 Die Verbreitung von Kindesmissbrauchsmaterial im Netz muss effektiv bekämpft werden. Parlament und Mitgliedstaaten verhandeln dafür über ein umfassendes Gesetz, nachdem im Rat seit über drei Jahren keine gemeinsame Position gefunden werden konnte. Bis eine dauerhafte Lösung beschlossen ist, erlaubt aktuell eine Ausnahmeregelung von der europäischen 'ePrivacy-Richtlinie' Anbietern digitaler Kommunikationsdienste, private Kommunikation freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und nach Anbahnungsversuchen Erwachsener zu Kindern (sogenanntes 'Grooming') zu durchsuchen. Kritiker:innen befürchten eine flächendeckende, anlasslose Durchsuchung privater Kommunikation. Die Beratungen zwischen den Institutionen gestalteten sich auch nach vorherigen Abstimmungen als schwierig. Vor diesem Hintergrund stand das EU-Parlament heute erneut vor einer Entscheidung über die Zukunft der vorübergehende Regelung zur Durchsuchung von Online-Material. Mit einer Abstimmung scheiterte/erfolgte/schließt die langwierigen Verhandlungsrunden über die Ausnahmeregelung. 1. Szenario: Antrag bekommt keine Mehrheit – bei Abstimmung kommt NUR EVP mit ihren Amendments durch und EP nimmt Ratsposition an "Mit Unterstützung einer breiten Mehrheit haben wir vor zwei Wochen eine starke Parlamentsposition verabschiedet, die sowohl Kinder als auch die Vertraulichkeit der Kommunikation und Privatsphäre der Nutzer:innen gleichermaßen schützt. Uns war wichtig, dass bereits identifiziertes oder gemeldetes Material über sexuellen Kindesmissbrauch auffindbar und für Strafverfolgung verwendbar sein sollte. Die Umsetzungsberichte der Kommission zeigen jedoch auch, dass Einsatz und Nutzen der Maßnahmen bei bisher unbekanntem Material und Grooming nicht so effizient sind wie von den Mitgliedstaaten immer wieder behauptet. Im Schlingerkurs torpedieren die Konservativen mit ihrem Änderungsantrag die erst kürzlich beschlossene Parlamentsposition und setzen sie der Ratsposition gleich. Mit dieser Kehrtwende stellen sie das Parlament als ernsthaften Ko-Gesetzgeber bloß und hissen vor den Mitgliedstaaten die weiße Fahne. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die Bereitschaft zu Kompromissen sowohl von Parlament als auch Rat unverzichtbar. Wir waren dazu bereit und haben uns gegenüber den Mitgliedstaaten für eine verhältnismäßige Verlängerung der Interim-Verordnung ausgesprochen. Die Verhandler von Seiten der Mitgliedstaaten zeigten jedoch keinerlei Flexibilität und die Christdemokraten spielen dazu fügig den Erfüllungsgehilfen." 2. Szenario: Antrag bekommt keine Mehrheit – EVP-Änderungsanträge finden keine Mehrheit -> COM Vorschlag wird damit de facto abgelehnt und Verordnung läuft aus "Mit Unterstützung einer breiten Mehrheit haben wir vor zwei Wochen eine starke Parlamentsposition verabschiedet, die sowohl Kinder als auch die Vertraulichkeit der Kommunikation und Privatsphäre der Nutzer:innen gleichermaßen schützt. Uns war wichtig, dass bereits identifiziertes oder gemeldetes Material über sexuellen Kindesmissbrauch auffindbar und für Strafverfolgung verwendbar sein sollte. Die Umsetzungsberichte der Kommission zeigen jedoch auch, dass Einsatz und Nutzen der Maßnahmen bei bisher unbekanntem Material und Grooming nicht so effizient sind wie von den Mitgliedstaaten immer wieder behauptet wird. Die Konservativen sind in ihrer Rolle als fügiger Erfüllungsgehilfe des Rates gescheitert. Damit setzen wir ein klares Zeichen: das Parlament steht zu seiner Position, die auf einen verhältnismäßigen Anwendungsbereich setzt, und lässt sich nicht vom Co-Gesetzgeber zum Ja-Sager degradieren. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Bereitschaft zu Kompromissen sowohl von Parlament als auch Rat unverzichtbar. Wir waren dazu bereit, die Verhandler von Seiten der Mitgliedstaaten zeigten jedoch keinerlei Flexibilität. Sie sind es, die die Gespräche ohne Ergebnis beendet haben und nun in Kauf nehmen, dass die Interim-Verordnung nicht verlängert wird." 3. Szenario: Antrag bekommt keine Mehrheit – EVP amendments finden Mehrheit und wir fügen positive amendments hinzu -> EP-Mandat muss vom Rat angenommen werden im Rahmen des AGRI Council am 30 März "Mit Unterstützung einer breiten Mehrheit haben wir vor zwei Wochen eine starke Parlamentsposition verabschiedet, die sowohl Kinder als auch die Vertraulichkeit der Kommunikation und Privatsphäre der Nutzer:innen gleichermaßen schützt. Uns war wichtig, dass bereits identifiziertes oder gemeldetes Material über sexuellen Kindesmissbrauch auffindbar und für Strafverfolgung verwendbar sein sollte. Die Umsetzungsberichte der Kommission zeigen jedoch auch, dass Einsatz und Nutzen der Maßnahmen bei bisher unbekanntem Material und Grooming nicht so effizient sind wie von den Mitgliedstaaten immer wieder behauptet wird. Das Parlament hat sich mit der heutigen Abstimmung erneut hinter die Einschränkung des Anwendungsbereichs gestellt, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Unter diesen Umständen sind wir bereit, mit einer zweijährigen Verlängerung auf den Rat zuzugehen. Nun liegt der Ball bei den Mitgliedstaaten. Wenn es ihnen wirklich um die Bekämpfung von Missbrauchsmaterial geht, sollten sie ebenfalls Flexibilität beweisen und das EP-Mandat bei der nächsten Gelegenheit annehmen." Hintergrund: Grundlage für die zu verlängernde Ausnahmeregelung ist die sogenannte ePrivacy-Richtlinie. Diese europäische Regelung enthält strikte Voraussetzungen, um Daten rund um elektronische Kommunikation zu verarbeiten. Was passiert jetzt? 1) Position EP und Rat steht - Zukunft der Ausnahmeregel ohne Einschränkung 2) Verlängerung läuft aus, bis es kein EU-Gesetz gibt, kann also kein Material gescreent werden (?) 3) Zweijährige Verlängerung für das Screening wahrscheinlich |