Um den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf elektronische Beweismittel zu verbessern, hatte die Kommission im Jahr 2018 ein Gesetzespaket vorgelegt, das die grenzüberschreitende Herausgabe und Sicherung elektronischer Beweismittel umfasst sowie die Benennung von Niederlassungen bzw. Vertretern bei Service-Providern für die Erhebung der elektronischen Beweismittel.
Das e-evidence-Paket macht den Weg frei für eine Zeitenwende in der europäischen Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Service-Providern: Erstmals werden die nationalen Ermittlungsbehörden Provider in anderen EU-Mitgliedstaaten direkt zur Herausgabe oder Sicherung elektronischer Beweismittel auffordern können, auf Basis EU-weit einheitlicher Fristen und Regeln. Außerdem müssen nationale Ermittlungsbehörden bei Anordnungen zur Herausgabe besonders sensibler Daten – Verkehrs- und Inhaltsdaten – künftig zeitgleich auch die Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Service-Provider sitzt, über die Anordnung informieren - ,notifizieren‘. Letztere können die Herausgabe verweigern, beispielsweise wenn Pressefreiheit oder Grundrechte verletzt werden oder die Tat im Land des Providers keine Straftat ist. Auch die Anbieter selbst dürfen aufgrund des Drucks des Parlaments bei zweifelhaften Anordnungen Alarm schlagen. Gleichzeitig konnten wir das Instrument an geltendes EU-Datenschutzrecht anpassen. Um gefälschte Anordnungen zu verhindern und sicherzustellen, dass die teils hochsensiblen Daten sicher übermittelt werden, wird speziell für dieses Instrument eine IT-Plattform entwickelt.“ |
"Zeitenwende bei Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Service-Providern"
e-evidence – finaler Kompromiss der EU-Regeln für elektronische Beweismittel verabschiedet


Nordrhein-WestfalenBirgit SippelS&D-Sprecherin für Inneresbirgit.sippel@europarl.europa.eu0032 228 45559
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