 Das EU-Parlament will Unternehmensgründungen in Europa deutlich vereinfachen: Künftig soll es möglich sein, ein Unternehmen europaweit binnen 48 Stunden vollständig digital anzumelden. Über den Initiativbericht zum sogenannten 28. Regime – einer optionalen europäischen Gesellschaftsrechtsform neben den 27 nationalen Systemen – stimmt das Plenum des Europäischen Parlaments am morgigen Dienstag in Straßburg ab. Ziel ist es, innovative Unternehmen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Der Bericht gibt der EU-Kommission eine klare politische Orientierung für ihren Gesetzesvorschlag, den sie Ende März vorlegen will. Er skizziert die Leitlinien für eine harmonisierte europäische Gesellschaftsrechtsform, die sogenannte Societas Europaea Unificata. René Repasi, Berichterstatter des Europäischen Parlaments und S&D-Sprecher im Rechtsausschuss: „Ein neues europäisches Unternehmensrecht kann zu einem zentralen Baustein für eine tiefere Integration unseres Binnenmarkts werden. Viele der Herausforderungen Europas wurzeln in der Zersplitterung des Gesellschaftsrechts – einem Flickwerk, das gerade jene behindert, die Europas Innovationskraft tragen: kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Scale-ups. Wir wollen in der Sache mutig vorangehen: mit einer schnellen, vollständig digitalisierten Unternehmensgründung und mit europaweit automatisch anerkannten Regeln für Gründer:innen und Investor:innen. Wenn Europa im globalen Wettbewerb bestehen will, müssen gute Ideen nicht nur hier entstehen, sondern auch hier wachsen, Investitionen anziehen und im Binnenmarkt skalieren können. Ebenso klar ist aber: Ein modernes Unternehmensrecht darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten entstehen. Es darf niemals zum Einfallstor werden, um Arbeitnehmer:innenrechte zu umgehen oder die soziale Architektur unserer Mitgliedstaaten auszuhöhlen. Europäische Integration darf nicht zu sozialem Wettbewerb nach unten führen. Wir senden daher eine klare Botschaft an die EU-Kommission: Ein mehrheitsfähiger Gesetzesvorschlag darf keine Mechanismen schaffen, die die Unternehmensmitbestimmung untergraben.“ |