28.09.2020

„Geschäftsmodell von Online-Plattformen offenlegen, Rechte von Nutzerinnen und Nutzer stärken“

Rechtsausschuss unterbreitet Vorschläge für europäisches Digitalpaket

Der Digital Services Act ist eines der ersten großen digitalpolitischen Flaggschiffprojekte der Europäischen Kommission und wird zum Ende des Jahres 2020 erwartet. Das Gesetzespaket soll die europäischen Regeln für digitale Dienstleistungen verbessern. Bei dem heute abgestimmten Berichtsentwurf geht es um eine Vorab-Positionierung des Europäischen Parlaments gegenüber dem Vorschlag der Kommission für den Digital Services Act.

Das Europäische Parlament hat dazu in mehreren Ausschüssen sogenannte Initiativberichte erarbeitet, die Vorschläge für die Regulierung von Online-Plattformen enthalten und die Position der Parlamentarierinnen und Parlamentarier an die EU-Kommission herantragen. Tiemo Wölken kommentiert als zuständiger Berichterstatter die heute stattfinde Abstimmung im Rechtsausschuss:

„Mein Bericht, der heute im Rechtsausschuss abgestimmt wird, fußt auf drei Säulen: Die Wahrung der Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit, Maßnahmen gegen die Verbreitung von Fake News oder Verschwörungstheorien, sowie der Datenschutz.“

„Ich habe mich im Rechtsausschuss dafür eingesetzt, dass bestehende Verfahren für den Umgang mit illegalen Inhalten verbessert werden: im sogenannten Notice-and-Action-System wird eine Plattform wie Facebook darauf hingewiesen, wenn ein auf ihr veröffentlichter Inhalt illegal sein könnte. Wie anschließend jedoch vorgegangen wird, entscheidet die Plattform maßgeblich selber - das schafft zu viele Unsicherheiten und bietet nicht ausreichenden Schutz für die Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer. Ein Szenario, dass wir mit aller Kraft verhindern wollen ist, dass private Unternehmen damit beauftragt werden, als Hilfssheriffs Inhalte zu überwachen und nach eigenem Ermessen zu löschen. Der Digital Services Act muss deshalb darauf ausgerichtet sein, klare Verfahrensregeln für das Notice-and-Action-System zu schaffen, um Rechtssicherheit für Plattformen zu garantieren und die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer zu wahren.“

„Dazu gehört auch der Zugang zur Justiz: Deshalb schlägt der Bericht mehr Rechtbeihilfe vor: Bei ungerechtfertigten Löschungen wollen wir ermöglichen, dass Nutzerinnen und Nutzern sich etwa an unabhängige Streitschlichtungsstellen wenden können. Für den Fall, dass sich Plattformen nicht an die Regeln halten, wollen wir eine starke europäische Aufsichtsbehörde, um die Regeln durchzusetzen.“

„Außerdem unterbreiten wir konkrete Vorschläge für den Umgang mit Fake News und Verschwörungstheorien: Wir geben Nutzerinnen und Nutzern mehr Kontrolle darüber, welche Inhalte sie angezeigt bekommen, statt sie den Algorithmen auszuliefern, die aus Profitgründen aufmerksamkeitserregende Inhalte bevorzugen, über die mehr Werbeeinnahmen generiert werden können. Darüber hinaus stellt der Bericht den Datenschutz der Nutzerinnen und Nutzer sicher, indem er effektive Maßnahmen zur strengeren Regulierung gezielter personalisierter Werbung vorsieht. Das beste Mittel gegen schädliche Inhalte im Netz ist nicht etwa Zensur, sondern die Stärkung der Informationsfreiheit und der Schutz der Daten der Nutzerinnen und Nutzer."

Ausblick: Am heutigen Montag, 28. September 2020, wurde über die Änderungsanträge abgestimmt. Die Abstimmung über die Annahme des Berichts im Rechtsausschuss erfolgt am Donnerstag, 1. Oktober. In der zweiten Plenartagung im Oktober folgt die Abstimmung des Plenums über die Initiativen der beteiligten Ausschüsse.