Liebe Leserinnen und Leser,

die französische Ratspräsidentschaft geht zum 31. Dezember 2008 zu Ende. In der letzten Plenarwoche vom 15. bis 19. Dezember stehen noch einmal wichtige Abstimmungen im Plenum bevor. Dazu haben wir Ihnen diesmal einen ausführlicheren Newsletter zusammengestellt. Sie finden in diesem Newsletter Hintergrundinformationen zum Klimapaket und der Arbeitszeitrichtlinie. Als erstes möchten wir jedoch von der Europadelegiertenkonferenz berichten, die am 8. Dezember in Berlin stattfand. Die Kandidaten für die Europawahl 2009 stehen fest! Wir hoffen Ihnen somit eine spannende Lektüre für die Festtage zusammengestellt zu haben.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2009!

Ihre SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament

Die Kandidaten für die Europawahl 2009 stehen fest!

Spitzenkandidat Martin Schulz

Unter dem Leitbild "Soziales Europa - starkes Europa" kamen am Montag, den 8. Dezember, 280 Delegierte aus ganz Deutschland in Berlin zusammen, um die Kandidaten und den Spitzenkandidaten für die Wahl zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 zu wählen. Der Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) Martin Schulz wurde mit einer überwältigenden Mehrheit von 99,2 Prozent zum Spitzenkandidaten für die Europawahl 2009 gewählt. Das SPD-Europamanifest, die Kandidatenliste und die Rede von Martin Schulz können Sie auf der Internetseite der SPD-Europaabgeordneten ansehen. Weitere Impressionen von der Veranstaltung bietet Ihnen das Fotoalbum der SPD-Europaabgeordneten.


In einer sehr kämpferischen Rede ging Martin Schulz auf die Ziele der Sozialdemokraten in Europa ein. Um Europa für die Zukunft zu wappnen, muss das Kräfteverhältnis im Europäischen Parlament signifikant verschoben werden. "Wenn wir Europa stark und sozial machen wollen, dann müssen wir Europa nach links schieben", so Martin Schulz. Die Europäische Union als rein marktwirtschaftliche Konstruktion zu sehen ist falsch. Das haben allerdings einzig und alleine die europäischen Sozialdemokraten begriffen. Die Konservativen und Liberalen stehen für einen Marktradikalismus, der, wie die Finanzkrise gezeigt hat, nicht die Bürgerinnen und Bürger in Europa berücksichtigt. Die beste und einzig richtige Antwort auf die Globalisierung sei ein starkes und soziales Europa, so Schulz, die europäische Tradition der Sozialstaatlichkeit müsse progressiv weiterentwickelt werden. Nach dem Verständnis der Sozialdemokraten muss der europäische Binnenmarkt in die richtige soziale und politische Ordnung eingefasst werden.
Angesichts der internationalen Finanzmarktkrise verdeutlichte Martin Schulz noch einmal, dass die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas bereits vor einem Jahr im EU-Parlament eine Regulierung der Finanzmärkte gefordert hat und dafür von Konservativen und Liberalen als "ewiggestrig" beschimpft worden ist.
Zusammenfassend verdeutlichte der Spitzenkandidat wofür die SPD im Europawahlkampf steht: "Soziale Gerechtigkeit in diesem Land und durch dieses Land in der Europäischen Union, dass ist es, was wir in 2009 wollen!"

Vor Martin Schulz sprach der Parteivorsitzende Franz Müntefering. In seiner Rede betonte Franz Müntefering, dass die Europäische Union zu den größten politischen Leistungen des 20. Jahrhunderts gehört. Ziel der 27 Mitgliedstaaten muss es nun sein "für Europa ein soziales Dach zu bauen". Auch Franz Müntefering machte deutlich, dass die Europäische Union zu mehr fähig ist, als einen wirtschaftlichen Marktplatz zu organisieren. Einen Großteil seiner Rede widmete er der Idee der Sozialdemokratie. Das offensichtliche Versagen des Marktradikalismus zeige die Fehleinschätzungen derjenigen, die soziale Grundlagen im Kapitalismus abschaffen wollten. Unter anderem wird das der Grund sein, weshalb das Sozialdemokratische im Jahr 2009 neuen Schwung auf allen Ebenen bekommen werde, "deutschlandweit, europaweit und weltweit", so der Parteivorsitzende Franz Müntefering.
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Ganz Europa spricht über das "Klimapaket" - was beinhaltet es?

