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Europa-SPD
05. Juni 2026

"Klaffende Lohnlücke endlich schließen"

Mitgliedstaaten verfehlen fristgerechte Einführung von Gehältertransparenz

Von Gaby Bischoff

Frauen in der EU verdienen laut Eurostat weiterhin deutlich weniger als Männer. Bis Sonntag, 7. Juni, sind die EU-Staaten verpflichtet, transparentere Lohn- und Gehaltsstrukturen zu schaffen. Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz stärkt die Position von Beschäftigten gegenüber Arbeitgebern – und ist damit ein zentrales Instrument zur Durchsetzung des Grundsatzes gleichen Entgelts für gleiche Arbeit. Nach dreijähriger Frist zur Umsetzung der EU-Regeln haben jedoch nur zwei der 27 Mitgliedstaaten die Richtlinie bisher vollständig, weitere vier Mitgliedsstaaten lediglich teilweise umgesetzt. Der Großteil der Mitgliedstaaten hat noch gar kein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie verabschiedet, darunter auch Deutschland. Mit einer geschlechtsspezifischen Lohnlücke von 15,6 Prozent befindet sich Deutschland im europäischen Vergleich im letzten Drittel. 

Gaby Bischoff, Vizepräsidentin der S&D und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

"Die EU hat mit dieser Richtlinie ein starkes Instrument für mehr Lohngerechtigkeit geschaffen. Dass ausgerechnet Deutschland mit einem der höchsten Gender Pay Gaps in der EU bis heute kein Umsetzungsgesetz hat, ist beschämend. 
Jede Verzögerung bedeutet, dass Millionen von Frauen weiterhin mit Diskriminierung am Arbeitsplatz, einem geringeren Lebenseinkommen, niedrigeren Renten und einem höheren Armutsrisiko im Alter konfrontiert sind.

Effektive Instrumente zur Gleichstellung von Männern und Frauen werden von der Arbeitgeberlobby als ‚unnötige Bürokratie‘ abgetan. Dabei hatte die Wirtschaft lang genug ihre Chance, die Lohnlücke ohne gesetzliche Vorgaben zu schließen. Frauen haben es verdient, dass jetzt konsequent gehandelt und die diskriminierende Geheimniskrämerei um Gehälter beendet wird.

Die Kommission muss jetzt gemäß ihrem Auftrag sicherstellen, dass die Richtlinie zeitnah umgesetzt wird und säumige Staaten zur Rechenschaft zieht. Ich erwarte, dass das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unverzüglich handelt.“

Hintergrund: Die Richtlinie trat am 6. Juni 2023 in Kraft und muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen ab 150 Beschäftigten müssen ab Juni 2027 regelmäßig über den Gender Pay Gap in ihrem Unternehmen berichten. Für Unternehmen mit weniger als 150 Beschäftigten gilt dies ab Juni 2031. Alle Beschäftigten erhalten ein individuelles Auskunftsrecht über das Durchschnittsentgelt von Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren Positionen. Stellenausschreibungen müssen Angaben zum Einstiegsentgelt oder zur Gehaltsspanne enthalten. Bei festgestellten, nicht gerechtfertigten Lohnlücken sind Arbeitgeber zur Abhilfe verpflichtet. Außerdem führt die Richtlinie eine Beweislastumkehr zu Gunsten von Beschäftigten ein: Bei Klagen auf gleiches Entgelt müssen Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Gaby Bischoff

Berlin

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Ausschuss für konstitutionelle Fragen

 gabriele.bischoff@europarl.europa.eu  

Hannah Cornelsen

Pressesprecherin

 hannah.cornelsen@europarl.europa.eu +32 477 95 48 36 

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