20.12.2023

"Im Screening-Verfahren wird die Wahrung der Grundrechte überwacht"

EU-Einigungen zur Migrationsreform

Vertreter*innen von EU-Parlament, Kommission und Rat haben sich nach stundenlangen Trilog-Verhandlungen in Brüssel am Morgen auf eine Reform des Screenings sowie auf weitere EU-Verordnungen zu Asyl und Migration verständigt. Die neue Screening-Verordnung soll gewährleisten, dass rasch das korrekte Verfahren für eine Person festgestellt wird, die in die EU einreist, ohne die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen.


Birgit Sippel MdEP, Berichterstatterin der Screening-Verordnung und innenpolitische S&D-Sprecherin:
"Nach harten und langen Verhandlungen haben wir uns weitestgehend auf die neue Screening-Verordnung geeinigt, durch die flächendeckend alle irregulär eingereisten Menschen registriert werden und eine Identitäts- und Sicherheitsprüfung durchlaufen.

So stellen wir in der EU sicher, dass wir stets wissen, wer einreist und schaffen eine bessere Grundlage für die danach folgenden Verfahren. Gleichzeitig werden während des Screening-Vorgangs das Asylrecht gewahrt und Menschenrechte geachtet. Besonders Gefährdete bekommen schnell Unterstützung. Mit dem Verhandlungsergebnis zu dieser Verordnung können wir also zufrieden sein, auch weil wir im Screening-Verfahren einen neuen Überwachungsmechanismus für Grundrechte einführen, der die Einhaltung von EU- und internationalem Recht kontrollieren wird.

Auch bei den anderen Gesetzesinitiativen des Asylpakets gibt es eine grundsätzliche politische Einigung, hier steht die genaue Ausgestaltung einiger Abschnitte noch aus. Eine finale Bewertung des gesamten Pakets werden wir in den kommenden Wochen vornehmen."


Bereits 2022 hatte sich das Parlament mit den anstehenden Ratspräsidentschaften darauf verständigt, den Asyl- und Migrationspakt bis April 2024 komplett zu verabschieden. Das Plenum des Parlaments und die Mitgliedstaaten müssen Trilog-Einigungen noch zustimmen, bevor sie in Kraft treten.