Fischereipolitik ist ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit. Folgerichtig ist die Fischereipolitik eine der exklusiven Kompetenzen der EU.
Herzstück dieses Politikbereichs ist die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), die Vorschriften für die Verwaltung der europäischen Fischereiflotte und zum Erhalt der Fischbestände zusammenfasst. 2014 wurde die GFP zuletzt grundlegend reformiert, und auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben unsere klaren Vorstellungen einer erfolgreichen Reform im parlamentarischen Prozess eingebracht, sodass es nun gute Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Fischerei in Europa gibt. Die GFP agiert grundsätzlich auf vier strategischen Ebenen:
Mit dieser neuen strategischen Ausrichtung der GFP soll sichergestellt werden, dass die Tätigkeiten des Fischerei- und Aquakultursektors langfristig ökologisch nachhaltig sind und dass diese Bereiche so bewirtschaftet werden, dass wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und beschäftigungspolitischer Nutzen entsteht.
Dabei haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament auch über die Reform der GFP hinaus klare Ziele für eine erfolgreiche Politik. Jetzt geht es nämlich darum, durch verschiedene flankierende und umsetzende Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die erfolgreiche Reform der GFP auch so in der Praxis angewandt wird. Darum wollen wir:
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern eine Dezentralisierung und Regionalisierung, jedoch keine Renationalisierung der Fischereipolitik und im Zuge dessen: mehr Flexibilität. Nicht alles muss in Brüssel entschieden werden, oft kann vor Ort schneller auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden.
Einen wichtigen weiteren Bestandteil der GFP sehen wir in der Vermarktung: Die Stärkung der Marktposition für hochqualitativen Fisch regionaler Herkunft ist uns ein besonderes Anliegen.
Bei Abkommen mit Entwicklungsländern müssen wir noch mehr darauf achten, diese gerecht und entwicklungspolitisch sinnvoll zu gestalten. Die beschlossenen Standards für faire Fischereipartnerschaftsabkommen mit Drittländern müssen auch angewandt werden. Dabei gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die Beachtung der Entwicklungsziele und der Menschenrechte zu legen.