 Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Position zur Umsetzung des EU-US-Abkommens vom vergangenen Juli festgelegt. Der Bericht des Verhandlungsführers Bernd Lange wurde mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit angenommen. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird Donnerstag, 26. März über den Vorschlag abstimmen.
Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments „Das nun beschlossene Verhandlungsmandat ist ein starkes Signal des Parlaments. Es trägt eine klare sozialdemokratische Handschrift und sendet zugleich eine unmissverständliche Botschaft an die US-Regierung: Es wird keinen Abschluss im Blindflug geben. Europa behält das Ruder in der Hand. Wir haben ein mehrstufiges Sicherheitsnetz mit klaren Leitplanken geschaffen: Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, die sogenannte Sunrise-Klausel, muss die US-Seite verbindlich zusagen, die Vereinbarungen von Turnberry einzuhalten und konkrete Fortschritte beim Abbau der Extrazölle auf Stahl- und Aluminiumderivate vorlegen. Zudem fordern wir, dass alle EU-Produkte mit einem Stahl- oder Aluminiumanteil von unter 50 Prozent wieder auf einen Zollsatz von 15 Prozent zurückgeführt werden. Nach Inkrafttreten haben die USA sechs Monate Zeit, auch die verbleibenden Zölle auf EU-Stahl- und Aluminiumderivate auf 15 Prozent zu senken. Andernfalls werden die gewährten Zollpräferenzen automatisch zurückgenommen.
Damit wir jederzeit reagieren können, haben wir auch die Kriterien für die sogenannte Aussetzungsklausel deutlich verschärft. Sie greift künftig nicht nur bei neuen oder erhöhten Zöllen, sondern auch dann, wenn wirtschaftlicher Druck als politisches Druckmittel eingesetzt wird – etwa zur Beeinflussung außenpolitischer Entscheidungen oder bei der Bedrohung territorialer Integrität. Europa schafft sich damit wirksame Instrumente, um geschlossen und entschlossen zu reagieren. Klar ist auch: Zollpräferenzen für US-Produkte sind kein Blankoscheck. Der weitgehend zollfreie Zugang zum europäischen Markt ist zeitlich befristet und steht bereits bis zum 31. März 2028 wieder auf dem Prüfstand. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass der Deal wieder stärker mit den Regeln der WTO vereinbar ist.
Mit diesen Nachbesserungen behebt das Parlament zentrale Schwächen des ursprünglichen Vorschlags. Nur so kann das Abkommen seinem Anspruch gerecht werden, Stabilität zu schaffen und europäische Unternehmen sowie Verbraucher:innen wirksam zu schützen.“ |