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Europa-SPD
04. Oktober 2025

„Ungarns Opposition gegen Attacken Orbáns schützen“

Anträge auf Aufhebung der Immunität

Von René Repasi

Das Europäische Parlament entscheidet am Dienstag in Straßburg über die Empfehlung des Rechtsausschusses in insgesamt sieben Immunitätsfällen. Besonders strittig sind dabei die Anträge Ungarns über die Aufhebung der Immunität der italienischen Europa-Abgeordneten Ilaria Salis (Linke) sowie der Fälle der beiden ungarischen Oppositionspolitiker:innen Klára Dobrev (S&D) und Péter Maygar (EVP).

Magyar liegt derzeit in Umfragen vor Viktor Orbán. Dobrev wurde angeklagt, weil sie erklärt hatte, ein lokaler Beamter sei in einen Skandal verwickelt gewesen, der zum Rücktritt von Fidesz-Politikerinnen führte. Salis wird vorgeworfen, Teilnehmende des rechtsextremen „Tags der Ehre“ in Budapest angegriffen zu haben - einem Aufmarsch, zu dem Neonazis aus ganz Europa anreisen. Der Rechtsausschuss hatte im Fall Salis mit knapper Mehrheit für die Aufrechterhaltung der Immunität gestimmt und auch für Maygar und Dobrev einen Immunitätenschutz empfohlen.


René Repasi, Vorsitzender der Europa-SPD und rechtspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion: 
„In den Fällen der beiden Oppositionspolitiker:innen Klara Dobrev und Péter Maygar haben wir ernsthafte Bedenken, dass die Anträge politisch motiviert sind und vor allem dazu dienen, unliebsame Konkurrenten mundtot zu machen. Eine Aufrechterhaltung der Immunität der Abgeordneten ist vor allem Schutz vor den Attacken Orbans und seiner Kumpanen. 

Bei der Aufrechterhaltung der Immunität von Ilaria Salis geht es nicht um Straflosigkeit für mutmaßlich sehr schwerwiegende Taten im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Budapest, sondern um das Recht auf ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren, wie es etwa die Deutsche Hanna S. nach ihrer Beteiligung an Gewalttaten in Ungarn vor dem Oberlandesgericht München bekommen hat, sowie den Schutz vor erniedrigenden Haftbedingungen. 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn im selben mutmaßlichen Tatkomplex für verfassungswidrig erklärt, weil Maja T. in ungarischen Justizvollzugsanstalten aufgrund systematischer Mängel in der Rechtsstaatlichkeit eine erniedrigende Behandlung befürchten musste. Eine Aufhebung der Immunität von Ilaria Salis könnte im schlimmsten Fall zu erneuten Bildern von Salis in Ketten führen. Die Wertungen des Bundesverfassungsgerichts im Fall Maja T. müssen daher auf den Fall Salis übertragen werden. Der Immunitätsschutz für Abgeordnete ist das, was der Auslieferungsschutz für die Staatsangehörige ist."


Ilaria Salis hat angekündigt, sich einem Strafverfahren in Italien zu stellen. Diese müsste hierzu einen erneuten Antrag auf Aufhebung der Immunität der linken Abgeordneten stellen. 

Die parlamentarische Immunität, soll Abgeordneten die freie Mandatsausübung ermöglichen und vor willkürlicher politischer Verfolgung schützen und garantiert damit die Unabhängigkeit und Integrität des Parlaments. Die Aufhebung stellt keinen Schuldspruch dar, sondern ermöglicht die Einleitung von Verfahren in den Mitgliedsstaaten. Genausowenig stellt die Aufrechterhaltung der Immunität einen Freispruch dar, sondern schützt den Abgordneten vor politischer Willkür im Staat, der die Aufhebung der Immunität beantragt hat.

René Repasi

Baden-Württemberg

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Rechtsausschuss
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

Vorsitzender der Europa-SPD

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Jan Rößmann

Pressesprecher der SPD-Europaabgeordneten

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