 Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission beschlossen, der die Schutzklauseln des noch nicht ratifizierten EU-Mercosur-Handelsabkommens operativ umsetzt. Die Verordnung ermöglicht es der EU, Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Importe aus den Mercosur-Staaten vorübergehend auszusetzen, wenn diese Importe EU-Produzenten erheblich schaden. Mit den heute verabschiedeten Änderungen wird der Schutz für europäische Landwirtinnen und Landwirte weiter ausgebaut: Der Handelsausschuss fordert eine engmaschigere Marktüberwachung durch die Kommission und häufigere Berichte an das Europäische Parlament. Zudem werden die Schwellenwerte gesenkt, ab denen ein deutlicher Anstieg von Importmengen oder ein Preisverfall als potenzieller Schaden für den EU-Agrarsektor gilt. Untersuchungen der Kommission sollen künftig in zwei statt vier Monaten abgeschlossen werden; bei sensiblen Produkten sollen vorläufige Schutzmaßnahmen spätestens nach 14 statt bisher 21 Tagen möglich sein. Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte werden gehört. Heute zeigen wir dem europäischen Agrarsektor klar: Wenn unsere Produzenten durch das EU-Mercosur-Abkommen tatsächlich negativ betroffen wären, dann schützen wir sie. Das Handelsabkommen selbst enthält bereits sehr sorgfältig austarierte Quoten für sensible Agrarprodukte. Diese sollten unsere Produzenten vor Schaden bewahren. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dennoch Risiken auftreten, bietet diese Verordnung zusätzlichen Schutz. Ich glaube weiterhin nicht, dass diese Maßnahmen notwendig sein werden, aber ich verstehe sehr gut, dass unsere Landwirtschaft ein Sicherheitsnetz einfordert. Der Vorschlag der Kommission war ein guter Ausgangspunkt, doch mit unserer heutigen Einigung sorgen wir für noch strengere Marktüberwachung und senken die Schwellen, ab denen eine Untersuchung eingeleitet und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Mit diesem verstärkten Schutz hoffe ich, dass wir auch in der Plenarabstimmung in der kommenden Woche eine Mehrheit für diese Regelung finden. Es sollte klar sein: Selbst für diejenigen, die dem Mercosur-Abkommen skeptisch gegenüberstehen, sind diese Schutzmechanismen unverzichtbar. Sie abzulehnen wäre unverantwortlich gegenüber unserer Landwirtschaft. Ich hoffe, dass unsere heutige Einigung den Weg dafür ebnet, das Handelsabkommen noch vor Jahresende zu unterzeichnen und anschließend im Europäischen Parlament zu ratifizieren.“ Die Plenarabstimmung über die Mercosur-Schutzklauseln ist für Dienstag, den 16. Dezember, vorgesehen. Da der Rat den Vorschlag der Kommission ohne Änderungen angenommen hat, wird voraussichtlich ein Trilogverfahren notwendig. Die Europäische Kommission plant, das EU-Mercosur-Handelsabkommen am 20. Dezember zu unterzeichnen. Wie üblich erfolgt die Unterzeichnung vor der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Der Handelsausschuss und das Plenum werden voraussichtlich Anfang 2026 über ihre Zustimmung zum Abkommen abstimmen.
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