17.07.2018

International Standards für Beschäftigte setzen

Die 28 Wirtschaftsministerinnen und -minister der Europäischen Union werden auf dem EU-Japan-Gipfel in Tokio am Dienstag, 17. Juli 2018, voraussichtlich dem EU-Handelsabkommen mit Japan zustimmen (JEEPA; Japan-EU Economic Partnership Agreement). Mit dem Regierungsbeschluss der EU-Mitgliedstaaten, das EU-Japan Abkommen zu unterstützen, nimmt es die erste Hürde im Ratifikationsprozess. „In einer globalisierten Welt brauchen wir globale faire Regeln“, sagt Bernd Lange von der Europa-SPD, Handelsausschussvorsitzender des Europäischen Parlaments. „Die USA unterlaufen globale Vereinbarungen, viele ziehen Mauern des Protektionismus hoch. Da ist es umso wichtiger, dass zwei große Handelsblöcke ein regelbasiertes System durch ein gutes Abkommen stützen und auch gemeinsam auf dieser Basis an der Reform der Welthandelsorganisation arbeiten. Jetzt ist die Zeit des Europäischen Parlaments gekommen, wir haben das letzte und entscheidende Wort. Wir Handelspolitikerinnen und Handelspolitiker haben mit unserer Arbeit bereits angefangen. Nachdem wir die Verhandlungsprozesse intensiv begleitet haben, werden wir nun die finalen Texte prüfen. Nur Abkommen, die uns überzeugen, haben eine Chance angenommen zu werden.“ Erst nach einer erfolgreichen Verabschiedung durch eine Mehrheit der EU-Abgeordneten kann das Abkommen in Kraft treten. „Das Freihandelsabkommen würde die meisten Zölle, die EU-Unternehmen jährlich für den Export nach Japan entrichten, abschaffen und mehrere regulatorische Hindernisse beseitigen. Es gibt allerdings noch Fragezeichen, etwa bei den Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, so Bernd Lange. „Die japanische Regierung hat erst sechs der acht sogenannten Kernarbeitsnormen der internationalen UN-Arbeitsorganisation ILO unterschrieben; beim Verbot von Zwangsarbeit hat Japan Bedenken, weil es auch seine Gefangenen arbeiten lässt. Zudem fehlt noch das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Wenn die japanische Regierung hier nachbessert, setzt das Abkommen international Standards für Beschäftigte.“ Die acht ILO-Kernarbeitsnormen beziehen sich außerdem auf das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung der Kinderarbeit. Bislang haben über 138 der 180 ILO-Mitgliedstaaten alle acht Kernübereinkommen ratifiziert. Zu ihnen gehört auch Deutschland. „In den letzten Wochen gab es irreführende Berichterstattung über angebliche Wasserprivatisierung durch das Abkommen", sagt Bernd Lange. "Dabei kann kein internationaler Vertrag die eigentumsrechtliche Lage von Betrieben im öffentlichen Eigentum ändern. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind bestimmte Aspekte selbstverständlich nicht verhandelbar. Der Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge ist über jeden Zweifel erhaben. Im EU-Japan Abkommen sollen einige Dienstleistungsbereiche, die in der EU für private Anbieter geöffnet sind, auch für japanische Anbieter geöffnet werden. Ausgenommen davon ist aber selbstverständlich der breit gefasste Bereich der Daseinsvorsorge. Wasser wird nicht liberalisiert. Es ist ein besonders Gut und gehört unter öffentliche Kontrolle.“ “Auch den grenzüberschreitenden Transfer von Daten müssen wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier besonders gewissenhaft prüfen“, so Bernd Lange. „Japans Gesetze sind hier in einigen Bereichen weniger sensibel als die europäischen.“ Der Ausschuss für internationalen Handel im Europäischen Parlament wird eine Stellungnahme mit Abstimmempfehlung verfassen. Das Abkommen muss zuerst vom Ausschuss und danach vom Plenum des Europäischen Parlaments angenommen werden. Weitere Informationen: Büro Lange +32 2 28 45555 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)