Auf Grund der verheerenden Umweltkatastrophen der letzten Jahre und der weltweiten Erkenntnis, dass der fortwährende Klimawandel ein schwerwiegendes Problem für unseren Planeten darstellt, haben sich die europäischen Staats- und Regierungschefs im März letzten Jahres zum Handeln entschieden. Bis Ende 2020 sollen der Treibhausgas-Ausstoß um 20 Prozent reduziert und die Energieeffizienz um 20 Prozent gesteigert werden. Außerdem sollen 20 Prozent des Energieverbrauches aus erneuerbaren Quellen kommen. Die Europäische Kommission legte Ende Januar dem EU-Parlament und dem Ministerrat Gesetzesvorschläge vor, um diese Ziele zu erreichen.

Nach langfristigen Verhandlungen zwischen den drei EU-Institutionen und dem Willen, das Klimapaket noch unter französischer Ratspräsidentschaft bis zum 31. Dezember 2008 abzuschließen, scheint eine Einigung auf den letzten Metern wahrscheinlich. Die für die Themenbereiche zuständigen Europaabgeordneten arbeiteten unter Hochdruck, um tragfähige Kompromisse zu Stande zu bekommen und eine Abstimmung in der letzten Plenarwoche dieses Jahres zu ermöglichen. Der einzige Haken an der Sache: Die EU-Mitgliedsstaaten sind sich in bestimmten Bereichen noch nicht einig. Aus Sorge vor negativen wirtschaftlichen Folgen haben die osteuropäischen Staaten sowie Italien Vorbehalte gegen die Gesetzesvorschläge. Streitpunkt sind vor allem die "Verschmutzungsrechte" (CO2-Zertifikate). Sollten die EU-Mitgliedstaaten beim Treffen des Europäischen Rats am 11. und 12. Dezember keine einstimmige Einigung erzielen, kann das Klimapaket nicht abschließend verabschiedet werden. Vor allem die Ministerpräsidenten Polens und Italiens äußerten Bedenken und drohten mit einem Veto. Polen gewinnt 95 Prozent seiner Wärme- und Elektrizitätsversorgung aus Kohle.

Das Klimapaket wird einhellig von Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und dem EU-Parlament als eine der wichtigsten Gesetzesinitiativen in dieser Legislaturperiode angesehen. Im Einzelnen setzt sich der Maßnahmenkatalog aus folgenden Gesetzesvorschlägen zusammen:

