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Europa-SPD
21. April 2026

"Wegweisendes Urteil für Grundrechte"

EuGH urteilt zu Ungarns restriktiven Gesetzen

Von Birgit Sippel

Die vom scheidenden Premier Viktor Orbán in Ungarn veranlassten Gesetzesänderungen gegen Menschen sexueller Minderheiten sind europarechtswidrig. So entschieden heute die Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die EU-Kommission hatte die Klage eingereicht, weil Ungarn 2021 zahlreiche Einschränkungen und Verbote erlassen hatte, die die Rechte von LGBTIQ+-Personen beschneiden. Das Europäische Parlament und zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, traten als Nebenkläger:innen auf. Die Entscheidung traf der EuGH im Plenum - dieses wird einberufen, wenn etwa eine Rechtssache Fragen betrifft, die die Grundstruktur oder Werte der EU berühren.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:

„Der Europäische Gerichtshof hat sich heute klar an die Seite der LGBTIQ+-Gemeinschaft gestellt. Diese Entscheidung stärkt die EU-Grundrechtecharta und unsere gemeinsamen Werte nachdrücklich. In einem wegweisenden Urteil entschieden die Richter:innen in Luxemburg, dass Ungarns Gesetz zum vermeintlichen 'Schutz von Kindern' LGBTIQ+-Personen diskriminiert und damit nicht nur gegen geltendes EU-Binnenmarkt- und Datenschutzrecht verstößt. Es verletzt auch direkt die Grundrechte-Charta sowie Artikel 2 der EU-Verträge und somit unsere gemeinsamen EU-Werte. 

Dies ist ein bedeutendes Urteil, denn mit der Anerkennung von Artikel 2 der Europäischen Verträge als Rechtsgrundlage für das Urteil unterstreicht der EuGH: Das freie Ausleben der eigenen geschlechtlichen Orientierung und Identität, und damit auch der Zugang zu LGBTIQ+-Inhalten, sind Grundrechte der Europäischen Union und damit nicht verhandelbar. Ein wichtiges Signal in Zeiten, in denen rückwärtsgewandte Regierungschefs in Europa leider immer häufiger versuchen, Minderheitenrechte, insbesondere von LGBTIQ+, unter dem Deckmantel des Kinderschutzes zu beschneiden. Für die zukünftige Regierung unter Péter Magyar ist das Urteil eine Verpflichtung, sich zu europäischen Werten zu bekennen und die entsprechenden Gesetze rückgängig zu machen.“

Birgit Sippel

Nordrhein-Westfalen

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

 birgit.sippel@europarl.europa.eu 0032 228 45559 

Hannah Cornelsen

Pressesprecherin

 hannah.cornelsen@europarl.europa.eu +32 477 95 48 36 

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