06.10.2020

„Ausbeutung auch europäisch bekämpfen“

Vereinbarungen für die Fleischindustrie

Um Beschäftigte zu schützen, muss die Fleischindustrie stärker reguliert werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz Werkverträge und Leiharbeit in Betrieben der Fleischindustrie mit mehr als 50 Beschäftigten verbieten, unterstützt vom DGB samt der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die Befürworter diskutierten am gestrigen Montag, 5. Oktober 2020, im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages mit Kritikern wie dem Verband der Fleischwirtschaft, der - wie Teile der Union - das Verbot der Leiharbeit verhindern wollen. Jens Geier, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten, kommentiert die sozialdemokratischen Pläne für die europäische Ebene:


„Die Ausbeutung muss aufhören. Gut, dass die soziale Lage der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter endlich verbessert werden soll. Oft handelt es sich dabei um Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter aus Ost- oder Südosteuropa, daher ist hier auch die Rechtslage in der EU angesprochen."

"Diese Menschen sind unsere Kolleginnen und Kollegen und keine Beschäftigten zweiter Klasse. Die massenhafte Ausbreitung des Corona-Virus hat die mangelhaften Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen zurecht wieder einmal in die Schlagzeilen gebracht. Wir als Europa-SPD unterstützen Hubertus Heil bei der Bekämpfung der Missstände auf europäischer Ebene. Im Europäischen Parlament arbeiten wir unter anderen mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus Polen oder Rumänien an besseren Vereinbarungen. Denn auf EU-Ebene muss dazu die Richtlinie zur Leiharbeit in mehreren Punkten verbessert werden, das fordert hier auch der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, also der Fraktion der CDU/CSU.“

„Die EU-Kommission muss Regeln vorschlagen, die Mindeststandards und menschenwürdige Arbeitsbedingungen vorschreiben, Saison- und Leiharbeitnehmern müssen entsandten Beschäftigten gleichgestellt werden. Unternehmen auf dem EU-Binnenmarkt müssen einen Mindestlohn ebenso garantieren wie eine Mindeststundenzahl pro Woche oder im Monat. Es darf keine Lohnabzüge für arbeitsbedingte Ausgaben geben. Unternehmen, die Beschäftigte menschenunwürdig rekrutieren und sie zur Ausbeutung durch Europa transportieren, müssen sanktioniert werden.“

„Um die Rechte von Beschäftigten zu schützen, fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Richtlinie von der EU-Kommission, die Subunternehmer-Kette begrenzt und eine Haftung gewährleistet. Beschäftigte müssen rechtliche Ansprüche bekommen, wenn es Lohnrückstände gibt, Unternehmen Sozialbeiträge nicht zahlen, insolvent gehen, wenn Subunternehmer verschwinden oder sich als Briefkasten-Firmen herausstellen.“