Liebe Leserinnen und Leser,

am 19. März feierte das Europäische Parlament 50sten Geburtstag. An dem Tag kamen 1958 die 142, damals noch von den nationalen Parlamenten entsandten Abgeordneten zur konstituierenden Sitzung der "Europäischen Parlamentarischen Versammlung" in Straßburg zusammen. Heute vertritt das Parlament mit seinen 785 Mitgliedern knapp eine halbe Milliarde Bürgerinnen und Bürger. Als Haushaltsaufsichtsbehörde und Gesetzgeber hat es kontinuierlich mit jedem europäischen Vertrag an Einfluss gewonnen. Wenn der Lissabonner Vertrag 2009 in Kraft tritt, wird das Parlament bis auf wenige Ausnahmen gleichberechtigt mit dem Ministerrat EU-Rechtsvorschriften in allen Politikbereichen mitentscheiden und somit im Wesentlichen auch nationale Gesetzgebung beeinflussen.

Hier unsere aktuellen Themen:

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre!
Ihre SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament

Rüffert-Urteil des EuGH zu Arbeitnehmerrechten - Deutschland braucht Mindestlohn

Der Europäische Gerichtshof hat am 3. April im Fall Rüffert sein Urteil zur Tarifbindung bei der öffentlichen Auftragsvergabe erlassen, das einmal mehr die Notwendigkeit nach einem gesetzlich festgelegten, allgemein gültigen Mindestlohn in Deutschland deutlich macht. Das Urteil bezieht sich auf ein öffentliches Bauprojekt in Göttingen, bei dem ein polnischer Subunternehmer seine Mitarbeiter nicht nach dem vorgesehenen örtlichen Tarifvertrag bezahlt hat. Der betreffende Bautarifvertrag in Deutschland sei nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden und die Verpflichtung hierauf widerspreche europäischem Recht. Die im niedersächsischen Landesvergabegesetz verankerte Tarifbindungsklausel wurde also im Sinne der europäischen Entsenderichtlinie als unzulässig erklärt, da es sich bei den von den niedersächsischen Tarifpartnern vereinbarten Sätzen nicht ausdrücklich um gesetzliche, allgemein gültige Mindestgarantien handelt, wie es die Richtlinie fordert.

Aus Sicht der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament muss sich Deutschland als Reaktion hierauf nun endlich zum allgemein gültigen Mindestlohn bekennen, damit unabhängig von der nationalen Herkunft der Unternehmen gleiche Sozialstandards für Arbeitnehmer gelten, und unsere Unternehmen im europäischen Wettbewerb bestehen können. Die Erfahrungen aus 20 EU-Staaten zeigen den Erfolg einer solchen Regelung.

Darüber hinaus ist der Bundesgesetzgeber dringend aufgefordert, die seit dem 1.2.2006 fällige Umsetzung der neuen europäischen Vergaberichtlinien in deutsches Recht vorzunehmen, um die europarechtliche Konformität des deutschen Vergaberechts sicherzustellen. Die europäische Vergaberichtlinie regelt ausdrücklich die Einhaltung von sozialen Standards und die Berücksichtigung von Umweltaspekten im öffentlichen Auftragswesen.

Deutschland muss sich so insbesondere mit Blick auf den freien Dienstleistungsverkehr europafit machen.

EuGH, Urteil vom 03.04.2008:
Die Entsenderichtlinie 96/71/EG, ausgelegt im Licht des Art. 49 EG-Vertrag, steht in einer Situation, wie sie dem Ausgangsverfahren zu Grunde liegt, einer gesetzlichen Maßnahme eines Hoheitsträgers eines Mitgliedstaats entgegen, mit der dem öffentlichen Auftraggeber vorgeschrieben wird, Aufträge für Bauleistungen nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen.

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Europäische Parlament spricht sich für striktere Regeln im Umgang mit Lobbyisten aus

Das Europäische Parlament hat sich Anfang April klar für neue Regeln für Lobbyisten in der EU ausgesprochen. Im Verfassungsausschuss wurde ein Bericht über Lobbyismus angenommen. Ziel ist es, vor den Europawahlen ein gemeinsames Register der europäischen Institutionen einzurichten, in dem sich Interessenvertreter eintragen müssen.

Bisher hat lediglich das Europäische Parlament ein Register für Lobbyisten eingeführt. In den nächsten Monaten folgt ein eigenes Register der Kommission. Auf Wunsch des Parlaments soll in Kürze für alle EU-Institutionen ein gemeinsames Register gelten und dadurch bisherige Regeln ersetzt werden. Alle Lobbyisten die regelmäßig Kontakt mit Abgeordneten und Beamten der Institutionen haben, müssen sich in solch ein Register eintragen. Neben den Namen der Lobbyisten sollen auch ihre finanziellen Interessen offen gelegt werden. Unternehmen sollen angeben, wie viel Geld sie für Lobbyismus ausgeben. Lobbyorganisationen und Nichtregierungsorganisationen müssen die Herkunft ihrer Einnahmen offen legen. Die Informationen aus dem Register werden öffentlich zugänglich sein und so zu mehr Transparenz europäischer Politik führen. Jeder, der sich ins Register einträgt, verpflichtet sich gleichzeitig zur Einhaltung eines Verhaltenskodexes. Wer dagegen verstößt wird aus dem Register entfernt.

