22.01.2019

Parlament stärkt Verbraucherschutz

EU-Regeln werden an digitales Zeitalter angepasst

Effektivere Vereinbarungen für Verbraucherinnen und Verbraucher: Die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament haben am Dienstag, 22. Januar 2019, die Verhandlungen für eine entsprechende Richtlinie auf den Weg gebracht.

Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufs- und Vergleichsplattformen im Internet müssen gemäß der neuen Regelung dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, ob ihr Vertragspartner ein gewerblicher Händler oder ein Privatanbieter ist. Außerdem werden sie verpflichtet sicherzustellen, dass Verbraucherbewertungen auch authentisch sind. „Die neuen EU-Regeln sind ein großer Wurf im Bereich der Transparenz von Online-Plattformen und damit ein Vorteil für alle, die im Internet etwas anbieten oder kaufen, tauschen, mieten etc. Bewertungen auf TripAdvisor und Co. sind lediglich hilfreich, wenn sie auf tatsächlichen Verbrauchererfahrungen beruhen“, so Evelyne Gebhardt, Verbraucherschutzexpertin der SPD im Europäischen Parlament. „Besonders wichtig war es für uns, sicherzustellen das Online-Marktplätze die von ihnen bezahlten Ergebnisse auf Suchmaschinen als solche kennzeichnen müssen. Die Verkaufsförderung gleicht in diesem Sinne der klassischen Werbung und hat nichts mit unabhängiger Bewertung zu tun.“ 

„Das ist nicht die einzige Errungenschaft dieses Berichts“, freut sich Evelyne Gebhardt, Vize-Präsidentin des Europäischen Parlaments. Die neuen Rahmenbedingungen werden gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in allen EU-Mitgliedstaaten das Recht auf individuelle Rechtsbehelfe, wie zum Beispiel Entschädigungs- und Kündigungsrechte haben, wenn sie von unlauteren Geschäftspraktiken wie aggressiver oder irreführender Werbung betroffen sind. Dieser Schutz ist derzeit in der EU sehr unterschiedlich. “ Das Europäische Parlament macht den Mitgliedstaaten deutlich, dass unlautere Geschäftspraktiken auch im Internet keinen Platz haben", so Evelyne Gebhardt. "Dazu gehört die identische Vermarktung von Produkten, die sich jedoch in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen wesentlich voneinander unterscheiden. Wo Nutella draufsteht, muss auch Nutella drin sein, egal ob auf dem deutschen oder polnischen Markt. Dieser Grundsatz gilt auch für den Handel im Netz.“ 

Durch die Richtlinie sollen vier bestehende EU-Richtlinien geändert werden, um Verbraucherrechte und ihre Umsetzbarkeit zu stärken. Das Plenum des Parlaments wird voraussichtlich im März über eine Trilogeinigung zwischen dem federführenden Ausschuss, Rat und Kommission abstimmen. 

Weitere Informationen: 
Büro Gebhardt +32 228 37466 und Hannah Cornelsen (Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) +32 228 41779.