 EU-Handelskommissar Šefčovič hat heute Morgen den Abschluss der Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und Indonesien verkündet, gemeinsam mit seinem Amtskollegen Minister Airlangga Hartarto. Nachdem beide Seiten bereits im Juli eine politische Einigung erzielt hatten, sind nun auch die letzten technischen Details ausgehandelt. Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament: „Dieses Abkommen ist in Zeiten des Abgesangs auf den regelbasierten Handel ein wichtiges Ausrufezeichen. Es geht auch anders. Es gibt nach wie vor eine Alternative zum Recht des Stärkeren. Für die Europäische Union ist das nach wie vor der Standard für Abkommen, für den wir stehen: auf Augenhöhe, gemeinschaftlich erarbeitet, zu beidseitigem Nutzen und regelbasiert. Die EU und Indonesien sind verlässliche Handelspartner, die sich in der gegenwärtig turbulenten geopolitischen Lage wirtschaftliche Stabilität verleihen können.
Indonesien ist bereits jetzt die größte Volkswirtschaft der ASEAN-Staaten und verfügt über einen Markt von mehr als 280 Millionen Konsument:innen. Mit dem Abkommen verbessern sich die Marktbedingungen auf beiden Seiten und das Investitionspotenzial für Unternehmen. Mit der aufstrebenden Wirtschaftsmacht als Partner bietet sich außerdem die Möglichkeit, unter fairen Bedingungen Rohstoffe zu gewinnen und zu verarbeiten. Es geht aber nicht nur darum, Rohstoffe einzukaufen, sondern auch den Aufbau industrieller Kapazitäten in Indonesien zu fördern. Die EU ist eine Handelspartnerin, die auch die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ihrer Partnerländer im Blick hat. Dies gilt auch für das Ziel, Entwaldung zu stoppen und Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen.
Ich habe in den letzten Monaten intensiv für eine Verständigung mit unseren indonesischen Partner:innen geworben. Das nun vorliegende Abkommen wird diese Zusammenarbeit vertiefen. Wir müssen jetzt den Turbo einlegen, um diese Vereinbarungen in Kraft zu setzen und so bald wie möglich von ihren Vorteilen zu profitieren.“
Mit dem Abschluss der Verhandlungen beginnt nun die Übersetzung des Textes in alle 24 Amtssprachen und die juristische Überprüfung. Danach durchläuft das Abkommen das demokratische Ratifizierungsverfahren, in dem es vom Rat und vom Europäischen Parlament geprüft und gebilligt wird. |