Handelsvorteile zu machen. Auch die Rolle der Europäischen Kommission muss kritisch betrachtet werden. Wir erwarten, dass die Kommission in den Verhandlungen die Rolle eines ehrlichen Vermittlers einnimmt. Wir haben eine echte Chance, die Wirkung des APS-Instruments zu verbessern, in dem wir das Übereinkommen effizienter umsetzen und überwachen. Die möglichen Verbesserungen beziehen sich unter anderem auf Beschäftigtenrechte und Umwelt-Übereinkommen. Das ist die Zielrichtung des Europäischen Parlaments."


Die derzeitige APS-Verordnung läuft Ende 2023 aus, und die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat laufen bereits seit Jahresbeginn. Die neue Verordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.