13.03.2024

"Kinder vor gefährlichem Digital-Spielzeug schützen“

Parlament positioniert sich zu neuen Sicherheitsregeln

Die Europa-Abgeordneten haben soeben in Straßburg den Standpunkt des Parlaments zu einer Überarbeitung der Richtlinie für Spielzeugsicherheit abgestimmt.

Mit den neuen Regeln soll die Zahl unsicherer Spielzeuge im Binnenmarkt verringert und Kinder besser vor Risiken geschützt werden. Die Trilog-Verhandlungen von Parlament, Kommission und Rat über die Neufassung der Richtlinie starten voraussichtlich im kommenden Mandat nach der Europawahl.


René Repasi, Vorsitzender und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Kinder müssen vor neuartigen, gefährlichen Chemikalien geschützt werden sowie vor digitalem Spielzeug, das die Privatsphäre ignoriert. Sie dürfen nicht das Opfer rücksichtsloser Spielzeughersteller und nachlässigen Online-Marktplätzen werden. Die bisherigen EU-Regeln aus dem Jahr 2009 sind veraltet und bisher  nicht an die Digitalisierung angepasst. Das holen wir jetzt nach und beschließen neue Vereinbarungen für den Schutz unserer wichtigsten Mitbürger:innen, den Kindern.

Mit neuen technischen Möglichkeiten, wie dem EU-Produktpass, sollen Hersteller den Käufer:innen mehr Informationen zur Verfügung stellen. Darin können Anleitungen zum Zusammenbau oder zur Pflege enthalten sein. Oder Informationen für Behörden zur Marktüberwachung, die scannen können, welche Chemikalien im Produkt sein dürfen. Eltern können dank digitaler Informationen das Spielzeug reparieren lassen. So greifen europäische Regelungen, wie die Ökodesign-Verordnung und das Recht auf Reparatur, auch bei den Regeln für Spielzeug Hand in Hand.

Doch das ist nicht ausreichend für den Schutz von Kindern. Die nächste EU-Kommission muss die Kontrollen bei der Einfuhr von Spielzeug in den Binnenmarkt verschärfen. Behörden zur Marktüberwachung und Zollämter müssen besser ausgestattet werden. Schließlich müssen Online-Marktplätze selbst in die Pflicht genommen werden, um die Herkunft und die Qualität des bei ihnen erwerbbaren Spielzeugs zu prüfen. Der Verkauf von kinderschädigendem Ramsch muss fühlbare Konsequenzen für die Online-Marktplätze haben. Nur so kann die Sicherheit aller auf dem EU-Markt verkauften Spielzeuge gewährleistet werden - online wie offline.“