12.03.2020

"Passagierrechte gestärkt"

EugH-Urteil zu Entschädigung bei Flugreisen

Das  EuGH-Urteil zu Entschädigungen bei Flugreisen am Donnerstag, 12. März 2020, kommentiert Ismail Ertug aus dem Vorstand der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Sprecher der Europa-SPD im Verkehrsausschuss:

"Das Urteil des EuGH stärkt die Verbraucherrechte – gut so. Als Europäisches Parlament haben wir eine klare Position gegen jegliche Aufweichung oder Abschwächung der Passagierrechte. Die Entscheidung der Richterinnen und Richter ist auch ein Signal an die EU-Mitgliedstaaten, die derzeit die Neufassung der Passagierrechte in Europa verhandeln. Diese Gesetzgebung ist für die Reisende besonders wichtig. Der aktuelle Vorschlag der kroatischen Ratspräsidentschaft zu den Passagierrechten würde den Verbraucherschutz allerdings schwächen. Er sieht vor, dass eine Entschädigungszahlung bei Flügen innerhalb der EU künftig erst nach fünf Stunden fällig wird. Derzeit haben Passagiere bereits nach einer Verspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 250 Euro. Ab Distanzen von über 1500 km gilt eine pauschale Entschädigung von 400 Euro.“

Flugreisende haben Anspruch auf doppelte Entschädigung, wenn sie mehrfache Verspätungen wegen technischer Probleme erfahren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Die Richter urteilten, dass die Reisenden bei doppelter Verspätung aus technischen Gründen auch doppelt entschädigt werden müssen.