Die Richtlinie über Erneuerbare Energien
Am 9. Dezember haben sich Delegationen des Europäischen Parlaments, des Ministerrats und der EU-Kommission informell auf ein Gesetz zur Förderung von Erneuerbarer Energien geeinigt. Diese Rahmenrichtlinie soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, das EU-Gesamtziel von 20 Prozent bis 2020 zu erreichen. Neben Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene in den Bereichen Strom, Transport, aber auch Heizen und Kühlen aus Erneuerbaren Energien ergreifen müssen, haben sie auch die Möglichkeit zur Kooperation. So können beispielsweise gemeinsame Erneuerbare Energien Projekte initiiert oder auch sogenannte statistische Transfers genutzt werden. Damit wird auf der einen Seite die Attraktivität erneuerbare Energien zu nutzen gesteigert und auf der anderen Seite ein Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen. Bis zuletzt hielten einige Mitgliedstaaten an einer Revisionsklausel fest, die zu einer Aufweichung des 20 Prozent-Zieles geführt hätte. Als Kompromiss für die Revisionsklausel wird die EU-Kommission 2014 einen Fortschrittsbericht vorlegen, in dem technologische Entwicklungen, Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe, eventuelle Auswirkungen der Biokraftstoffproduktion auf Nahrungsmittelpreise und die Funktionalität der Kooperationsmechanismen überprüft werden sollen. Aufgrund des Berichtes können dann einige Nachjustierungen vorgenommen werden, jedoch ist festgeschrieben, dass das 20 Prozent-Ziel unberührt bleibt und Änderungen nur an bestehenden Kooperationsmechanismen vorgenommen werden können. Die für diesen Bereich zuständige SPD-Europaabgeordnete Mechthild Rothe begrüßt den Kompromiss ausdrücklich und sieht in der EU-Rahmenrichtlinie die Fortschreibung einer zukunftsweisenden Energiepolitik für die Europäische Union. Besonders erfolgreich aus sozialdemokratischer Perspektive ist die Aufnahme von Sozialstandards in die Nachhaltigkeitskriterien für die Biotreibstoffproduktion. Zusätzlich zu ökologischen Standards werden demnach soziale Kriterien als Messlatte angelegt. Durch einen 20-Prozent-Anteil an erneuerbaren Energien in der Europäischen Union lassen sich zwischen 600 und 900 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

Richtlinie über die Abtrennung und geologische Speicherung von CO2
Bis 2016 soll europaweit der Bau und die Inbetriebnahme von zwölf Demonstrationskraftwerken mit einer neuen Technologie unterstützt werden. Mit der sogenannten Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CCS) soll es ermöglicht werden, klimaschädliches Kohlenstoffdioxid abzutrennen und dauerhaft unterirdisch zu speichern. Durch dieses Verfahren soll der Ausstoß des Gases in die Atmosphäre unterbunden werden. Die mit diesem Bereich befassten SPD-Europaabgeordneten  Norbert Glante und Bernhard Rapkay zeigten sich erleichtert, dass in den Verhandlungen (zwischen Parlament und Rat) die vorgesehene Obergrenze für den CO2-Ausstoß von Kraftwerken vorerst gekippt wurde. Ein Ausstoß von maximal 500g CO2 pro erzeugter Kilowattstunde ab 2015 sei zwar aus umwelttechnischer Sicht anzustreben, aber frühestens ab 2020 technisch umsetzbar. Wäre diese Regelung bestehen geblieben, hätte das fatale Folgen für die deutsche Energiewirtschaft gehabt, da moderne Kohlekraftwerke derzeit 750g Kohlenstoffdioxid pro Kilowattstunde ausstoßen. Zuerst muss nun die Frage nach der Finanzierung der Demonstrationskraftwerke geklärt werden, damit sich die CCS-Technologie im großen Maßstab beweisen kann, so die Experten Rapkay und Glante. Die letzten Verhandlungen zu dieser Richtlinie werden am Montag, dem 15. Dezember, stattfinden. Eine Einigung wird angestrebt, ist aber noch nicht sicher. Sollten sich die Mitgliedstaaten und das Parlament jedoch nicht einigen, wird diese Richtlinie und damit ein Teil des Klimapakets nicht mehr in diesem Jahr abgestimmt.

