02.10.2023

"Neue Asbest-Regeln schützen Menschenleben"

Parlament stimmt über Gesundheitsvorschriften ab

Das Parlament will neue Regeln verabschieden, um Arbeitnehmer*innen in der EU vor Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Asbest zu schützen. Die Debatte findet am Montagnachmittag in Straßburg statt, die Abgeordneten werden am Dienstagmittag darüber abstimmen.

Die Richtlinie, auf die sich die Mitgliedstaaten mit den Verhandler*innen des Parlaments bereits geeinigt haben, soll den Grenzwert für die Asbest-Exposition am Arbeitsplatz senken. Zudem sieht sie den Einsatz einer moderneren und genaueren Technologie zur Erkennung dünner Asbestfasern vor. Die Vorschriften enthalten auch neue Anforderungen zur Verbesserung des Arbeitnehmer*innen-Schutzes, wie zum Beispiel die Verwendung von angemessener Schutzausrüstung und von Atemschutzgeräten, die sichere Reinigung von Kleidung, ein Dekontaminationsverfahren sowie hochwertige Schulungsanforderungen für Arbeitnehmer*innen. 

Gaby Bischoff, S&D-Vizepräsidentin sowie arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD:
"Obwohl Asbest schon seit knapp 30 Jahren verboten ist, ist der Werkstoff noch in vielen Gebäuden vorhanden und gefährdet so potenziell weiterhin Menschenleben. Asbest ist bei weitem die häufigste Ursache für berufsbedingte Krebserkrankungen: Bis zu 78 Prozent der berufsbedingten Krebserkrankungen können mit Asbest-Exposition in Verbindung gebracht werden.

Die S&D-Fraktion hat sich für eine deutliche Senkung der Grenzwerte für Asbest am Arbeitsplatz eingesetzt und schützt damit Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer*innen. Die Grenzwerte werden durch die Reform im Vergleich zur bisherigen Rechtslage um das zehnfache gesenkt. Dadurch wird das Krebsrisiko für Arbeitnehmer*innen in betroffenen Bereichen deutlich verringert. Gleichzeitig wird die Aufklärung für Betroffene verbessert, damit diese auch selbst Vorsorge treffen können, und der Weg bereitet, um moderne Messmethoden in der gesamten Union zu standardisieren."


Die Mitgliedsstaaten haben nach dem Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.