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Liebe Leserinnen und Leser,
Griechenland ist mit seinen finanziellen Schwierigkeiten noch immer in den Schlagzeilen. Der von den Finanzministern der Eurozone beschlossene Notfallplan für Griechenland hat keine positiven Auswirkungen auf den angespannten Finanzmarkt, und so gehen die Diskussionen um geeignete Maßnahmen selbstverständlich auch bei uns im Europäischen Parlament weiter. In der vergangenen Woche diskutierten wir unter anderem mit dem EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn über die Lehren, die aus der aktuellen Krise Griechenlands zu ziehen sind. Der Ansatz, im Notfall bilaterale Hilfen zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds zu leisten, greift nach unserer Überzeugung zu kurz. Es war zu befürchten, dass die Zinsen für griechische Staatsanleihen trotz des im März vereinbarten Notfallplans auf neue Rekordhöhen steigen würden. Die Alternative wäre ein echter europäischer Notfallfonds in Verantwortung der EU-Kommission, der spekulationsfreie Kredite gegen klare europäische Auflagen vergibt. Es ist nicht zuletzt der Blockadepolitik der Bundesregierung zu verdanken, dass es dazu bisher noch nicht gekommen ist. Die nun von Rehn vorgeschlagene Koordination der nationalen Haushaltspolitiken in der Eurozone ergibt dann Sinn, wenn sie mit konkreten politischen Zielvorgaben (nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung, Armutsbekämpfung) verbunden wird. Sonst besteht die Gefahr, dass der Vorstoß zu einem technokratischen Sparprogramm verkommt. Aus diesem Grund müssen die bevorstehenden Debatten mit Blick auf die Verknüpfung einer besseren Budgetabstimmung mit einer verbesserten wirtschaftspolitischen Kooperation geführt werden.
Ganz aktuell bereiten wir uns auf die nächste Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vor. Von den Entscheidungen, die wir in der kommenden Woche treffen werden, haben wir Ihnen im Folgenden wie gewohnt einige zur vertieften Lektüre ausgewählt. Mit zwei Resolutionen wollen wir die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei internationalen Abkommen sicherstellen. Sowohl Bank- als auch Flugpassagierdaten von EU-Bürgern sollen neuen Regelungen unterworfen werden. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments für entsprechende Abkommen der EU mit Drittstaaten erforderlich und wir Abgeordnete nutzen unsere gestärkte Position, wenn es darum geht, die Einhaltung der Grundrechte aller EU-Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Bei der Abstimmung über das Energielabeling werden wir zwei Ziele erreichen. Die Transparenz für den Verbraucher wird verbessert, gleichzeitig wird ein Anreiz zum Kauf energieeffizienter Produkte gegeben, was zu Energieeinsparungen von bis zu 40 % führen kann. Lesen Sie ferner mehr über den Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Flugsicherheit. Hier geht es vorrangig um die Schaffung von Transparenz bei den Kosten, die zur Gewährleistung der Flugsicherheit anfallen. Es ist aber auch der Geldbeutel jedes einzelnen Bürgers der Europäischen Union betroffen, weil ein Teil der anfallenden Kosten für teilweise umstrittene Maßnahmen wie beispielsweise Körperscanner auf jeden Fluggast umgelegt werden kann. Wie wir dies verhindern wollen, lesen Sie im Folgenden.
Die Themen im Einzelnen:
- SWIFT - Es sind noch immer Nachbesserungen erforderlich
- Fluggastdatenspeicherung - Für einheitliche Datenschutzstandards im Flugverkehr
- Energielabeling - Klarheit für Verbraucher und Beitrag zur Erreichung des Energieparziels
- Luftsicherheitsentgelte - Angemessene Kosten für Passagiere
Eine interessante Lektüre wünschen Ihnen
Ihre SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament
SWIFT - Es sind noch immer Nachbesserungen notwendig
Am kommenden Donnerstag, 22.04.2010, werden wir EU-Abgeordneten eine Resolution zum sog. SWIFT-Abkommen, das die Übertragung von EU-Bankdaten an die USA regeln soll, verabschieden. Die europäischen Justiz- und Innenminister werden der EU-Kommission das Mandat für die Verhandlungen mit den USA voraussichtlich am 22./23. April 2010 bei der nächsten Ratssitzung in Luxemburg erteilen. Mit der Resolution wollen wir sicherstellen, dass unsere Auffassungen bei der Mandatsvergabe berücksichtigt werden und die EU-Kommission als starker Verhandlungspartner gegenüber den USA auftritt.