Richtlinie über die dritte Phase des Europäischen Emissionshandels
Die grundlegende Idee des Handels mit Emissionszertifikaten (ETS) ist, Kosten, die durch Emissionen entstehen, einen Preis zu geben. Dadurch werden Umweltsünder und Großemittenten zur Kasse gebeten. Investitionen in umweltfreundliche Technologien werden hingegen gefördert. Anfangs sollen die Emissionszertifikate zum Teil weiterhin kostenlos zugeteilt werden. Sind die Emissionen eines Unternehmens höher als die zugeteilten Zertifikate, muss es an der Börse Zertifikate nachkaufen. Generell zielt der Entwurf für die dritte Phase des europäischen ETS ab 2013 auf Verbesserungen, Vereinheitlichung und auf eine Ausweitung des ETS auf weitere Industriesektoren. Die Treibhausgasemissionen der betroffenen industriellen Sektoren sollen bis 2020 um 21 Prozent (verglichen mit 2005) gesenkt werden. Die freie Zuteilung der Zertifikate soll Schritt für Schritt auslaufen, ab 2020 sollen die Zertifikate vollständig versteigert werden. Ausnahmen wird es für besonders energieintensive Sektoren geben, bei denen es ein Verlagerungsrisiko ins EU-Ausland gibt. Im Bereich der Stromerzeugung sollten die Zertifikate ursprünglich schon ab 2013 vollständig auktioniert werden. Nach derzeitigem Verhandlungstand des EU-Gipfeltreffens sollen Stormerzeuger unter gewissen Bedingungen ab 2013 nur 30 Prozent ersteigern müssen und erst ab 2020 die vollen 100 Prozent. Ausnahmen für Osteuropa werden derzeit noch verhandelt, es kristallisiert sich aber auch hier heraus, dass für osteuropäische Kraftwerke Zuschüsse gewährleistet werden sollen.
Ein Großteil der Einnahmen durch den Verkauf der Zertifikate soll in den Klimaschutz investiert werden, somit ergibt sich aus dieser Richtlinie ein doppelt positiver Effekt für den Umweltschutz. In der Gesamtbetrachtung ist der Richtlinienvorschlag zwischen den Klimaschutzzielen, dem Schutz der europäischen Industrie und dem Schutz der Arbeitsplätze ausgeglichen. Problematisch verhandelt wird zwischen Parlament und Europäischem Rat unter anderem noch über die Einbeziehung des Flugverkehrs in die Richtlinie und über indirekte Emissionen. Ein Kompromiss zu den offenen Fragen wird am Samstag, dem 13. Dezember, erwartet. Genauso wie bei der Richtlinie zur Abtrennung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid wird eine Einigung zwischen Parlament und den Mitgliedstaaten angestrebt.

Entscheidung über die Lastenverteilung
Unter der Entscheidung zur Lastenverteilung werden alle Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Emissionssenkung erfasst, die nicht in den Bereich des Europäischen Emissionshandels fallen. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich auch hier, im Zeitraum von 2013 bis 2020 die Treibhausgasemissionen drastisch zu senken. Die Grundlage zur Senkung der Emissionen ist solidarisch konzipiert, d. h. dass jedes Mitgliedsland entsprechend seines relativen Pro-Kopf Bruttoinlandproduktes (BIP) individuelle Treibhausgasreduktionsziele hat. Mitgliedstaaten mit einem hohen BIP müssen somit ihre Treibhausgase stärker verringern. Deutschland muss seinen Treibhausgasausstoß gegenüber 2005 um 14 Prozent senken. Das Gesamtziel für die Europäische Union ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent bis 2020.