Solange das gemeinsame Register noch nicht in Kraft getreten ist, wird überprüft, ob Lobbyisten, die Zugang zum Europäischen Parlament haben, die Regeln des Europäischen Parlaments einhalten. Auch wird die Liste der angemeldeten Interessensvertreter an einer prominenteren Stelle auf der Homepage veröffentlicht. Abgeordneten, die Gesetzesvorschläge ausarbeiten, werden im Bericht des Verfassungsausschusses aufgefordert, in Zukunft einen "Gesetzes-Fußabdruck" anzufertigen: In einer Liste sollen sie alle Lobbyisten aufführen, mit denen sie über den Gesetzesvorschlag gesprochen haben. Dies wird zu einer neuen Kultur der Transparenz in Brüssel führen, wo sich weitaus mehr Lobbyisten aufhalten als in den europäischen Hauptstädten. Vielleicht wird der Bericht auch eine Symbolwirkung für die Parlamente der Mitgliedstaaten entfalten. Außer dem Europäischen Parlament gibt es weltweit nur drei Parlamente die Regeln für Lobbyisten eingeführt haben: das US-amerikanische, das kanadische und der deutsche Bundestag.

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Innenausschuss des EP berät EU-Fluggastdatensystem

Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Inneres und Justiz des Europäischen Parlaments hat in den letzten Wochen die Beratungen über einen Rahmenbeschluss zur Speicherung von EU-Fluggastdaten (so genannte PNR-Daten - Passenger Name Record) zu Strafverfolgungszwecken begonnen. Laut Entwurf der Kommission sollen die Daten von Flugpassagieren auf allen internationalen Flügen erfasst werden, d.h. es wären alle Flüge betroffen, die das EU-Territorium verlassen oder ins EU-Territorium führen. Die Kommission schlägt vor, insgesamt 19 Datensatzkategorien abzufragen. Zu diesen bereits umfangeichen Daten - die PNR-Daten enthalten auch Daten über Kreditkarten, Essenswünsche, nicht angetretene Flüge, die Art und Weise der Ticketbuchung (Reisebüro oder online), etc. - sollen noch Daten über die Ein- und Ausreise Minderjähriger erhoben werden (wer checkt mit ein, wer holt sie ab, welcher Mitarbeiter ist für sie zuständig). Diese Daten würden vor allem der Bekämpfung des Menschenhandels dienen.

Die Passagierdaten sollen laut Entwurf einmal 24-Stunden vor dem Abflug und nochmals direkt nach dem Check-in durch die Fluggesellschaften an die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten übermittelt werden. Die Mitgliedstaaten benennen eine nationale Zentralstelle, an die die Daten zu übermitteln sind. Die PNR-Daten werden dann für insgesamt 13 Jahre gespeichert (5 Jahre „aktiv“, 8 Jahre „schlafend“). In den letzten acht Jahren sollen die Daten nur auf Anfrage zur Verfügung stehen. 

Die USA verlangen diese Daten infolge der Anschläge vom 11. September 2001 seit einiger Zeit. Über die Weitergabe dieser Daten hatte es umfangreiche Verhandlungen mit der EU gegeben. Die Innenminister der Mitgliedsstaaten und die zuständigen Abteilungen der Kommission scheinen bei diesen Verhandlungen ebenfalls Appetit auf Fluggastdaten bekommen zu haben.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob diese Maßnahmen überhaupt den Zweck der Terror- und Kriminalitätsbekämpfung erfüllen bzw. in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Denn weder aus dem Entwurf des Rahmenbeschlusses noch aus der Folgenabschätzung der EU-Kommission geht hervor, in welchem Maße die Abfrage der PNR-Daten notwendig und auch geeignet ist, um schwere Kriminalität bzw. Terrorismus besser bekämpfen zu können. Vor allem sind die Dauer der Speicherung und der Umfang der zu erfassenden Daten kritisch zu hinterfragen. Was man mit wechselnden Kreditkarten- oder Handynummern 13 Jahre lang anfangen will, bleibt ein Rätsel.

Darüber hinaus haben die Airlines seit 2004 bereits die Verpflichtung, die so genannten API-Daten (Advanced Passenger Information) an die zuständigen Grenzkontrollbehörden vor der Einreise zu übermitteln. Die API-Daten umfassen im Wesentlichen die Angaben über den Flug, die Reisedokumente und die normalen personenbezogenen Daten zur Identitätsfeststellung. Diese Daten sind 24 Stunden nach der Übermittlung von den zuständigen Behörden zu löschen, es sei denn, sie werden noch in weiteren Verfahren benötigt (z.B. bei Dokumentenfälschung).

