Liebe Leserinnen und Leser,

Frankreich hat nun für die nächsten sechs Monate den Ratsvorsitz der Europäischen Union. In einer gestenreichen Antrittsrede vor dem Europaparlament in Straßburg kündigte Nicolas Sarkozy am 10. Juli neben der Durchsetzung des Lissabonner-Vertrags auch die Verabschiedung des Energie- und insbesondere Klimapakets an. Auch in Sachen Sozialpolitik gibt es Wichtiges aus Europa zu berichten. Die Kommission hat Anfang des Monats ein Paket an Mitteilungen und konkreten Gesetzesvorschlägen vorgelegt, das Arbeitnehmern und Verbrauchern in der Europäischen Union mehr Rechte geben soll. Auf unserer Homepage www.spd-europa.de finden Sie hierüber in Kürze einen zusammenfassenden kommentierten Beitrag. Über die geplanten Regelungen zur Reform der Europäischen Betriebsräte im Einzelnen und folgende weitere Themen lesen Sie in unserem Juli- Newsletter:

  • Europarlament gegen irreführende Lockangebote für Flüge
  • Abstimmung zum Telekom-Paket im Europäischen Parlament - Parlamentarier setzen eigene Ideen durch
  • EU-Kommission lehnt Stärkung der Europäischen Betriebsräte ab
  • Reform des Energie-Binnenmarktes der EU
  • Tipp des Monats: 40 Jahre Zollunion - Praktisches für die Reise

Eine anregende Lektüre und eine schöne Sommerzeit wünschen

Ihre Sozialdemokraten im Europäischen Parlament

Europarlament gegen irreführende Lockangebote für Flüge

Das Europäische Parlament hat am 9. Juli 2008 mit überwältigender Mehrheit Regelungen für mehr Transparenz und sicherere Verbraucherinformationen beim Verkauf von Flugtickets beschlossen.
Mit der Verordnung werden nun alle Flugreisenanbieter dazu verpflichtet, den tatsächlich Flugpreis, also die Gesamtheit aller anfallenden Kosten wie auch Steuern, Flughafengebühren oder andere Abgaben in ihrem Preis anzugeben. Missverständliche Preisauskünfte, und billige Lockangebote, mit denen der Kunde in die Irre geführt wird, werden dann bald der Vergangenheit angehören.
"Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen", heißt es im Verordnungstext.
Passagiere erhalten künftig neben dem Endpreis eine vollständige Aufschlüsselung des Flugpreises, der Steuern, der Flughafengebühren und der sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte, wie etwa diejenigen, die mit der Sicherheit oder dem Kraftstoff in Zusammenhang stehen. "Fakultative Zusatzkosten", etwa das Mitnehmen eines zusätzlichen Gepäckstücks, werden auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt. Der Kunde muss den fakultativen Zusatzkosten ausdrücklich zustimmen; sein Einverständnis darf nicht vorausgesetzt werden. Der Verbraucher hat nun die Möglichkeit, echte Preisvergleiche bei seiner Reiseentscheidung anzustellen. Damit wird auch erkennbar, wie groß der Kostenanteil der Airlines, der Flughäfen und des Staates am Flugticket ist. Gerade hier wird immer noch der Schwarze Peter gerne zwischen allen Beteiligten herumgereicht und der Kunde hat in der Verwirrung das Nachsehen.

Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis, für das sich in den zurückliegenden Kompromissverhandlungen mit dem Rat stark gemacht haben. Dem Verbraucherschutz ist aus sozialdemokratischer Sicht endlich Rechnung getragen.

Die neue Verordnung regelt darüber hinaus auch die finanziellen Bedingungen für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung, die regelmäßige Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Unternehmen, Aussetzung und Widerruf von Betriebsgenehmigungen, Preistransparenz und Nichtdiskriminierung sowie die Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen.

Liegen eindeutige Hinweise auf finanzielle Schwierigkeiten vor oder werden Insolvenzverfahren gegen ein Luftfahrtunternehmen eröffnet, und stellt sich heraus, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit nicht mehr erfüllt werden, kann die zuständige Genehmigungsbehörde die Betriebsgenehmigung aussetzen oder widerrufen.

