Newsletter der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament
In dieser ersten Woche im neuen Jahr trafen sich die Abgeordneten in Brüssel, um innerhalb ihrer Fraktion Positionen für die kommende Plenarwoche in Straßburg vorzubereiten. Zum Thema Verbraucherkredite wird es zwischen den Fraktionen voraussichtlich in letzter Minute vor der Abstimmung im Plenum noch sehr spannend werden. Den Hintergrund zu diesem die Mehrzahl der Unionsbürgerinnen und -bürger betreffenden Thema finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
Dieses und weitere Themen im Januar:
- Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie: was soll besser werden?
- Zum Laval-Urteil des EuGH: Nur Mindestlöhne schützen vor Lohndrückerei
- CO2 und Autos: Kommissionsvorschlag ist da
- TIPP DES Monats: Neu: der Europäische Karlspreise für die Jugend
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre!
Ihre SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament
Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie: was soll besser werden?
Der Markt für Verbraucherkredite macht nach Angaben der KOM rund 800 Milliarden Euro im Jahr aus, und mehr als jeder zweite Europäer macht irgendwann in seinem Leben Gebrauch von dieser Finanzierungsmöglichkeit. Bislang verhindern die oft stark voneinander abweichenden nationalen Regelungen, dass Verbraucherkredite grenzübergreifend angeboten und genutzt werden. Die effektiven Kreditzinsen reichen im Ländervergleich von durchschnittlich 6 % in Finnland bis durchschnittlich 12% in Portugal. Ziel der neuen Richtlinie über Verbraucherkreditverträge ist die Entwicklung eines transparenteren und effizienteren Kreditmarkts, bei dem ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet wird.
Das Parlament berät nun in zweiter Lesung über eine bereits 2002 initiierte Gesetzgebung zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Verbraucherkredite in den Mitgliedstaaten. Hauptdiskussionspunkte zwischen Rat und Parlament waren vor allem der Geltungsbereich der Richtlinie, die vorvertragliche Information, die Überprüfung der Kreditwürdigkeit, die Widerrufsfrist und die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung.
Was den Anwendungsbereich der Richtlinie angeht, haben sich Rat und Parlament darauf geeinigt, nur Kreditverträge mit einem Gesamtbetrag zwischen 200 Euro und 75000 Euro einzubeziehen.
Als vorvertragliche Information fordert der Rat eine ausführliche Information des Verbrauchers vor Abschluss eines Kredites durch ein europäisches Standardformular über Gesamtkreditbetrag, Laufzeit, Rücktrittsrecht und effektiven Jahreszins. Der Versuch des konservativen Berichterstatters des Europäischen Parlaments, einen Großteil dieser verbraucherfreundlichen Informationen wieder herauszunehmen und die vorvertragliche Information durch einen Vertragsentwurf zu ersetzen, konnte bei der Abstimmung im Ausschuss von der sozialdemokratischen Fraktion verhindert werden.
Im Punkt Kreditwürdigkeit konnten Rat und Parlament sich darauf verständigen, dass die Mitgliedstaaten die Überprüfung der Kreditwürdigkeit der Verbraucher durch den Kreditgeber sicherstellen. Mitgliedstaaten, in denen die Kreditwürdigkeit der Verbraucher anhand einer Konsultation bestimmter Datenbanken bewertet wird, sollen diese Vorschrift beibehalten können.
Für die Rücktrittsfrist sieht der Text einen Zeitraum von 14 Kalendertagen vor. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat sich - gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Fraktion - dafür ausgesprochen, dass diese Frist bei verbundenen Kreditverträgen auf Anfrage des Verbrauchers bis auf drei Tage verkürzt werden kann, wie es in einigen Mitgliedstaaten üblich ist. Rat und Parlament konnten sich aber in den Verhandlungen darauf einigen, dass es eine grundsätzliche Frist von 14 Tagen gibt und eine kürzere Rücktrittsfrist nur in den Mitgliedstaaten erlaubt sein soll, deren Rechtsvorschriften diese Möglichkeit bereits vorsehen.
Bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Kredits hat der Rat eine an den Zinssatz der Zentralbank gekoppelte und äußerst komplizierte Berechnungsformel festgelegt, nach der ein Kreditgeber vom Verbraucher eine Entschädigung verlangen kann. Das Europäische Parlament hat sich gegen diese Berechnungsgrundlage ausgesprochen und will Entschädigungen nur zulassen, wenn sie mit dem innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten übereinstimmen, angemessen und objektiv gerechtfertigt sind.
Die Trilogverhandlungen zwischen Rat und Parlament sind am Donnerstag abgebrochen worden, nachdem der konservative Berichterstatter den Vorschlag des Rates zur Vorfälligkeitsentschädigung - den auch die PSE und die Liberalen unterstützen würden - abgelehnt hatte.
Es bleibt zu hoffen, dass sich Parlament und Rat in der kommenden Woche doch noch einigen können, um die Richtlinie in zweiter Lesung zu verabschieden.
Zum Laval-Urteil des EuGH: Nur Mindestlöhne schützen vor Lohndrückerei
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich im Dezember in einem Grundsatzurteil zum Verhältnis von nationalem kollektiven Arbeitsrecht und Europarecht geäußert. Dem Urteil ging eine Klage des lettischen Bauunternehmers Laval voraus. Laval setzte im Jahr 2004 entsandte lettische Arbeitnehmer auf einer Baustelle in Schweden ein. Die Entlohnung erfolgte gemäß den lettischen Tarifverträgen. Schwedische Baugewerkschaften haben dies als Lohndumping aufgefasst und versuchten Laval dazu zu bewegen, gemäß den schwedischen Tarifvereinbarungen zu zahlen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen blockierten sie die Baustelle in Schweden.
Der EuGH erkannte in seinem Urteil das Grundrecht auf Streik zwar ausdrücklich an, allerdings nur, um es im Anschluss gleich wieder in rechtlich höchst fragwürdiger Weise zu beschränken. Die Richter vertraten die Auffassung, dass ein Streik keine der vier - vorrangig wirtschaftsorientierten - Grundfreiheiten der Europäischen Union (Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit und Freiheit des Kapitals- und Zahlungsverkehrs) einschränken dürfe. Es sei daher unzulässig, wenn eine nationale Gewerkschaft eine ausländische Firma dazu zwänge, ihren entsandten Mitarbeitern den ortsüblichen Lohn zu zahlen. Der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE), Paul Nyrup Rasmussen, zeigte sich über diese Entscheidung tief enttäuscht: "Dies ist ein trüber Tag für das soziale Europa, dies ist ein trüber Tag, der dazu führt, dass schlechte Arbeitgeber und Lohndrücker geschützt werden." Rasmussen sieht vor allem die Gefahr, dass sich bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck verfestige, dass Europa an einem Wettbewerb zwischen den Beschäftigten mehr interessiert ist als an einer Erhöhung des Lebensstandards für alle.
Immerhin ließen die Richter eine Hintertür offen. So können Länder im Rahmen des Entsendegesetzes Mindeststandards festlegen, die auch von ausländischen Unternehmen nicht unterlaufen werden dürfen. Dies heißt in letzter Konsequenz, dass nun kein Weg mehr an gesetzlichen Mindestlöhnen vorbeiführt. Die CDU/CSU muss sich nun endlich sachlich mit dem Thema auseinandersetzen und der deutschen Öffentlichkeit reinen Wein einschenken. Wer angesichts offener Arbeitsmärkte in Europa Mindestlohnregelungen verweigert, organisiert Lohndumping und sozialen Abstieg. Wer eine funktionierende Wirtschaft mit anständigen Löhnen will, muss das Entsendegesetz auf alle Branchen ausweiten und gesetzliche Mindestlöhne einführen.
CO2 und Autos: Kommissionsvorschlag ist da
Am 19. Dezember 2007 hat die EU-Kommission den Verordnungsvorschlag zur Reduzierung der CO2 - Emissionen von Personenkraftwagen veröffentlicht. Seit 1995 gibt es eine EU-Strategie, die von den Herstellern, von den Verbrauchern und von den Mitgliedstaaten einen Einsatz zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen verlangt. Die europäischen Automobilhersteller hatten sich vor 12 Jahren verpflichtet bis 2008 ihre Emissionen auf einen Durchschnitt von 140g/km zu reduzieren, bei den Verbrauchern sollte das Bewusstsein über die verschiedenen Auswirkungen auf das Klima gestärkt werden und die Mitgliedstaaten sollten anhand steuerlicher Eingriffe, klimafreundliche Fahrzeuge für die Verbraucher attraktiver machen.
