 Europäische Betriebsräte (EBR) vertreten die Interessen der Beschäftigten in transnational tätigen Unternehmen in Europa. Doch trotz der seit 1994 geltenden EU-Richtlinie werden sie bei grenzüberschreitenden Themen oft gar nicht oder erst zu spät informiert. Mitarbeitende sind deshalb häufig bei wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen und erfahren aus der Presse von ihrer eigenen Zukunft. Nach monatelangen Verhandlungen konnten sich Europäisches Parlament, Rat und Kommission im Mai auf einen Kompromiss für mehr Information, Konsultation und Rechtssicherheit einigen. Im Vorfeld der heutigen, finalen Abstimmung über das Verhandlungsergebnis im Plenum kam es zu Falschbehauptungen von konservativen und rechten Fraktionen sowie Unternehmensverbänden. Gaby Bischoff, S&D-Vizepräsidentin sowie arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD: „Wir als europäische Sozialdemokrat:innen haben uns dafür stark gemacht, die Rechte der Eurobetriebsräte als einzige transnationale Interessenvertretung der Beschäftigten zu stärken. Die Verhandlungen waren schwer, unser Ergebnis ist ein Erfolg für die Beschäftigten: Das Recht auf Information, die Handlungsfähigkeit und der rechtliche Schutz werden deutlich ausgebaut. Ein echter Meilenstein bei der Information und Konsultation von Beschäftigten: Unternehmen, die gegen ihre Pflichten verstoßen, müssen künftig mit spürbaren Sanktionen rechnen. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, entsprechende nationale Regelungen vorzulegen – abgestimmt auf den Umsatz des Unternehmens und die Schwere des Verstoßes. Mit dieser Reform bekommen Europäische Betriebsräte endlich mehr Zähne – klarere Rechte, verbindliche Beteiligung und besseren Schutz. Das war längst überfällig. Denn wer Wandel gerecht gestalten will, braucht starke Betriebsräte – europaweit." Die Richtlinie zu den Europäischen Betriebsräten wurde 1994 auf den Weg gebracht, um erstmals transnationale Interessenvertretungen in großen, europaweit agierenden Unternehmen zu etablieren. Nach der formalen Annahme durch den Rat der Mitgliedstaaten wird die überarbeitete Richtlinie drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten vollständig gelten – zwei Jahre für die nationale Umsetzung und ein weiteres Jahr, um die neuen Bestimmungen anzuwenden. |