19.02.2019

Nein zur verpflichtenden Speicherung von Fingerabdrücken

Einigung auf gemeinsame Sicherheitsstandards für Personalausweise

In der Europäischen Union soll es künftig gemeinsame Sicherheitsstandards für Personalausweise geben.

Am Dienstag, 19. Februar 2019, haben sich EU-Mitgliedstaaten, -Parlament und -Kommission in Brüssel auf neue Regeln dazu geeinigt. 

Umstrittenster Punkt ist die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen. Dafür sind Mitgliedstaaten, Kommission sowie eine Mehrheit aus Konservativen und Liberalen im Europäischen Parlament. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hatten sich von Anfang an dagegen ausgesprochen und haben bereits im Innenausschuss gegen die Verpflichtung gestimmt. 

„Die verpflichtende Speicherung der Fingerabdrücke auf Personalausweisen ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte von bis zu 370 Millionen Europäerinnen und Europäer“, so die Verhandlungsführerin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Derzeit sind bis zu 86 verschiedene Versionen von Personalausweisen in der EU im Umlauf. Es ist deshalb sinnvoll, dass wir europaweit höhere Sicherheitsstandards für Personalausweise festlegen, um die Anzahl verschiedener Dokumente zu verringern und sie fälschungssicherer zu machen. Die verpflichtende Speicherung der Fingerabdrücke auf den Ausweisen ist jedoch unverhältnismäßig und nicht notwendig.“  

Die Einigung sieht vor, dass künftig, zusätzlich zu biometrischen Fotos, Fingerabdrücke verpflichtend auf den Chips der Personalausweise gespeichert werden. Derzeit ist dies nur in neun Mitgliedstaaten der Fall. In Deutschland beispielsweise ist die Speicherung optional, Antragssteller müssen explizit der Speicherung zustimmen. 

„Sowohl der Europäische Datenschutzbeauftragte als auch die Europäische Agentur für Grundrechte haben kritische Stellungnahmen zum Vorschlag der EU-Kommission vorgelegt. Diese Bedenken sollten alle Entscheider ernstnehmen. Es scheint, die EU-Innenminister wollen vermeiden, sich diesen Bedenken in ihren Mitgliedstaaten in öffentlichen Diskussionen zu stellen, indem sie die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken nun über Brüssel einführen. Sie sollten jedoch auch zu Hause Rede und Antwort stehen, wenn sie einen solch weitreichenden Eingriff in die Grundrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger planen“, stellt Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im Innenausschuss, klar. 

Nach der Trilog-Einigung müssen nun das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten final über den Kompromiss abstimmen, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können. 

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