06.06.2023

"Schutz vor ökonomischen Erpressungen“

Grünes Licht für neues handelspolitisches Instrument

Das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben soeben final ein neues handelspolitisches Schutz-Instrument besiegelt. Der Mechanismus soll der EU ermöglichen, sich entschieden gegen Drittstaaten zu Wehr zu setzen, die die EU oder ihre Mitgliedstaaten zu politischen Entscheidungen zwingen wollen.

Bernd Lange, Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel und Berichterstatter des EU-Parlaments für das sogenannte Anti Coercion Instrument:
"Die EU muss sich unangenehmen geopolitischen Realitäten stellen und dabei handlungsfähiger als bisher sein. Handelspolitik wird immer häufiger als politische Waffe eingesetzt. Wir hatten eine Lücke in unserem Instrumentarium. Wir sind angreifbar und es gibt Staaten, die diese Verwundbarkeit mit angedrohten Zwangsmaßnahmen ausnutzen wollen. Mit dem neuen defensiven handelspolitisches Instrument kann Europa selbstbewusster auf der Weltbühne für eigene Interessen einstehen und sich gegen wirtschaftlichen Erpressungen verteidigen. Wir müssen das Recht der Union, demokratische und souveräne politische Entscheidungen zu treffen, ohne Zwang ausüben zu müssen, unbedingt schützen."

Das EU-Parlament hat in den Verhandlungen eine Verwässerung des Schutz-Instruments verhindert und Klarstellungen sowie Verschärfungen durchgesetzt. 

„Der Rat wollte leider einen Papiertiger aus dem Schutz-Instrument machen. Das ist aufgrund des Widerstands des Europäischen Parlaments misslungen. Wir haben für exakte Definitionen und einen klaren Zeitplan gesorgt, so dass das Instrument nicht in alle Ewigkeit verschoben werden kann. Zudem ist das Parlament auf sämtlichen Stufen der Entscheidungsfindung beteiligt. Wir haben einen vielfältigen Korb möglicher Sanktionen geschaffen. Dazu gehören klassische Zölle, aber auch Beschränkungen des Marktzugangs, Export-Kontrollmaßnahmen und Aufhebungen des Schutzes von geistigem Eigentum. Damit ist kein Land, das Zwangsmaßnahmen initiiert, in der Lage, einfach zu kalkulieren, welche Gegenmaßnahmen zu erwarten sind. Zudem gibt es einen soliden Rahmen für die Wiedergutmachung von Schäden.

Das Europäische Parlament hat dieses neue Instrument bereits seit Oktober 2020 eingefordert. Anders als beispielsweise der amerikanische Ansatz, ist unser Instrument aber ein defensives, reaktives und damit eine Maßnahme der letzten Instanz. Bei dem neuen Instrument geht es im Kern darum, souveräne Entscheidungen zu garantieren."

Das Parlament und der Rat müssen dieses Abkommen noch förmlich genehmigen, bevor es in Kraft treten kann.