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Europa-SPD
25. Juni 2025

Wichtige Fortschritte für Geschädigte von Straftaten

EU-Einigung auf stärkere Opferrechte

Von Maria Noichl

Von Birgit Sippel

Vertreter:innen von Parlament, Kommission und Rat haben sich in der Nacht zu Donnerstag auf eine Überarbeitung der EU-Richtlinie zu Opferrechten geeinigt. 

Ziel der neuen Vereinbarungen ist, Opfern von Straftaten europaweit mehr Unterstützung und besseren Zugang zu Informationen, Hilfsdiensten und Entschädigung zu sichern. Die heutige Einigung ist auf politischer Ebene erfolgt. Details müssen noch in technischen Verhandlungen ausgearbeitet werden, bevor das EU-Parlament final über den Text abstimmt. 


Maria Noichl, gleichstellungspolitische Sprecherin der Europa-SPD und Schattenberichterstatterin der Richtlinie:
„Die Vereinbarungen enthalten viele sinnvolle Verbesserungen für Geschädigte von Straftaten. Aus gleichstellungspolitischer Perspektive hilft besonders der nun festgeschriebene Grundsatz, dass diskriminierende und intrusive Befragungen zum Privatleben des Opfers, die nicht mit der Straftat zusammenhängen, künftig vermieden werden sollen. Dabei geht es beispielsweise um Fragen zur sexuellen Orientierung, zur Geschlechtsidentität oder zu früheren sexuellen Handlungen.

Wir schützen mit der Revision außerdem explizit Opfer, die von der Glorifizierung von Terrorismus und sexualisierter Gewalt betroffen sind. Man denke beispielsweise an die Verbreitung von Videos von Vergewaltigungen. Als Lehre aus der Pandemie sind nun Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, ihre Hilfs- und Unterstützungsdienste krisenfest zu machen. Opfer müssen auch in diesen Zeiten ohne Probleme und Umwege Hilfe erhalten.

Wir freuen uns, dass die Notwendigkeit spezifischer Gesundheitsdienste für Frauen als Opfer sexualisierter Gewalt in der Richtlinie deutlich wird. Dabei geht es um sexuelle und reproduktive Rechte und damit eben auch um Schwangerschaftsabbrüche nach Vergewaltigungen. Damit gehen wir hier endlich explizit einen Schritt weiter voran als in der Richtlinie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt.“


Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
"Als sozialdemokratische Fraktion haben wir für das Recht auf Prozesskostenhilfe gekämpft, das nicht nur die finanziellen Mittel der Opfer in Betracht zieht, sondern auch eine Prüfung der Verletzlichkeit, etwa bei Kindern oder Menschen mit Behinderung. Diese Hilfe greift auch, bevor der Strafrechtsprozess beginnt. 

Festgeschrieben sind in der Richtlinie nun unentgeltliche psychologische Unterstützung, solange wie nötig, der Zugang zu Entschädigungen sowie ein staatlicher Mechanismus, der Entschädigungen vorstrecken kann. Auch sollen beim individuellen Unterstützungsbedarfs der Opfer künftig mögliche Diskriminierungsgründe mitberücksichtigt und als besonderer Schutzbedarf eingestuft werden müssen. Dabei geht es etwa um  Aufenthaltsstatus, Geschlechtsidentität oder sexuelle Ausrichtung.

Leider haben die Mitgliedstaaten im Rat eine automatische Datenweitergabe zur Verteidigung in einem Strafverfahren durchgesetzt. Das wollten wir verhindern, um die Daten von Gewaltopfern zu schützen und Retraumatisierung vorzubeugen. Künftig muss daher weiter abgewogen werden, ob das Recht auf Verteidigung oder das Recht auf Privatsphäre im Einzelfall schwerer wiegt.“

Maria Noichl

Bayern

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ausschuss für Menschenrechte
Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

 maria.noichl@ep.europa.eu 0032 228 45157 

Birgit Sippel

Nordrhein-Westfalen

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

 birgit.sippel@europarl.europa.eu 0032 228 45559 

Jan Rößmann

Pressesprecher der SPD-Europaabgeordneten

 jan.rossmann@europarl.europa.eu 0032 473864513 

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