 Das Europäische Parlament hat sich soeben in den Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Rat auf die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts geeinigt. Damit schafft Europa einheitlichere Regeln, stärkt die Rechtssicherheit für Unternehmen und ebnet den Weg für mehr grenzüberschreitende Investitionen. Die Richtlinie ist ein zentraler Baustein der Kapitalmarktunion. Ein funktionierender und vertrauenswürdiger Rechtsrahmen stärkt Europas Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit.
René Repasi, Vorsitzender der Europa-SPD und rechtspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion: „Diese Einigung ermöglicht, was Europa seit Langem braucht: verlässliche Mindeststandards im Insolvenzrecht. Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen bringt sie die Planungssicherheit, die sie für Investitionen und Wachstum im europäischen Binnenmarkt benötigen. Wer investieren will, muss wissen, worauf er sich im Ernstfall verlassen kann. Einheitliche Regeln stärken Europas Wettbewerbsfähigkeit – ein Flickenteppich bewirkt das Gegenteil.
Für uns sozialdemokratische Verhandler war zudem zentral, dass Rechtsangleichung nicht zulasten von Beschäftigten geht. Wir haben erfolgreich durchgesetzt, dass Arbeitnehmer:innen in sogenannten Pre-Pack-Verfahren besser geschützt werden und Missbrauch verhindert wird. Auch Kleinstunternehmen ohne Vermögenswerte erhalten künftig einen geordneten Zugang zu Verfahren, anstatt in einer rechtlichen Grauzone zu stranden.“ |