Falls die Darstellung der Pressemitteilungen nicht korrekt ist, öffnen Sie hier die Web-Ansicht.
Europa-SPD
04. Juni 2025

„Starken Verbraucherschutz wahren“

Verkehrsminister:innen wollen über Reform der Fluggastrechte entscheiden

Von Vivien Costanzo

Die EU-Verhandlungen über die Überarbeitung der Fluggastrechte-Verordnungen sollen wiederaufgenommen werden. Verbraucher:innen haben dank dieser Regeln Anspruch auf Entschädigung bei Annullierungen, Verspätungen ab drei Stunden und bei Ausfällen. Bisherige Bemühungen, die bestehenden Vereinbarungen zu reformieren, endeten ergebnislos. Zuletzt hatte der Ministerrat im Dezember seine Verhandlungsposition festgelegt, die bei der Sitzung der Minister:innen am morgigen Donnerstag zum Beschluss vorliegt.

Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD:

„Fluggastrechte und die Haftung von Luftfahrtunternehmen sind ein elementarer Teil des Verbraucherschutzes in der EU. Die aktuellen Erwägungen schaffen Unsicherheit darüber, ob sich Fluggäste auch in Zukunft darauf verlassen können, dass ihre Rechte bestehen bleiben. Der Vorschlag sieht eine neue - nachteilige - Staffelung von Entschädigungen vor und auch Aufweichungen bei den sogenannten außergewöhnlichen Umständen, wie Unwetter oder Personalmangel. Damit gäbe es frühestens ab fünf Stunden Verspätung eine Entschädigung – je nach Strecke erst ab neun oder zwölf Stunden – und mit einer schwammigen Auslegung der ‚höheren Gewalt‘ gingen Reisende in solchen Situationen ganz leer aus. Im schlimmsten Fall würde ein Großteil der Betroffenen gar nicht mehr von den für sie geschaffenen Rechten profitieren.

Die bestehenden EU-Regeln haben wesentlich zum Schutz der Fluggastrechte beigetragen. Trotzdem kennen wir auch die zahlreichen Mängel, die bei der Umsetzung zutage getreten sind. Das volle Potenzial der EU-Fluggastrechte ist also noch nicht ausgeschöpft. Passagiere müssen zum Beispiel teilweise monatelang auf Erstattung der Ticket-Kosten oder Kompensation wegen Verspätungen warten.

Eine Reform ist deshalb durchaus erstrebenswert, auch um Entschädigungsansprüche effektiver durchsetzbar zu machen. Abstriche beim Verbraucherschutz, auch im Falle von höherer Gewalt, darf es dabei keinesfalls geben.“

Hintergrund: Die bisher geltende Verordnung über Fluggastrechte erfasst nur einen engen Anwendungsbereich von 'außergewöhnlichen Umständen' im Falle von Flugannullierungen oder -verspätungen und führte darüber hinaus das Recht ein, nach einer Verspätung von 12 Stunden auf andere Fluggesellschaften oder Verkehrsträger umzuleiten (wenn die Fluggesellschaft die Fluggäste nicht mit ihren eigenen Diensten umleiten kann). Mehr Informationen finden sich hier.

Ausblick: Sollten sich die Verkehrsminister:innen auf eine gemeinsame Position einigen, müssen anschließend eine Entscheidung im Parlament herbeigeführt, sowie sogenannte Trilogverhandlungen zwischen den gesetzgebenden Institutionen begonnen werden. Für Änderungen an der bereits verabschiedeten Parlamentsposition muss das Plenum mit absoluter Mehrheit über den Vorschlag abstimmen.

Vivien Costanzo

Baden-Württemberg

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

 vivien.costanzo@europarl.europa.eu 0032 228 45413 

Hannah Cornelsen

Pressesprecherin

 hannah.cornelsen@europarl.europa.eu +32 477 95 48 36 

Artikel teilen

Artikel auf facebook teilen  spd-europa.de auf instagram