19.10.2026

"Auch kleine Unternehmen sollen vom Binnenmarkt profitieren"

EU-Parlament will Regeln für Verpackungsvermeidung überarbeiten

"Auch kleine Unternehmen sollen vom Binnenmarkt profitieren"

Am Dienstag, 20. Oktober, stimmt das Europäische Parlament über seine Position zur Änderung der Regeln für Verpackungen im grenzüberschreitenden Handel ab. Die EU-Verpackungsverordnung verpflichtet Unternehmen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung, sich an den Kosten für Sammlung und Entsorgung ihrer Verpackungen zu beteiligen. Verkaufen Unternehmen ihre Waren in anderen EU-Mitgliedstaaten, müssen sie dort grundsätzlich einen Bevollmächtigten benennen, der für die Erfüllung dieser Pflichten einsteht. Gerade für kleine Unternehmen, die nur wenige Produkte ins Ausland versenden, kann dieser zusätzliche Aufwand den grenzüberschreitenden Handel erheblich erschweren. Die Kommission hatte daher vorgeschlagen, die Bevollmächtigtenpflicht für Unternehmen jeder Größe auszusetzen. Im Europäischen Parlament wird eine breite Mehrheit für die Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht für Verpackungen im grenzüberschreitenden Handel für Kleinst- und Kleinunternehmen (bis zu 50 Mitarbeitende) erwartet.

Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten und Schattenberichterstatterin der sozialdemokratischen Fraktion zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften über Verpackungsabfälle:

„Wir Europäer:innen sitzen auf einem gewaltigen Berg von Verpackungsmüll. Deswegen sind die neuen Regeln aus der europäischeVerpackungsverordnung so wichtig - sie sorgen für weniger Müll, mehr Umweltschutz und stärkere Verbraucher:innen-Rechte. 

Für den Erfolg dieser EU-Vereinbarung ist ebenso wichtig, dass der europäische Binnenmarkt mit seinen Vorgaben auch für kleine Unternehmen funktionieren muss. Sie müssen ihre Waren unkompliziert über die Grenzen innerhalb Europas hinweg verkaufen können. Für Unternehmen, die nur kleine Mengen Verpackungen auf den Markt bringen, braucht es schnellstmöglich eine Anpassung. Das EU-Parlament hat die Dringlichkeit erkannt und wir wollen nun ohne weitere Verzögerung in Verhandlungen treten und eine Einigung erzielen. Kleine Händler sollen möglichst noch vor dem Weihnachtsgeschäft von der Entlastung profitieren.“

Ausblick: Sobald auch der Rat seine Position festgelegt hat, können Europäisches Parlament und Mitgliedsstaaten in Trilogverhandlungen eintreten. Erst wenn sich beide Institutionen auf eine Änderung einigen, kann die Reform in Kraft treten.