Verordnung zur Festsetzung von CO2-Grenzwerten für PKW
Der Verordnungsvorschlag sieht einen einheitlichen durchschnittlichen CO2-Grenzwert für alle in der Europäischen Union verkauften Neuwagen von 120g/km vor. Ziel des zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäisches Parlament erarbeiteten Kompromisses ist es Schritt für Schritt den CO2-Ausstoß zu senken. Ab 2012 müssen 65 Prozent der Neuwagen diesen Durchschnitt erfüllen, ab 2013 75 Prozent, ab 2014 80 Prozent und ab 2015 alle Neuwagen. 2020 dürfen die Neuwagen im Schnitt nur noch 95g CO2/km ausstoßen. Auch auf eine Regelung der Strafzahlungen bei Überschreitung der Durchschnittswerte hat sich das Parlament mit den Mitgliedstaaten geeinigt. Aus sozialdemokratischer Perspektive ist besonders der in der Verordnung verankerte Innovationsbonus für Niedrigemissionsfahrzeuge erfreulich. Der für diese Verordnung zuständige SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote sieht den Innovationsbonus als Chance für Unternehmen möglichst schnell bezahlbare und klimafreundliche Fahrzeuge zu entwickeln und vor allem auch zu verkaufen. Der Innovationsbonus besteht darin, dass sich Null- oder Niedrigemissionsfahrzeuge auf den Flottendurchschnittswert der CO2-Emissionen mit einem größeren Faktor anrechnen lassen. Dieser Anreiz schafft es für die Unternehmen gewinnbringende klimafreundliche Innovationen im Automobilsektor zu fördern, und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu erhöhen.
Zusammenfassung
Die Gesetzesvorschläge, die das Klimapaket beinhaltet, sind alle hoch ambitioniert und nur in einem gemeinschaftlichen Kraftakt auf den Weg zu bringen. Die letzten Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament werden am Montag, dem 15. Dezember, geführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber schon zu erkennen, dass die abzustimmenden Richtlinienvorschläge und die Verordnung eine klare sozialdemokratische Handschrift tragen. Mit diesem Paket wird die Europäische Union zu einer der innovativsten Regionen in "grüner Technologie". Neben dem Umweltschutz wird nach den Grundsätzen der sozialdemokratischen Fraktion mit dem Klimapaket auch eine ökologisch sinnvolle Industriepolitik betrieben. Arbeitsplätze werden gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union wird gestärkt.
Alle oben aufgeführten Berichte werden am 17. Dezember in Plenum abgestimmt. 
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Die Arbeitszeitrichtlinie sorgt für Hochspannung

Nicht nur die Abstimmung des Klimapakets wird am 17. Dezember mit Spannung erwartet, sondern auch die Abstimmung über die Arbeitszeitrichtlinie. Die Diskussion über diese Richtlinie zieht sich bereits über vier Jahre hin. Am 15. September konnten sich die Mitgliedstaaten jedoch auf einen gemeinsamen Standpunkt verständigen. Dieser berücksichtigt jedoch in keiner Weise die Kernforderungen des Europäischen Parlaments aus 1. Lesung.

Was beinhaltet die derzeitige Arbeitszeitrichtlinie?
In der derzeitig gültigen Arbeitszeitrichtlinie besteht für die Mitgliedstaaten eine sogenannte "Opt-Out" Option, wenn der Mitgliedstaat das individuelle Opt-Out in sein nationales Arbeitszeitgesetz übernommen hat. Mit dem Einverständnis des einzelnen Arbeitnehmers kann dann die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschritten werden. In Deutschland ist das individuelle Opt-Out nur bei Bereitschaftsdiensten möglich. Dies aber auch nur dann, wenn die Tarifpartner zustimmen. Konkret heißt das, es sind sowohl die Zustimmung der Arbeitnehmer als auch entsprechende tarifvertragliche Regelungen erforderlich. Somit ist ein Sicherungsmechanismus gegen die Ausbeutung des Arbeitnehmers eingebaut. Bezüglich eines zweiten Streitpunktes zwischen Mitgliedstaaten und EU-Parlament - der Auslegung des Bereitschaftsdienstes -, sieht die derzeitige Richtlinie keine Regelungen vor. Es ist nicht festgelegt, ob Bereitschaftsdienste mit normaler Arbeitszeit gleichzusetzen sind oder anders zu bewerten sind. Für Klarheit hat der Europäische Gerichthof gesorgt. Er entschied 2002, dass Bereitschaftsdienst grundsätzlich Arbeitszeit ist. Deutschland hat sein Arbeitszeitgesetz bereits entsprechend dem EuGH-Urteil geändert und festgeschrieben, dass Bereitschaftszeit Arbeitszeit ist. Eine bewusste Unterscheidung in aktive und inaktive Bereitschaftszeiten ist im Gesetz nicht vorgenommen.

Wie ist der gemeinsame Standpunkt der Mitgliedstaaten?
Die Mitgliedstaaten wollen die Opt-Out Option beibehalten aber die Arbeitszeit auf maximal 60 Stunden in der Woche begrenzen. Bei Bereitschaftsdiensten soll eine Höchstarbeitszeit von 65 Stunden festgesetzt werden. Der gemeinsame Standpunkt der Mitgliedstaaten sieht außerdem vor, dass auch von dieser Regelung Ausnahmen mit Zustimmung der Sozialpartner gemacht werden können. Grundlegend wird damit die in Deutschland für Bereitschaftsdienste praktizierte Regelung übernommen. Allerdings mit dem wesentlichen Unterschied, dass sie nicht für Arbeitszeiten über 48 Stunden sondern für Arbeitszeiten über 60/65 Stunden pro Woche gelten. Außerdem ist die Regelung nicht auf Bereitschaftsdienste beschränkt. In Bezug auf die Bereitschaftsdienste sieht der Gemeinsame Standpunkt der Mitgliedstaaten des Weiteren vor, diese in aktive und inaktive Zeiten zu trennen. Inaktive Bereitschaftsdienste sollen dabei nicht als Arbeitszeit gelten, es sei denn der Mitgliedstaat und die Tarifpartner treffen andere Regelungen. Die Sozialexpertin und die in der SPD-Gruppe für die Richtlinie zuständige Europaabgeordnete, Karin Jöns, spottet, dass die Mitgliedstaaten ihren Gemeinsamen Standpunkt den Bürgern und Bürgerinnen als sozial und arbeitnehmerfreundlich anpreisen.

Wie ist die Position der Sozialdemokraten in Europäischen Parlament?
Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament sowie die wahrscheinliche Mehrheit des EU-Parlaments sind für die Abschaffung der oben aufgeführten Opt-Out Option. Die Aufteilung des Bereitschaftsdienstes in aktive und inaktive Zeit ist als Kompromiss akzeptabel, jedoch muss das grundsätzliche Verständnis umgekehrt werden: Im Gegensatz zum Rat, der die inaktive Bereitschaftszeit nicht als Arbeitszeit ansieht, gehen die Sozialdemokraten, sowie wahrscheinlich die Mehrheit des Europäischen Parlaments, vom Gegenteil aus. Bereitschaftsdienst muss grundsätzlich als Arbeitszeit gewertet werden, es sei denn der individuelle Mitgliedstaat oder Tarifpartner regeln etwas anderes. Das Parlament will dadurch Bereitschaftsdienste weitestgehend als normale Arbeitszeit gewichtet wissen. Den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern soll aber die Möglichkeit gegeben werden, Bereitschaftsdienste nicht voll auf die 48 Wochenstunden anzurechnen.

Warum ist die Abstimmung der Richtlinie in Plenum so brisant?
Die Abstimmung über die Arbeitszeitrichtlinie ist so brisant, da die Richtlinie in der zweiten Lesung im Parlament steht. Um die eingebrachten Änderungen im Sinne des Arbeitnehmerschutzes einzubringen, ist es notwendig die qualifizierte Mehrheit in der Plenumsabstimmung zu erreichen, die bei 393 von möglichen 785 Stimmen liegt. Wird die qualifizierte Mehrheit nicht erreicht, gilt der Gemeinsame Standpunkt der Mitgliedstaaten, der, wie oben beschrieben, nichts mit einem angemessenen Arbeitnehmerschutz zu tun hat. Derzeit wird im Parlament davon ausgegangen, dass die qualifizierte Mehrheit erreicht wird und dann ein Schlichtungsverfahren zwischen Mitgliedstaaten und EU-Parlament eingeleitet wird.
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Positionspapier der SPD-Gruppe für faire Finanzmärkte verabschiedet