Der vorliegende Entwurf der EU-Kommission ist aus Sicht von uns SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament noch immer nicht zufrieden stellend. Zwar hat die EU-Kommission bereits wichtige Punkte, die das Europäische Parlament im Februar eingefordert hatte, in ihrem neuen Entwurf aufgenommen. Unbedingt erforderlich war zum Beispiel, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das der Notwendigkeit der Datenspeicherung berücksichtigt wurden. Es dürfen also nur dann Daten gespeichert und weiter gegeben werden, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass dies zum Zweck der Terrorbekämpfung auch tatsächlich erforderlich ist. Trotzdem bleiben aus sozialdemokratischer Sicht noch wichtige Forderungen unerfüllt, denn es wurde weder das Problem des massenhaften Datentransfers noch das der zu langen Speicherfristen gelöst. Es gibt nach wie vor keine strikten Auflagen, die die Weitergabe der Daten an Drittstaaten regeln und unklar ist weiterhin, ob die neue Behörde, die künftig anstelle des Finanzdienstleisters SWIFT Anfragen zum Datentransfer in die USA prüfen soll, Teil einer gemeinsamen EU-Lösung sein soll. Wir werden schließlich dafür eintreten, dass das Europäische Parlament als unmittelbarer Vertreter der letztlich betroffenen europäischen Bürgerinnen und Bürger auch im weiteren Verhandlungsprozess beteiligt wird. Dass dies unerlässlich ist, um die Einhaltung der Grundrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger abzusichern, haben die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt, in der unsere massiven Bedenken durchgehend missachtet wurden.
Fluggastdatenspeicherung - Für einheitliche Datenschutzstandards im Flugverkehr
Das gleiche Ziel verfolgen wir Europaabgeordneten mit einer Resolution zur Fluggastdatensicherung, die wir ebenfalls am Donnerstag, 22.04.2010, im Plenum verabschieden werden. Auch für Fluggastdaten für Passagierflüge existieren seit 2007 bzw. 2008 Abkommen der EU mit den USA und Australien. Die Daten aller ein- und ausreisenden EU-Passagiere müssen danach an die Innenministerien der USA und Australien übermittelt werden, wo sie primär zu Zwecken der Terrorismus- oder Kriminalitätsbekämpfung ausgewertet werden. Bisher werden diese Abkommen vorläufig angewendet. Damit sie endgültig in Kraft treten können, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Erfolgt diese nicht, gelten die Abkommen als gescheitert.
Wir Parlamentarier waren schon in der Vergangenheit skeptisch gegenüber den Abkommen, da die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards nicht gewährleistet ist. In der Resolution fordern wir daher die Verschiebung der Abstimmung im Parlament, weil wir keiner Regelung zustimmen werden, die die Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger unzureichend schützt. Stattdessen fordern wir die EU-Kommission auf, ein neues Verhandlungsmandat vorzulegen, das den europäischen Datenschutzbestimmungen entspricht. Wir Sozialdemokraten fordern darüber hinaus ein einheitliches EU-Modell als Grundlage für weitere Fluggastdaten-Abkommen. Es wäre unzweckmäßig, mit allen anderen Staaten, die ihr Interesse an entsprechenden Abkommen mit der Europäischen Union bekundet haben, jeweils separate Verhandlungen zu führen. Die Maxime, die gelten müssen – allen voran die Zweckbegrenzung der Datenübermittlung auf die Bekämpfung des Terrorismus – müssen einheitlich für alle Verhandlungspartner der EU gelten. Wir werden ferner dafür plädieren, dass angemessene Klagemöglichkeiten für Betroffene und strikte Regeln für die Weitergabe von Daten an Dritte aufgenommen werden.