Die neuen Regelungen treten unmittelbar nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, voraussichtlich im Oktober 2008 in Kraft.

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Abstimmung zum Telekom-Paket im Europäischen Parlament - Parlamentarier setzen eigene Ideen durch

Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments hat am 7. Juli 2008 einstimmig den Bericht der Sozialdemokratin Catherine Trautmann über den neuen Rechtsrahmen für Telekommunikation und den Bericht über die Errichtung einer europäischen Regulierungsagentur mit großer Mehrheit angenommen. Die ursprünglichen Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung des derzeit gültigen Rechtsrahmens für Telekommunikation wurden damit größtenteils gekippt.
In der Sorge um die Überwachung von Internetnutzern hatten verschiedene Bürgerrechtsorganisationen in Frankreich und Deutschland im Vorfeld der Abstimmung vor der Verabschiedung einiger Änderungsvorschläge konservativer Abgeordneter gewarnt. Insbesondere ging es um Änderungsanträge seitens britischer, französischer und deutscher Konservativer, die darauf abzielten, Kooperationsregelungen zwischen Unternehmen und nationalen Regulierungsbehörden hinsichtlich „gesetzeskonformer Inhalte“ zu ermöglichen. Dies könnte etwa in Frankreich die Implementierung der so genannten „Graduated Response“-Pläne unterstützen, wie sie von der französischen Unterhaltungsindustrie gefordert werden. Diese sehen vor, dass Internet-Provider bei wiederholten Verstößen gegen das Urheberrecht den Internetzugang des Kunden unterbinden können. Um die jeweiligen Verstöße zu entdecken, sollten die Provider den Internetverkehr mit Hilfe einer staatlich autorisierten Software filtern können. Die nationale Regulierungsbehörde wiederum sollte durchsetzen, dass der jeweilige Kunde den Provider nicht einfach wechseln kann. Diese Pläne hatte das Europäische Parlament bereits in einer Abstimmung am 10. April 2008 abgelehnt.
In der Abstimmung im Industrieausschuss am 7. Juli wurden die Änderungsanträge nun erfolgreich verändert, so dass eine "verdachtsunabhängige" Überwachung von Internetnutzern keinen Eingang in die Rechtsakte findet. Letzte Änderungen werden dann auch noch für die Abstimmung im Plenum in Straßburg im September erwartet.

Allgemein sehen die Sozialdemokraten im Europäischen die Abstimmungsergebnisse als weitgehend positiv an, da die Änderungen am Kommissionstext in vielen Bereichen zu wesentlichen Verbesserungen führen:

* Investitionen in neue Netze
Der im Parlament gefundene Kompromiss wird mehr Investitionssicherheit ermöglichen, auch wenn der Kompromiss der hierzu in der Abstimmung gefunden wurde noch relativ vage ist. Er geht dennoch weit über das hinaus, was die Kommission vorgeschlagen hat. Durch den jetzigen Vorschlag wird gewährleistet, dass Investitionen durch Risikobeteiligung der Wettbewerber "belohnt" werden, und Wettbewerber gleichzeitig Zugang zu den Netzen erhalten sollen.

* Keine neue Superbehörde für Telekommunikationsregulierung
Die Abgeordneten im Europäischen Parlament haben sich dagegen ausgesprochen, eine weitere Agentur zu schaffen, die den Einflussbereich der Kommission nur verstärkt hätte. Der Telekommunikationssektor ist weitgehend national geprägt und braucht keine europäische Superbehörde. Darüber hinaus sollte er langfristig nicht mehr, sondern weniger und sinnvoller reguliert werden, unter anderem auch, um nötige Investitionen zu gewährleisten.

