26.03.2019

Digitaler Verbraucherschutz auf europäisch

Europäisches Parlament verabschiedet digitales Vertragsrecht

„Verbraucherschutz muss in der digitalen Welt relevant bleiben - Das haben wir mit dem neuen Verbrauchervertragsrecht geschafft und damit im internationalen Vergleich beispiellose Standards gesetzt“, freut sich Evelyne Gebhardt, Berichterstatterin der Richtlinie.

Am Dienstag, 26. März 2019, stimmt das Parlament über die neue Regeln ab. Das neue Vertragsrecht trägt der Tatsache Rechnung, dass in der digitalen Wirtschaft Informationen über den Verbraucher als Einzelperson und vor allem in seiner Funktion als Marktteilnehmer eine immer größere Bedeutung erlangen, und zwar gerade dann, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher glauben, eine Dienstleistung sei vermeintlich unentgeltlich, tatsächlich aber vielfach Daten über sie gesammelt werden, die Unternehmen durch personalisierte Werbung etc. kommerzialisieren. 

Evelyne Gebhardt, Verbraucherschutzexpertin der SPD im Europäischen Parlament betont: „Nach der aktuellen Rechtslage haben Verbraucherinnen und Verbraucher gar keinen Schutz. Das ändert sich mit dieser Gesetzgebung.“ Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Filme, Musik, Texte oder Apps herunterladen, internetfähige Produkte, wie Smartphones oder Smartcars kaufen oder mieten und digitale Dienstleistungen, wie Cloud-Computing oder Plattformen nutzen, haben sie die gleichen Rechte. Wenn sie ihre Verträge kündigen möchten, soll dies einfach und online möglich sein. 

„Besonders wichtig war für mich die Verankerung eines Anspruchs auf die Bereitstellung von Software-Updates. Das ist eine geradezu bahnbrechende und nie zuvor dagewesene Neuregelung“, so Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. Alltagsgegenstände enthalten häufig Steuerungssoftware. Ohne die Software sei die Nutzbarkeit der Gegenstände allerdings eingeschränkt bzw. ausgeschlossen. Während die Hardware oft noch nach Jahren einwandfrei funktioniert, sei die Software rasch veraltet. „Der Lebenszyklus eines digitalen Produkts wird weniger von der Hard- als von der Software bestimmt“, erklärt Evelyne Gebhardt. „Hierfür bietet das neue Vertragsrecht einen Lösungsansatz, nämlich einen Rechtsanspruch auf regelmäßige Updates der Software, um Funktionsfähigkeit und Sicherheit gewährleisten zu können. Eine weitere, besonders für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher positive Entwicklung ist, dass wir auch im ganz normalen Kaufrecht das Schutzniveau bedeutsam angehoben haben“, so Evelyne Gebhardt, „denn bislang war Deutschland in dieser Angelegenheit eines der Schlusslichter  in der Europäischen Union. Nun muss Deutschland umfängliche Änderungen vornehmen. Zum Besipiel wird die Frist, während derer Verbraucherinnen und Verbraucher Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit eines Produkts stellen können, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.“  

Die Mitgliedstaaten haben bis Oktober 2022 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 

Weitere Informationen: 
Büro Gebhardt +32 228 37466 und Hannah Cornelsen +33 388174770 (Pressereferentin)