 In einer finalen Verhandlungsrunde haben sich Rat und Parlament auf eine Überarbeitung der EU-Regeln für Opferschutz verständigt. Die Richtlinie zielt darauf ab, dass EU-Bürger:innen, egal in welchem EU-Staat ihnen eine Straftat widerfährt, auf gleiche Standards und angemessenen Schutz zählen können. Maria Noichl, gleichstellungspolitische Sprecherin der Europa-SPD: "Wer Opfer einer Straftat wird, bedarf besonderem Schutz. Das muss gelten, ungeachtet der Herkunft, des Aufenthaltsstatus, der finanziellen Mittel, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Mit dem heutigen Ergebnis führen wir neu ein, dass Opfer auf psychologische Unterstützung zählen können, und zwar so lange wie nötig. Außerdem verbessert die heutige Einigung den Zugang zu Entschädigungen, einschließlich eines staatlichen Vorstreckungsmechanismus. Wir haben erreicht, dass Opfer einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben sollen. Wir haben in diesem Zusammehang außerdem durchgesetzt, dass Frauen EU-weit besser vor Retraumatisierung durch die Weiterverbreitung von beispielsweise Vergewaltigungsvideos geschützt werden müssen. Mit der Überarbeitunf wird endlich der Bedarf an spezifischen sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten für Opfer sexualisierter Gewalt klar benannt. Die Einigung enthält darüber hinaus die Zusage, dass Vergewaltigungsopfern Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen durch die Mitgliedstaaten ermöglicht werden soll." Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D: "In der EU soll kein Opfer einer Straftat allein gelassen werden. Mit der überarbeiteten Opferschutz-Richtlinie führen wir EU-weit Maßnahmen ein, die das Melden einer Straftat durch zugängliche und diskriminierungsfreie Meldemechanismen erleichtern. Wir stellen umfassende psychosoziale Betreuung und Rechtsbeistand sicher, wo gebraucht, und gewährleisten spezialisierte Schulungen für Fachkräfte." |