Der Rückblick auf die EU-Strategie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen von Kraftfahrzeugen von 1995 fällt eher nüchtern aus. Die Hersteller haben ihre Selbstverpflichtung nicht eingehalten, eine einheitliche Kraftfahrzeugsteuer basierend auf den CO2 - Ausstoß lässt in Europa immer noch auf sich warten und den Käufern von Neufahrzeugen wird im Verkaufsraum nur die Grammzahl des CO2 - Ausstoßes mitgeteilt.
In Anbetracht der wissenschaftlichen Fakten über die Folgen des Klimawandels ist ein sofortiges handeln zur Eindämmung des Klimawandels unabdingbar. Die Treibhausgasemissionen müssen reduziert werden, so auch im Straßenverkehr. Der Straßenverkehr ist für ca. 12% der CO2 - Emissionen der EU verantwortlich.
Aus diesen Gründen haben die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament sich für eine grundsätzliche Überarbeitung der Strategie eingesetzt und unter anderem eine gesetzlich festgelegte CO2 - Grenzwertkurve gefordert, an die sich die Automobilhersteller die ihre Autos in der EU auf den Markt bringen wollen, halten müssen.
Der Kommissionsvorschlag vom Dezember letzten Jahres ist in einem Gesamtkontext zu betrachten, in dem neben der Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen anhand von technischen Verbesserungen am Motor, ebenfalls Maßnahmen im Bereich der Optimierung der Reifenqualität, der Verbesserung der Kraftstoffqualität und ein größerer Einsatz von Biokraftstoffen, zur Erreichung eines Durchschnitts von 120 g CO2 - Ausstoß pro km eine wichtige Rolle spielen.
Das Europäische Parlament und der Ministerrat müssen sich aber nun erstmal mit dem Verordnungsvorschlag von Dezember auseinander setzen. Dieser fordert bis 2012 eine Reduzierung des CO2 - Ausstoßes auf 130 g/km im Durchschnitt für alle neuen Personenkraftwagen, die im Jahr auf dem EU-Markt verkauft werden. Die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass das Einführungsdatum der Regelung nicht auf 2015 verschoben wird, wie es eine schwarz-gelbe Mehrheit im Europäischen Parlament in einem pre-legislativen Text im letzten Oktober gefordert hat. Ganz klar ist ebenfalls, dass die Autos, die viel CO2 emittieren auch größere Anstrengungen zur Reduzierung des CO2 - Ausstoßes leisten müssen. Dies darf jedoch nicht zu Lasten eines fairen Wettbewerbs geschehen. Alle Hersteller müssen ihren Part leisten, auch diejenigen, die kleine Autos produzieren.
Für weitere Informationen:
TIPP DES Monats
Neu: der Europäische Karlspreise für die Jugend
Der Internationale Karlspreis zu Aachen ist der älteste und bekannteste Preis, mit dem Persönlichkeiten oder Institutionen für ihre Verdienste um die Europäische Einigung ausgezeichnet werden. Nach Preisträgern wie Konrad Adenauer, Sir Winston Churchill oder Bill Clinton soll diese Auszeichnung in diesem Jahr erstmals auch an junge Europäer verliehen werden, die sich um die europäische Verständigung verdient gemacht haben. Zur Teilnahme an diesem vom Europäischen Parlament und der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen ausgeschriebenen Wettbewerbs sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 30 Jahren aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgerufen. Es soll ein Projekt ausgezeichnet werden, das einen Beitrag zur europäischen Integration leistet und ein praktisches Beispiel bietet, wie Europäer als Gemeinschaft zusammen leben können. Übergegeben wird der mit 5000 € dotierte Preis am 29. April 2008.
Nähere Informationen zur Teilnahme am Wettbewerb unter: