Newsletter der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament

Liebe Leserinnen und Leser,

in einer speziell dafür anberaumten außerordentlichen Plenarsitzung in Brüssel präsentierte Kommissionspräsident José Manuel Barroso den Abgeordneten am 23. Januar, unmittelbar im Anschluss an die Kommissionssitzung, das heiß diskutierte Energie- und Klimaschutz-Paket, das Europa eine internationale Vorreiterrolle im Kampf gegen den globalen Klimwandel geben soll.
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Ihre SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament

20/20 bis 2020: die Kommission stellt EU Klima- und Energiepaket vor

Am 23. Januar hat die EU-Kommission ihr Paket zur Klima- und Energiepolitik vorgelegt. Zentrale Bestandteile des Pakets sind die Gesetzesvorschläge zur Reduzierung der Treibhausgase und zum Ausbau Erneuerbarer Energien. Damit reagierte die EU-Kommission auf den unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft gefassten Beschluss, die Treibhausgase bis 2020 um mindestens 20% zu senken sowie den Anteil Erneuerbarer Energien auf 20% und den Anteil von Biokraftstoffen im Verkehrssektor auf 10% zu steigern.

Senkung der Treibhausgasemissionen

Für das ehrgeizige Klimaziel, bis 2020 die Treibhausgasemissionen in der EU um 20% zu senken und sogar um 30%, sollte ein neues globales Klimaabkommen in Kraft treten, hat sich der SPD-Bundesumweltminister Sigmar Gabriel auf der 13. UN-Klimakonferenz in Bali ausgesprochen. Damit unterstrich Deutschland seinen Willen, sich innerhalb der EU als Vorreiter für den Klimaschutz zu positionieren. Das Ergebnis der ersten Verhandlungen deutet darauf hin, dass eine Einigung für ein Klimaschutzabkommen nach 2012 nicht leicht zu finden sein wird, die EU aber gewillt ist im Kampf gegen den Klimaschutz eine Vorreiterrolle anzunehmen.

Zur Umsetzung der angekündigten Ziele hat die EU-Kommission am 23. Januar 2008 ein Maßnahmenpaket vorgestellt, in dem sie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zwei Wege vorschlägt.

Zum einen soll es im Rahmen der Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystem eine Ausweitung und Verlängerung des Kohlenstoffmarktes geben, so dass die Emissionen der industriellen Großemittenten, gemessen am Stand von 2005, bis 2020 um 21 % reduziert werden können. In der dritten Handelsperiode, die von 2013 bis 2020 gehen soll, soll der größte Teil der Zertifikate von den Unternehmen ersteigert werden. Stromproduzenten werden ab 2013 ihre Zertifikate zu 100% ersteigern müssen, fordert die EU-Kommission. Damit soll Transparenz in das System gebracht werden und ein größerer Anreiz geschaffen werden, in eine CO2-arme Wirtschaft zu investieren. Positiv daran zu bewerten ist die Tatsache, dass ungerechtfertigte Gewinne von Stromproduzenten, wie sie in dem zurückliegenden Jahr beobachtet wurden, die bei kostenlos erhaltenen Zertifikaten, fiktive Kosten auf ihre Kunden umlegten, in Zukunft nicht mehr zu erwarten sind.

Zum anderen sollen die Mitgliedstaaten durch weitere Maßnahmen in Bereichen, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, wie Verkehr, Gebäude, Dienstleistungen, kleinere Industrieanlagen, Landwirtschaft und Abfallbewirtschaftung, eine weitere EU-weite Reduzierung von 10% der Treibhausgasemissionen erreichen. Alle Mitgliedstaaten erhalten individuelle Ziele, die zusammen einen Mittelwert von 10 % ergeben. Hauptkriterium zur Aufteilung der Ziele ist das pro Kopf BIP. Deutschland muss somit bis 2020 seine Treibhausgasemissionen um 14% reduzieren im Vergleich zu 2005. Welche Maßnahmen die Mitgliedsstaaten konkret umsetzen müssen, bleibt ihnen selbst überlassen. Mögliche Aktionen sind Verkehrslenkung, Einsatz wirksamerer Heizsysteme oder die Verwendung erneuerbarer Energieträger zum Heizen. Neue Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umweltbereich und EU-weit wirkende Maßnahmen, wie die Gesetzgebung zu CO2 und Pkws, werden den Mitgliedsstaaten helfen ihre Reduzierungsziele zu erreichen.

Bis spätestens Sommer 2009 wollen die EU-Gesetzgeber Rat und Europäisches Parlament zu einer Einigung über diese beiden Dossiers kommen. Die Zeit der Sonntagsreden ist jetzt vorbei. Nun müssen die Ziele in konkrete Gesetzgebung einfließen.


Ausbau Erneuerbarer Energien

Die neue Richtlinie zu Erneuerbaren Energien wird die bestehenden Richtlinien zur Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen (2001) und zu Biokraftstoffen (2003) ablösen und zudem den Bereich von Wärme und Kälte mit abdecken. Damit setzt die Richtlinie einen Rahmen, innerhalb dessen die 27 EU-Mitgliedstaaten durch individuelle nationale Fördersysteme alle drei Sektoren unterstützen.

Heute liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU bei 8,5%. Ein EU-weiter Anstieg um 11,5% ist erforderlich, damit das verbindliche Ziel von 20% bis 2020 erreicht wird. Um diesen Durchschnittsanstieg von 11,5% zu erreichen, muss jedes EU-Land etwas tun. So legt die vorgeschlagene Richtlinie verbindliche nationale Ziele für 2020 für jedes EU-Mitgliedsland fest. Die Berechnungsmethode ist denkbar einfach: Alle Mitgliedstaaten müssen ihren Anteil um 5,5% erhöhen. Der andere Teil wird nach dem Pro-Kopf-BIP gestaffelt. Deutschland beispielsweise muss seinen Anteil an Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf 18% steigern. Damit die EU-Länder jedoch nicht erst 2019 mit ihren Anstrengungen beginnen, wird ihnen ein Richtkurs mit vier Zwischenzielen auf dem Weg bis 2020 vorgegeben.
Jedes EU-Mitgliedsland muss einen nationalen Aktionsplan erstellen, indem die Ziele für die drei Sektoren Wärme und Kälte, Strom und Verkehr im Jahr 2020 sowie die Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, enthalten sind. Zusätzlich sind die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert ab 2011 alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht über die Förderung und Nutzung Erneuerbarer Energien vorzulegen.

Für den Bereich Elektrizität ist in dem Richtlinienvorschlag unter anderem vorgesehen, dass Strom aus Erneuerbaren Energien ein vorrangiger Netzzugang gewährleistet wird. Diese Priorität ist notwendig, da Strom aus Erneuerbaren Energien nach wie vor in einigen Teilen keinen diskriminierungsfreien Zugang zum Elektrizitätsnetz bekommt.

Erstmals in einem legislativen Rahmen aufgenommen ist der Bereich von Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien. Dieser Sektor macht etwa 50% des EU-weiten Energieverbrauchs aus. Neben den Anforderungen an die EU-Mitgliedstaaten, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen oder Architekten Informationen über Fördermaßnahmen von Erneuerbaren Energien zur Verfügung zu stellen, begrüßen wir insbesondere, dass Mitgliedstaaten in ihren Bauvorschriften die Nutzung eines Mindestanteils an Erneuerbaren Energien vorsehen müssen. Allerdings muss nach unserer Überzeugung sichergestellt sein, dass dieser "Mindestanteil" ausreichend groß ist.

Für alle Mitgliedstaaten identisch ist das verbindliche Unterziel, bis 2020 einen Anteil von 10% Biotreibstoffen im Verkehrssektor einzusetzen. Dabei geht es uns Sozialdemokraten vor allem um eine ökologisch wie sozial nachhaltige Produktion und Einsatz von Biokraftstoffen. Die nun von der EU-Kommission vorgeschlagenen Nachhaltigkeitskriterien müssen sicherstellen, dass die Anstrengungen zur Reduzierung von Europas Abhängigkeit von Energieimporten und der Eindämmung des Klimawandels nicht durch neue ökologische wie soziale Probleme unterminiert werden.

Kontroversen hatte es im Vorfeld des Richtlinienvorschlags für Erneuerbare Energien vor allem um die Einführung eines verpflichtenden europaweiten Zertifikatshandels für Ökostrom auf Unternehmensebene gegeben. Dies hätte jedoch zu einem Ausverkauf günstiger Erneuerbarer Energien in Länder mit einem geringen Anteil an Erneuerbaren Energien geführt. Die eigenen nationalen Ziele hätten dadurch nicht mehr erreicht werden können. Dank des enormen Drucks einiger EU-Parlamentarier und dem SPD-Bundesumweltminister Sigmar Gabriel konnte die Einführung eines solchen Zertifikaftshandels abgewendet werden. 
Mitgliedstaaten können jetzt nur ihre "Herkunftsnachweise" für Erneuerbare Energien an ein anderes Land transferieren, wenn sie ihr jeweiliges nationales Zwischenziel erreicht oder sogar überschritten haben. Damit haben nationale Fördersysteme Vorrang vor einem europaweiten Transfer von Herkunftsnachweisen. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt, den wir Sozialdemokraten sehr begrüßen.
Insgesamt ist der vorliegende Richtlinienvorschlag für Erneuerbare Energien damit besser als erwartet.

Auf der Grundlage des vorliegenden EU-Kommissionsvorschlags werden jetzt das EU-Parlament und der EU-Ministerrat gemeinsam eine konkrete Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien in Europa ausarbeiten.
Im Legislativprozess kommt es nun auf die Verbesserung wichtiger Details wie das Fehlen eindeutiger Sanktionsmechanismen für Mitgliedstaaten, die nicht ihr Zwischenziel erreichen haben, einige technische Spezifikationen von Technologien oder auch ein besonderes Augenmerk für den Bereich der Biokraftstoffe an.
Dafür werden wir uns sowohl im EU-Parlament als auch in den Verhandlungen mit dem Ministerrat einsetzen.

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Was wird aus dem Kosovo?

Im Dezember 2007 legten Vertreter der so genanten Troika (EU, USA und Russland) dem UN-Sicherheitsrat den Abschlussbericht über die Vermittlungsversuche zwischen den Staats- und Regierungschefs Serbiens und des Kosovo vor. Die Troika hatte im August 2007 von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon den Auftrag erhalten, binnen 120 Tagen eine Verhandlungslösung zwischen beiden Seiten zu finden. Nachdem diese Versuche kein Ergebnis herbeiführen konnten, sind damit alle Bemühungen gescheitert, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die einseitige Unabhängigkeitserklärung des seit 1999 von der UN verwalteten Kosovo wird für den 17. Februar 2008 erwartet. Zahlreiche EU-Staaten haben bereits angekündigt, die Unabhängigkeit der südserbischen Provinz anzuerkennen, während andere, wie Zypern, Griechenland, Rumänien, Spanien und die Slowakei, noch Bedenken äußern. Die Entscheidung fällt vermutlich auf dem EU-Außenministerrat am 18. Februar 2008. Es ist zu erwarten, dass Russland und Serbien, die sich strikt gegen eine Unabhängigkeit des Kosovo aussprechen, die Aufnahme des Kosovo in die UN sowie in andere internationale Organisationen verhindern werden. Bedenken kommen auch von anderen Teilen der internationalen Gemeinschaft. Sie befürchten, dass die Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo zu einem Präzedenzfall werden könnte und dass Unabhängigkeitsbestrebungen von Volksgruppen in anderen Staaten, unter anderem auf dem Balkan und im Kaukasus, dadurch Aufwind erhalten könnten. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass die Besonderheit des Falles Kosovo eindeutig herausgestellt wird.  
Die SPD-Abgeordneten im Europaparlament halten den Weg des Kosovo in die Unabhängigkeit für unvermeidlich. Sie unterstützen eine koordinierte Anerkennung der Unabhängigkeitserklärung seitens der EU. Des Weiteren begrüßen die SPD-Europaabgeordneten die geplante EU-Rechtsstaats-Mission, die den Weg des Kosovo in die Unabhängigkeit begleiten soll.
Diese zivile EU-Mission zur Stabilisierung des Kosovo, über die sich die EU-Mitgliedstaaten bereits grundsätzlich einig sind, soll die derzeitige UN-Mission ablösen. Etwa 2000 Juristen, Polizisten und Veraltungsbeamte sollen den Ausbau eines demokratischen Rechtsstaats mit dezentralen Strukturen und gesicherten Minderheitenrechten garantieren sowie für einen umfassenden Schutz der serbisch-orthodoxen Kulturgüter im Kosovo sorgen. Die Begleitung der Unabhängigkeit orientiert sich dabei an dem vor einem Jahr vorgelegten Plan des UN-Sonderbeauftragten Ahtisaari.
Derzeit hat der Kosovo mit zahlreichen gravierenden Problemen zu kämpfen. Zu nennen sind insbesondere die angespannten Beziehungen zwischen Serben und Albanern innerhalb der Provinz, die desolate Wirtschaftslage sowie die sehr hohe Arbeitslosigkeit. Als zwingend notwendig gelten vor allem Maßnahmen gegen die organisierte Kriminalität und Korruption. Gleichzeitig ist es insbesondere wichtig, die Zivilbevölkerung zu unterstützen und eine Isolation sowie Auswanderung der Serben, vor allem aus den Gebieten des Süd- und Zentralkosovo, zu vermeiden. Dabei darf nicht vergessen werden: Die für uns schon 50 Jahre währende europäische Integration hat auf dem Balkan gerade erst begonnen.

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Binnenmarktpaket und CE-Prüfzeichen: was die Kommission vorhat

Im Februar 2007 schlug die Europäische Kommission ein breit angelegtes Maßnahmenpaket für Güter im Binnenmarkt, das so genannte "Goods-Package" vor, das 22 Industriesektoren mit einem Marktvolumen von ca. 1500 Mrd. €/Jahr betreffen wird. Güterhandel macht 70 % des EU- Binnenmarktes aus. Eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen zielen auf ein allgemein verbessertes System der Marktüberwachung und die intensivere Zusammenarbeit zwischen nationalen Akkreditierungsstellen, den Marktüberwachungsbehörden und dem Zoll ab. In diesem Zusammenhang soll auch das System der europäischen CE-Kennzeichnung reformiert werden. Freiwillige nationale Kennzeichen wie das deutsche GS-Zeichen oder das französische Gegenstück NF würden somit wegfallen. Die SPD-Abgeordneten setzen sich jedoch erfolgreich dafür ein, dass alle nationalen Sicherheitskennzeichen solange aufrecht erhalten bleiben, bis ein obligatorisches, europäisches Sicherheitszeichen für Waren eingeführt wird. Im Unterschied zum CE-Zeichen, das oftmals eine reine Konformitätserklärung der Hersteller darstellt, werden die nationalen Kennzeichen wie GS in der Regel nur nach einer erfolgreichen Drittprüfung durch unabhängige Stellen vergeben und bieten somit ein höheres Maß an Produktsicherheit.

Industrieerzeugnisse wie elektrische Geräte, Maschinen, Druckgeräte usw. unterliegen bereits heute gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. Der neue Vorschlag wird den rechtlichen Rahmen stärken, innerhalb dessen die Waren hergestellt und gehandelt werden dürfen; so werden beispielsweise die Überwachungsstrukturen verstärkt, um unsichere Produkte leichter zu ermitteln und gegen betrügerische Herstellung anzugehen. Weiterhin werden die Prüf-, Zertifizierungs- und Inspektionsstellen, die an der Produktprüfung beteiligt sind, schärferen Kontrollen unterworfen.

Um die Möglichkeiten insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen zur Vermarktung von Produkten in der Europäischen Union zu verbessern und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Waren zu gewährleisten, steht ein System der Marktüberwachung zur Diskussion, das auf dem für Verbrauchsgüter bestehenden System aufbaut. Die Akkreditierung wird bisher nicht auf Gemeinschaftsebene, sondern in den einzelnen Mitgliedsstaaten höchst unterschiedlich geregelt und praktiziert.

Während der Trilog-Verhandlungen der parlamentarischen Berichterstatter mit dem Rat und der Kommission konnten im Vorfeld der Plenarabstimmung am 19. Februar 2008 im Einzelnen etliche Punkte geklärt werden: So sollen neben den Produktherstellern künftig auch die Importeure in die Verantwortung genommen werden und für den Anwendungsbereich der neuen Verordnung sollen möglichst wenige Ausnahmen zugelassen werden.

Für die Abstimmung in der nächsten Woche in Straßburg wird mit einer mehrheitlichen Annahme der drei einzelnen Berichte zum Goods Package gerechnet und so aller Voraussicht nach das Gesetzgebungsverfahren bereits in erster Lesung  abgeschlossen.

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TIPP des Monats

Überweisungen von einem europäischen Land in das andere gehen seit dem 28. Januar 2008 einfacher von statten. Das war der Stichtag, an dem die Europäische Kommission die erste Phase des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payment Area SEPA) offiziell eingeleitet hat. SEPA soll das bargeldlose Bezahlen in Europa über die Landesgrenzen hinweg einfacher und schneller machen. Zunächst sollen Euro-Überweisungen grenzüberschreitend harmonisiert werden; jede Euro-Überweisung wird demnach in ganz Europa auf dieselbe Art und Weise durchgeführt. Der zweite Schritt für SEPA wird Ende 2009 folgen; er beinhaltet ein einheitliches Instrument für Lastschriftverfahren, beispielsweise die monatliche Mietzahlung auf das gleiche Bankkonto. Bis Ende 2010 soll es dann auch eine europäische Kreditkarte mit Mikrochip und einheitlichem Sicherheitssystem geben. Die EU- Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) rechnen mittelfristig mit Einsparungen in Milliardenhöhe. Die Kostenvorteile in den nächsten sechs Jahren gehen nach Schätzung der beiden Institutionen in die Milliarden, wovon nicht nur die Banken sondern auch die Verbraucher in Form von Gebührensenkungen profitieren werden.


Und…Machen Sie mit! Anlässlich des zehnten Jahrestags der Wirtschafts- und Währungsunion wird es eine neue Prägung der Zwei-Euro-Münze geben: Alle Interessierten sind aufgefordert, aus einem der fünf Designvorschläge ihr Lieblingsmotiv zu wählen http://www.eurodesigncontest.eu

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