* Einigung über künftige Frequenzvergabe
Der Kommissionsvorschlag zur Freigabe von Frequenzen, wurde durch die Abstimmung abgemildert. Eine großzügigere Vergabe frei werdender Frequenzen an Mobilfunkanbieter und andere Betreiber wäre durchaus sinnvoll. Im Wesentlichen wurde ein Kompromiss gefunden, der das Problem der Vergabe vertagt hat und darauf hofft, dass in den kommenden Jahren eine Lösung gefunden wird.
Der Vorschlag der SPD-Europaabgeordneten Erika Mann, im Jahr 2010 einen "Spektrum-Gipfel" der Mitgliedstaaten durchzuführen, wurde auch angenommen.

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EU-Kommission lehnt Stärkung der Europäischen Betriebsräte ab

Die Europäische Kommission hat am 2. Juli im Rahmen des nun vorgelegten Sozialpaktes auch die seit langem vom Parlament geforderte Überarbeitung der Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte vorgeschlagen. Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament begrüßen prinzipiell den Vorstoß der Kommission, kritisieren allerdings aufs Schärfste, dass die Reform weit hinter ihren Forderungen und denen der Gewerkschaften zurückbleibt. Gerade in Zeiten teils auch gesetzlich bedingter Umstrukturierungen und Arbeitspatzrotationen ist die Stärkung der Belegschaftsvertretung eine wichtige Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit.

Die neu vorgeschlagenen Regelungen beinhalten im Vergleich zu den Bestimmungen aus dem Jahr 1996 nur marginale Verbesserungen, von Anpassung an die veränderten Bedingungen am Arbeitsmarkt ist man weit entfernt.
Dringend notwendige Reformen wie die Forderung nach einer Konkretisierung der Informations- und Anhörungsrechte ist die EU-Kommission in ihrem Vorschlag nicht angegangen. Durch eine solche Regelung hätten die jüngsten Ereignisse bei Airbus und Nokia weniger arbeitnehmerverachtende Ausmaße angenommen: die Belegschaft hätte nicht erst aus den Medien von Strukturveränderungen, Betriebsschließungen oder -verlagerungen erfahren.
Der Kommissionsvorschlag gesteht dem Europäischen Betriebsrat nicht mehr zu, als einmal im Jahr zusammenzutreten, was keiner wirklichen Stärkung von Arbeitnehmerinteressen, die in einer globalisierten Welt dringend erforderlich sind, gleichkommt. Ein weiterer Kritikpunkt der Sozialdemokraten ist die fehlende Herabsetzung der Schwellenwerte für erforderliche Belegschaftsstärken zur Gründung eines Euro-Betriebsrats. Es wird weiterhin an 1000 Arbeitnehmern/innen insgesamt festgehalten, wovon mindestens in zwei Mitgliedstaaten 150 Arbeitnehmern/innen beschäftigt sein müssen. Darüber hinaus sieht der Text auch keine Regelungen über Sanktionen bei Verstößen durch die Unternehmensleitung gegen die Richtlinie vor, worin die Kritiker auch ein reelle Schwäche sehen.

Die sozialdemokratischen Abgeordneten werden sich in dem nun anstehenden Gesetzgebungsprozess für erhebliche Nachbesserungen am Text und für eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte einsetzen.

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Reform des Energie-Binnenmarktes der EU

Nachdem das Europäische Parlament im Juni bereits über Reformierung des Binnenmarktes für Elektrizität abgestimmt hatte, folgten in der vergangenen Woche die Bestimmungen für den Gassektor. Ziel dieses so genannten Energiepaketes ist die Schaffung eines wettbewerbsorientierten, sicheren und ökologisch nachhaltigen Binnenmarktes für Energie.

