Mehr Rechtssicherheit bei Kranken-, Arbeitslosen- oder Familienleistungen für mehr als 14 Millionen Europäer:innen: EU-Bürger:innen, die in einem anderen EU-Land leben, arbeiten oder ihren Ruhestand verbringen, sollen von überarbeiteten Regeln profitieren. Mit einer heutigen Abstimmung hat das Europäische Parlament die sogenannte Reform der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme angenommen.
Gaby Bischoff, sozialpolitische Sprecher*in der Europa-SPD:
„LKW-Fahrer oder Pflegekraft: Für Menschen, die grenzüberschreitend arbeiten, leben oder in Rente gehen, führen unterschiedliche soziale Sicherungssysteme viel zu oft zu Unsicherheit, Bürokratie und sogar Ausbeutung. Trotz bestehender Regeln waren diese in der Praxis zu kompliziert und werden zur bürokratischen Hürde für die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Mit der Reform passen wir die die Regeln an den modernen Arbeitsmarkt an, stärken die Freizügigkeit von Arbeitnehmer:innen und sorgen für Fairness im europäischen Binnenmarkt. Das zeigt: Wir können vereinfachen, ohne zu deregulieren, und gleichzeitig die Rechte von Beschäftigten stärken.
Wer grenzüberschreitend arbeitet, darf keine Nachteile bei seinen sozialen Ansprüchen haben. Europa wächst dadurch zusammen, dass wir Grenzen überqueren und dabei soziale Rechte mit im Gepäck sind."
Ausblick: Die Verordnung tritt in Kraft, sobald auch der Europäische Rat sie formell angenommen hat und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde; einzelne Bestimmungen, etwa zum Arbeitslosengeld und Entsendung, gelten erst nach einer zusätzlichen Übergangsfrist von 24 Monaten.



