24.11.2014

Klare Regeln für neue Lebensmittel

Neuartige Lebensmittel dürfen kein Gesundheitsrisiko darstellen. Am Montagabend stimmt der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament über den entsprechenden Verordnungsvorschlag ab. Die neue EU-Verordnung soll sicherstellen, dass neuartige Lebensmittel nur dann auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn sie ein zentrales Zulassungsverfahren für die EU durchlaufen haben und in eine Positivliste aufgenommen werden. Grundsätzlich unterstützt die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior den Berichtsentwurf, der viele sozialdemokratische Anliegen beinhaltet: "Für neue Lebensmittel muss es klare Regeln geben. Die Menschen wollen wissen, was vor ihnen auf dem Teller liegt." Unter neuartigen Lebensmitteln versteht man Lebensmittel, die vor 1997 nicht in nennenswerten Mengen auf dem europäischen Markt waren oder in neuen Produktionsverfahren hergestellt werden, die die Struktur oder Zusammensetzung der Lebensmittel verändern. Ein noch offener Knackpunkt ist der künftige Umgang mit Klonfleisch. Denn die Arbeit an den parallel zu neuartigen Lebensmitteln von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Regelungen zum Klonen verzögert sich, so dass beide Gesetzestexte voraussichtlich nicht gleichzeitig in Kraft treten werden. Da aber die derzeit noch geltende Verordnung zu neuartigen Lebensmitteln Klonfleisch erlaubt, könnte sich eine Gesetzeslücke ergeben. Susanne Melior bezieht dazu klar Position: "Klonfleisch gehört verboten und nicht auf den Tisch! Sollten die Konservativen bei der Abstimmung verhindern, dass der Ausschuss eine Aussage zum Klonen trifft, schaffen wir eine Gesetzeslücke. Auch dem Import amerikanischen Klonfleischs in die EU sind dann Tür und Tor geöffnet." Deswegen spricht sich die SPD-Europaabgeordnete dafür aus, in der neuen Verordnung zu neuartigen Lebensmitteln das Verbot von Klonfleisch festzuschreiben. Ein zweiter strittiger Punkt betrifft die Definition von Nanomaterialien. Die Sozialdemokraten lehnen die von der Kommission vorgeschlagene Schwelle von 50 Prozent ab, nach der ein Lebensmittel dann als neuartig gilt, wenn es mindestens zur Hälfte aus Nanomaterialien besteht. "Mit unserer heutigen Technologie ist der Gehalt von Nanomaterialien nur schwer festzustellen. Daher wollen wir nicht eine Prozentschwelle für die Definition neuartiger Lebensmittel heranziehen, sondern ob ein technisches Verfahren zur Verkleinerung von Partikeln auf Nanogröße im Verarbeitungsprozess zur Anwendung gekommen ist", so Susanne Melior. Nach der Ausschussabstimmung sind Trilogverhandlungen mit dem Ministerrat angestrebt. Ziel ist ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in erster Lesung im Frühjahr 2015. Weitere Informationen: Büro Melior +32 228 45183 und Algara Stenzel +32 473 930 060 (Pressesprecherin)