Die Abgeordneten sprachen sich zur Erreichung dieser Ziele dafür aus, im Elektrizitätssektor Produktion und Netze zu trennen. Diese in der Öffentlichkeit und auch im Europaparlament viel diskutierte eigentumsrechtliche Entflechtung sieht vor, dass Unternehmen, die in ihren Kraftwerken Strom produzieren, nicht gleichzeitig Eigentümer der Hochspannungsleitungen sein dürfen. Stadtwerke, die Verteilernetzte besitzen, über welche der Strom an die einzelnen Haushalte geliefert wird, sind davon nicht betroffen. Für den Gassektor haben sich die Abgeordneten dafür entschieden, dass die Mitgliedstaaten zwischen zwei Varianten der Entflechtung wählen können, um den Wettbewerb zu verwirklichen. Neben einer kompletten eigentumsrechtlichen Entflechtung, nach der Gasunternehmen auch ihre Gasfernleitungsnetze verkaufen müssen, ließ das Europaparlament eine zweite Möglichkeit zu, die des unabhängigen Übertragungsnetzbetreibers. Diese zweite Option sieht vor, dass die Gasunternehmen Eigentümer der Fernleitungen bleiben können, jedoch das Management auf ein unabhängiges Unternehmen, welches das Gasnetz betreibt, übertragen müssen. Das unabhängige Unternehmen sorgt unter anderem dafür, dass Diskriminierung beim Zugang zum Gasnetz verhindert wird und Investitionen ins Netz getätigt werden, wenn es sinnvoll und nötig ist.

Im Mittelpunkt der Richtlinie sollen die Verbraucher stehen. Die bestehenden Verbraucherrechte müssen nach Ansicht der Abgeordneten gestärkt werden. Zur Durchsetzung dieser Rechte können Sanktionen gegen Unternehmen verhängt werden, die Konsumentenschutz- und Wettbewerbsbestimmungen missachten. Folgende Rechte für Verbraucher sind in den Richtlinie festgeschrieben:

* Das Recht, ohne Kosten von einem Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen zurückzutreten;

* Entschädigung und Erstattung bei Nichteinhaltung der Qualität der Leistungen des Versorgers, einschließlich fehlender oder verspäteter Rechnungserstellung;

* Informationen über Verbraucherrechte auf den Webseiten der Rechnungs- und Lieferunternehmen;

* Informationen über Gebührenerhöhungen müssen innerhalb einer bestimmten Frist den Konsumenten übermittelt werden;

* transparente und unabhängige Informationen über geltende Preise und Tarife;

* einfacher Wechsel des Gas- und Stromversorgers;

* das Recht, monatlich in angemessener Form über den tatsächlichen Verbrauch und die Kosten für Gas und Strom informiert zu werden, wofür den Kunden keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen.

Auf sozialdemokratische Abgeordnete geht die Regelung zurück, dass Mitgliedstaaten künftig im Rahmen nationaler Aktionspläne geeignete Maßnahmen gegen Energiearmut treffen müssen. Solche Maßnahmen sind z.B. Sozialleistungen, Beihilfen für die Verbesserung der Energieeffizienz oder die Förderung einer möglichst kostengünstigen Energieerzeugung. Auch beinhaltet dies das Verbot, besonders schutzbedürftige Kunden im Winter von der Strom- und Gasversorgung abzuschneiden. Eine Charta der Rechte der Verbraucher soll schließlich vorgelegt werden, um die Konsumenten stärker auf die ihnen zustehenden Rechte hinzuweisen.

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Tipp des Monats: 40 Jahre Zollunion - Praktisches für die Reise

EU-Kommissar László Kovács, zuständig für Steuern und Zollunion, hat am 17. Juni in Strassburg an der Sitzung des Europäischen Parlaments aus Anlass des 40. Jahrestages der Gründung der Zollunion teilgenommen. In den letzten vier Jahrzehnten hat der Zoll eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft gespielt. Vor allem die Zollunion hat viel getan, um Reisenden das Leben leichter zu machen. Dennoch gibt es auch bei Reisen in Europa gewisse Grundregeln im Bereich Steuern und Zoll zu beachten. Wenn Sie in die EU einreisen oder ausreisen und dabei Nahrungsmittel, Zigaretten oder Bargeld mit sich führen wollen, sollten Sie sich ebenfalls über verschiedene praktische Dinge informieren. Auf dieser Internetseite http://ec.europa.eu/taxation_customs/40customs/customs_practical_info/travellers/index_de.html

können Sie sich informieren.
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