 Unterhändler:innen des Parlaments und des Ministerrats der EU haben sich heute in Straßburg auf striktere Regeln für Rückführungen von Drittstaat-Angehörigen geeinigt. Dieses sogenannte "Trilog-Ergebnis" muss dem EU-Parlament nun zur Abstimmung im Plenum vorgelegt werden. Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion: „Erst Ende März gab es im Plenarsaal Jubelrufe und Applaus der rechten Fraktionen für eine erbarmungslose Abschiebepolitik. Bereits nach wenigen Wochen haben Parlament und Mitgliedstaaten nun im Hau-Ruck-Verfahren eine Einigung gefunden und damit trotz sinkender Ankunftszahlen der Panikmache der Rechten in Europa nachgegeben. Masseninhaftierungen, auch für Familien und Kinder, Durchsuchungen, die an die ICE-Agent:innen der Trump-Regierung in den USA erinnern, Rückführungszentren in Drittstaaten: Das sind die Bausteine der ausgehandelten Rückführungsverordnung. Diese Mischung bedeutet eine drastische Verschlechterung der Rechte der Betroffenen. Denn sie alle werden de facto wie Straftäter:innen behandelt. Außerdem sollen Mitgliedstaaten weitreichende und rechtlich fragwürdige Befugnisse bekommen. Hinzu kommen Abschiebezentren in Drittstaaten, für die es keinen verbindlichen Rechtsrahmen gibt, und somit keine Garantie auf Wahrung der Grundrechte. Dieser Umgang mit Menschen wird dem deutschen Grundgesetz, der europäischen Grundrechtecharta und rechtsstaatlichen Prinzipien nicht gerecht.“ Ausblick: Nach endgültiger Annahme des Trilogergebnisses durch Rat und Parlament tritt die Verordnung nach voraussichtlich 18 Monaten in Kraft. Einige Elemente, insbesondere die Abschiebezentren in Drittstaaten, könnten jedoch schon früher greifen. |