Leider ist diese Richtlinie bis heute noch nicht von allen Mitgliedstaaten umgesetzt worden und die wenigsten Staaten nutzen sie tatsächlich. Welcher Mehrwert bei der PNR-Abfrage gegenüber den API-Daten bestehen soll, bleibt daher unklar. Die knappe Antwort, man hätte mehr Daten früher zur Verfügung, kann keinen derartigen Grundrechtseingriff rechtfertigen. Es kommt hinzu, dass laut Kommissionsentwurf bis zu 27 unterschiedliche nationale Behörden für die Speicherung und Verwendung zuständig sein sollen. Dies ist aus Sicht der datenschutzrechtlichen Kontrolle sehr kritisch zu sehen. Es ist damit zu rechnen, dass das Europäische Parlament und hier vor allem wir Sozialdemokraten erhebliche Veränderungen an der Vorlage der Kommission verlangen werden. In diesem Sinne hat sich auch unsere Bundesjustizministerin klar geäußert.

Die Plenarabstimmung im Europäischen Parlament ist bis jetzt für den Oktober 2008 vorgesehen.

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Galileo: entscheidender Schritt nach vorn ist gemacht

Am Dienstag nahm der Ausschuss für Forschung, Industrie und Energie des Europäischen Parlaments fast einstimmig die Verordnung zum Europäischen Satellitennavigationssystem Galileo an. Damit wurde ein weiterer Schritt nach vorn für dieses europäische Hochtechnologieprojekt getan. 

Derzeit existiert das amerikanische Satellitensystem GPS, mit dem z.B. Autofahrer weltweit ihre Position bestimmen. Um von diesem militärisch kontrollierten System unabhängig zu werden, beschloss die Europäische Union, ein eigenes Projekt mit dem Namen Galileo zu entwickeln, das technisch fortgeschrittener sein und mehr Anwendungsmöglichkeiten bieten wird als GPS. 

Das Ergebnis der Abstimmung wurde von allen Seiten begrüßt, werden in der Verordnung doch wichtige Fragen zur Zukunft von Galileo geregelt. Für den Aufbau von Galileo ist ein Betrag von 3,4 Mrd. Euro für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorgesehen, wobei ein Teil des Geldes bereits fest eingeplant wurde. Das ist viel Geld, doch angesichts der Tatsache, dass damit erstmals eine europäische Infrastruktur geschaffen wird, die 27 Mitgliedstaaten der EU zugute kommt und über die EU hinaus genutzt werden kann, relativiert sich der Betrag wieder. Für den Bau der 180 Kilometer langen Eisenbahn-Schnellfahrtstrecke Köln–Rhein/Main werden die Gesamtkosten mit 6,0 Milliarden Euro angegeben.  

Die Abgeordneten konnten in der Verordnung durchsetzen, dass das Europaparlament in die weiteren Entwicklungsschritte einbezogen ist und so die Kontrolle über die Beschaffungsprozeduren, das Vertragsmanagement, Abkommen mit Drittstaaten und die Vorbereitung der Märkte für die Anwendung dieser Technik behält. Damit wird das Parlament vor allem seiner Aufgabe als Haushaltskontrollbehörde gerecht und kann die ordnungsgemäße Verwendung von Steuergeldern überwachen. Auch wurde festgelegt, dass bei der Beschaffung eine möglichst breite Beteiligung der europäischen Industrie erreicht werden soll, um Monopolstellungen zu verhindern. Außerdem sollen damit ebenfalls kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden, die das Rückgrat der Wirtschaft darstellen.  

Nun muss die Verordnung noch vom Plenum des Europaparlamentes verabschiedet werden, was für Ende April vorgesehen ist. Es wird mit einer breiten Zustimmung gerechnet. Damit kommt man dem Ziel ein großes Stück näher, Galileo bis 2013 in Betrieb nehmen zu können. Für die europäische Industrie ist das Projekt von großer Bedeutung. Zum einen werden die technischen Kapazitäten beim Aufbau unter Beweis gestellt und die Technologieführerschaft Europas gesichert, zum andern bietet sich auch ein großer Markt für die Anwendung von Galileo, dessen Volumen auf mehrere Milliarden Euro geschätzt wird. Weiterhin rechnet die Europäische Kommission mit der Schaffung von 150.000 qualifizierten Arbeitsplätzen.

 

TIPP des Monats: Nutzen Sie die Europe Direct Hotline

Die Europe Direct Hotline ist ein telefonischer Informationsservice der Europäischen Kommission. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 können Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Europäischen Union stellen. Fremdsprachkenntnisse sind nicht erforderlich, da der Service in allen Amtssprachen angeboten wird. Bei einfachen Fragen bekommt man in der Regel direkt eine Antwort. Sind die Fragen komplexer, werden Sachverständige aus dem jeweiligen Politikbereich zu Rate gezogen.

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