 Beim Schutz von Opfern von Straftaten bestehen in der Europäischen Union weiterhin erhebliche Unterschiede – etwa beim Zugang zu Beratung, Entschädigung und Verfahrensrechten. Weniger als die Hälfte der Opfer meldet laut EU-Kommission überhaupt eine Straftat, viele erhalten keine angemessene Unterstützung, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen. Das Europäische Parlament hat heute über die Überarbeitung der EU-Opferschutzrichtlinie abgestimmt, auf die sich Parlament, Rat und Kommission zuvor in Verhandlungen geeinigt hatten. Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D: „Der Opferschutz in Europa muss verbessert werden. Das gilt etwa in Sachen Datenschutz: Mitgliedstaaten müssen nun sicherstellen, dass die persönlichen Daten der Opfer vor dem Täter geschützt sind. So trauen sich hoffentlich mehr Opfer, Täter anzuzeigen. Und wir sorgen für eine bessere Sensibilisierung von zum Beispiel Richter:innen und Polizist:innen. So schließen wir bestehende Schutzlücken und stellen sicher, dass Opfer EU-weit besser geschützt sind, egal, wo sie Opfer einer Straftat wurden. Damit Betroffene nicht noch mehr Leid ertragen müssen als bereits bei der Tat selbst.“ Maria Noichl, gleichstellungspolitische Sprecherin der Europa-SPD: "Mit diesem neuen Gesetz aktualisieren wir die EU-Vorschriften, um den Zugang zu Beratung, Unterstützung und Entschädigung europaweit sicherzustellen. Endlich werden, auch die Bedürfnisse von Opfern sexualisierter Gewalt ausdrücklich berücksichtigt. Dafür haben wir Sozialdemokrat:innen uns in den Verhandlungen stark gemacht. Zudem haben wir dafür gesorgt, dass Prozesskostenhilfe für Menschen mit geringem Einkommen, auch bevor der Prozess beginnt, gewährleistet wird – was insbesondere für schutzbedürftige Personen wie Frauen, die vor gewalttätigen Partnern fliehen, unerlässlich ist. Die Überarbeitung wird damit einen wichtigen Beitrag leisten, damit die Scham endlich die Seite wechselt." Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament muss der Rat die Richtlinie formell annehmen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. |