 Ab dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen in der EU unverkaufte Kleidung und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Unternehmen müssen zudem offenlegen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgen und welche Maßnahmen sie zur Vermeidung von Vernichtung ergreifen. Für mittlere Unternehmen gelten die Regelungen ab 2030. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen. Das Verbot ist Teil der 2024 beschlossenen europäischen Ökodesign-Verordnung, die ein Regelwerk für die Nachhaltigkeit von Produkten im EU-Binnenmarkt schafft. Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten: „Es ist ein Skandal, dass in Europa jahrelang tonnenweise neue Kleidung vernichtet wurde – Ressourcen verbrannt, Klima belastet, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit den Folgekosten alleingelassen. Das Fast-Fashion-Modell produziert billig und viel, auf Kosten von Mensch und Umwelt. Damit muss jetzt Schluss sein. Wer Produkte auf den Markt bringt, muss Verantwortung dafür übernehmen – das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Das Verbot ist ein wichtiger Schritt. Aber die Ausnahmen sind zahlreich – und sie müssen kritisch beobachtet werden. Nur ein Beispiel: Wer Kleidung als Spende anbietet und keinen Abnehmer findet, darf sie weiterhin vernichten. Angesichts einer Altkleiderinfrastruktur, die schon heute an ihre Grenzen stößt, droht das zum Schlupfloch für Vernichtung zu werden. Wenn sich zeigt, dass die Ausnahmen das Verbot in der Praxis aushöhlen, müssen wir nachschärfen. Deshalb ist die Offenlegungspflicht so entscheidend. Große Unternehmen müssen offenlegen, wie viele unverkaufte Textilien sie entsorgen und warum. Das schafft eine Grundlage, auf der wir Unternehmen zur Verantwortung ziehen und nachsteuern können, wenn die Regeln nicht greifen." |