 Mehr Rechtssicherheit bei Kranken-, Arbeitslosen- oder Familienleistungen für mehr als 14 Millionen Europäer:innen: EU-Bürger:innen, die in einem anderen EU-Land leben, arbeiten oder ihren Ruhestand verbringen, sollen von überarbeiteten Regeln profitieren. Denn die Zahl der Europäer:innen, die grenzüberschreitend wohnen und arbeiten, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Durch Veränderungen in der Arbeitswelt sind neue Missbrauchsrisiken für mobile Beschäftigte entstanden. Mit einer heutigen Abstimmung hat das Europäische Parlament eine Reform des entsprechenden EU-Regelwerk zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme angenommen. Gaby Bischoff, sozialpolitische Sprecher:in der Europa-SPD: „Ob LKW-Fahrer oder Pflegekraft: Für Menschen, die grenzüberschreitend arbeiten, leben oder in Rente gehen, führen unterschiedliche soziale Sicherungssysteme viel zu oft zu Unsicherheit, Bürokratie und sogar Ausbeutung. Trotz bestehender europäischer Regeln waren diese in der Praxis zu kompliziert und wurden zur Hürde für die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Mit der Reform passen wir die die Regeln an den modernen Arbeitsmarkt an und sorgen für Fairness im europäischen Binnenmarkt. Die Beschlüsse beweisen, dass wir sinnvolle Vereinfachungen einführen, und gleichzeitig die Rechte von Beschäftigten stärken können. Wer grenzüberschreitend arbeitet, darf keine Nachteile bei seinen sozialen Ansprüchen haben. Europa wächst dadurch zusammen, dass wir Grenzen überqueren und dabei soziale Rechte mit im Gepäck sind." Ausblick: Die Verordnung tritt in Kraft, sobald auch der Europäische Rat sie formell angenommen hat und der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Einzelne Bestimmungen, etwa zum Arbeitslosengeld und Entsendung, gelten erst nach einer zusätzlichen Übergangsfrist von 24 Monaten. |