Energielabeling - Klarheit für Verbraucher und Beitrag zur Erreichung des Energiesparziels
Beim Kauf von Haushaltsgeräten begegnet man seit Jahren den Energielabeln, mit denen die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Energieeffizienz der Geräte informiert werden. Die bekannte geschlossene Skala, die von G als schlechtester Energieeffizienzklasse bis zu A als höchster Klasse reicht, bleibt erhalten, wobei sie um zusätzliche Abstufungen A+, A++ und A+++ ergänzt werden soll. Die dunkelgrüne Farbe der Skala soll den Verbraucher zusätzlich auf die Klasse mit der größten Energieeffizienz hinweisen. Neu ist, dass die Energieeffizienzklassen künftig immer dann bei der Produktwerbung angegeben werden müssen, wenn energiebezogene Angaben gemacht werden oder der Produktpreis genannt wird. Bei den Verhandlungen war uns Sozialdemokraten besonders wichtig, dass Transparenz und Klarheit der Kennzeichnung erhalten bleiben. Wenn man berücksichtigt, dass durch Verwendung verbrauchsarmer Geräte bis zu 40 Prozent an Energie eingespart werden können, wird gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des europäischen Energieeinsparziels geleistet. Ohne die erforderliche Transparenz ginge also der Anreiz, energieeffiziente Geräte zu erwerben, verloren. Die Abstimmung im Plenum wird am Mittwoch, 21.04.2010, stattfinden.
Luftsicherheitsentgelte - Angemessene Kosten für Passagiere
Bereits am Dienstag, 20.05.2010, steht der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu den sog. Luftsicherheitsentgelten auf der Tagesordnung. Mit den Luftsicherheitsentgelten werden die Kosten gedeckt, die für die Sicherheit im Flugverkehr aufgewendet werden. Hierunter fallen zum Beispiel die Kosten für Zugangs- und Personenkontrolle an den Flughäfen, aber auch die Kosten für die Luftraumüberwachung oder Frachtkontrollen. Die Kosten werden zum Teil von den Mitgliedstaaten, aber auch von den Fluggesellschaften übernommen, die wiederum die Kosten an ihre Passagiere weiterreichen. Die Festlegung der konkreten Sicherheitsmaßnahmen obliegt jedem Mitgliedstaat selbst.
Bisher ist es so, dass europaweit unterschiedliche Regelungen für die Erhebung der Kosten bestehen, was der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen sowohl für Flughäfen als auch für Luftfahrtunternehmen entgegensteht. Die betroffenen Fluggesellschaften bemängelten in der Vergangenheit insbesondere die fehlende Transparenz und die Tatsache, dass sie vor Festlegung oder Änderung der Regularien nicht konsultiert werden. Aber auch die Passagiere sind betroffen, da die Kosten letztlich an sie weitergereicht werden können. Das Europäische Parlament hatte die Kommission deshalb im letzten Jahr aufgefordert, einen Richtlinienentwurf zu erarbeiten.
Der nun zur Abstimmung stehende Vorschlag der Kommission zielt auf die Schaffung einheitlicher Grundsätze innerhalb der Europäischen Union ab. Er untersagt die Diskriminierung von Fluggästen und Luftfahrtunternehmen, sieht ausdrücklich Rechtsschutzmöglichkeiten vor und enthält verbindliche Regelungen zur Kostentransparenz und zum Kostenbezug. Des Weiteren soll eine unabhängige Aufsichtsbehörde eingerichtet werden, die im Streitfall über die Erhebung der Luftsicherheitsentgelte angerufen werden kann.
Wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament unterstützen den Vorschlag der Kommission in weiten Teilen. Allerdings werden wir bei der Abstimmung dafür eintreten, dass Kosten für fragliche Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen, die über den einheitlichen europäischen Standard hinausgehen, von den Mitgliedstaaten selbst und nicht von den Fluggesellschaften getragen werden. Es muss verhindert werden, dass Passagiere die Leidtragenden sind und letztlich die Kosten für solch umstrittene Maßnahmen wie beispielsweise Körperscanner tragen müssen. Dies gelingt nur, wenn die Mitgliedstaaten auch die Kosten für die von Ihnen für notwendig erachteten Maßnahmen tragen müssen, weil sie – im Gegensatz zu den Fluggesellschaften – keine Möglichkeit haben, die Kosten auf die Passagiere umzulegen. Was wir brauchen, sind sinnvolle Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen und keine Schnellschüsse wie der fragliche Einsatz von Körperscannern. Solange es keinen Konsens auf europäischer Ebene über die Notwendigkeit weitergehender Sicherheitsmaßnahmen gibt, müssen die Mitgliedstaaten für ihre erhöhten Auflagen selbst zahlen und dürfen die Kosten nicht dem Passagier aufs Auge drücken.


