18.12.2020

„Unabhängigkeit zunehmend eingeschränkt“

Förderung der Justiz im kommenden EU-Haushalt

Die UnterhändlerInnen von EU-Parlament und Rat haben sich heute auf ein 300 Millionen Euro schweres Programm im EU-Haushalt zur Förderung der Justiz geeinigt. Katarina Barley, Co-Verhandlungsführerin für das Justizprogramm und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

„Das Programm soll die Justizsysteme und deren Zusammenarbeit in allen EU-Mitgliedsstaaten fördern. Eine reibungslose Zusammenarbeit der Justiz ist die Grundlage für die Rechtssicherheit für BürgerInnen und Unternehmen und somit für einen funktionierenden Binnenmarkt. Leider wird die Unabhängigkeit der Justiz in vielen EU-Mitgliedsstaaten zunehmend eingeschränkt. Das Europäische Parlament hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass bei der Finanzierung von Programmen ein spezielles Augenmerk auf die Unabhängigkeit der Justiz gelegt wird. Das Parlament soll eine stärkere demokratische Mitsprache bei der Kontrolle der Ausgaben bekommen. Es ist traurige Realität, dass die EU-Mitgliedstaaten insbesondere auf die Unabhängigkeit der Justiz hin kontrolliert werden müssen.“

Das Justizprogramm soll den europäischen Rechtsraum weiterentwickeln, insbesondere den Zugang zur Justiz erleichtern und die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen fördern sowie die Effizienz der nationalen Justizsysteme. Zusammen mit dem Programm ‚Rights and Values‘ wird das neue Programm Teil eines neuen Fonds im siebenjährigen EU-Haushalt in Höhe von 1,9 Milliarden Euro für Justiz, Rechte und Werte. Ziel dieses Fonds ist, die offene, demokratische, pluralistische und inklusive Gesellschaft in allen EU-Mitgliedsstaaten zu fördern.

Das Plenum des Europäischen Parlaments soll im Januar 2021 über das Programm abstimmen.