Die SPD-Europaabgeordneten haben im Dezember ihr Positionspapier zu fairen Finanzmärkten verabschiedet. In dem Papier fordern die SPD-Abgeordneten einen "New Deal" für Europa. Der Gier nach hohen Renditen sowie der Zockermentalität muss europaweit ein Riegel vorgeschoben werden. Wie neue Regulierungen aussehen, und wie Impulse für die Realwirtschaft gesetzt werden müssen, finden Sie zum Nachlesen auf der Homepage der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament oder direkt hier.
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Vorschau auf die Abstimmungswoche in Straßburg vom 15. - 19. Dezember

Neben den oben beschriebenen Thematiken stehen für die Plenarwoche des Europäischen Parlaments folgende Punkte auf der Agenda:

Montag, 15. Dezember

In Erster Lesung wird das Europäische Parlament zur Neufassung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte Stellung nehmen. In der EU gibt es etwa 820 Europäische Betriebsräte, die 14,5 Millionen Arbeitnehmer vertreten. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten möchte die Informations- und Konsultationsrechte der Betriebsräte gestärkt sehen. Auch sollen sie für grenzübergreifende Angelegenheiten zuständig sein, wenn Unternehmensbeschlüsse in einem Land die Beschäftigten in einem anderen Land betreffen.
Am Montagabend wird das Europäische Parlament u.a. über die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug debattieren. Parlaments- und Ratsvertreter konnten sich zuvor auf einen Kompromiss verständigen. Die Richtlinie sieht strengere Sicherheitsauflagen bei der Herstellung von Kinderspielzeug vor. Schwermetalle und allergieauslösende Duftstoffe in Spielsachen sind künftig verboten. Strengere Vorschriften gibt es auch für kleine Einzelteile, die Kleinkinder verschlucken können.
Das Parlament wird sich in Erster Lesung mit der Richtlinie zur Vereinfachung der Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb des Binnenmarkts befassen. Der Vorschlag ist Teil eines Pakets, das auf die Schaffung eines europäischen Markts für Verteidigungsgüter zielt. Ein europäischer Markt für Verteidigungsgüter sei eine der Grundvoraussetzungen für die Förderung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Die Schadstoffemissionsgrenzwerte, insbesondere für Partikel und Stickoxide, werden weiter verschärft. Dies sieht ein zwischen Parlaments- und Ministerratsvertretern gefundener Kompromiss vor, der nun noch vom Plenum bestätigt werden muss. Durch die neuen Euro-VI-Emissionsnormen sollen Lkw sauberer und die Luftqualität verbessert werden. Die Euro-VI-Standards gelten ab 1. Januar 2014 für alle neuen Lkw. Berichterstatter ist der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote.

Dienstag, 16. Dezember

Das Europäische Parlament wird sich mit einer neuen Richtlinie zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften befassen. Geplant sind Sanktionen gegen Autofahrer, die eine Zuwiderhandlung im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Straßenverkehr, dem Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes oder dem Überfahren eines roten Stopplichts in einem anderen Mitgliedsstaat als dem ihrigen begangen haben.

Mittwoch, 17. Dezember
 
Ab 9 Uhr debattieren die Abgeordneten über den EU-Haushalt 2009. Dieser soll ein Ausgabe-Volumen von rund 116 Mrd. Euro umfassen (0,89 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU). Darauf verständigten sich Ende November die Haushaltsexperten des Europaparlaments unter Führung der SPD-Europaabgeordneten und Berichterstatterin Jutta HAUG mit dem EU-Finanzministerrat.
 
Um 12 Uhr wird zum 21. Mal der Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments vergeben. Diesjähriger Preisträger ist der chinesische Bürgerrechtler Hu Jia.
 
Ab 15 Uhr werden die französische Ratspräsidentschaft und die Kommission Erklärungen zum EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage abgeben. Die EU-Kommission wird zudem eine Erklärung zur französischen Initiative in den Vereinten Nationen zur Entkriminalisierung der Homosexualität abgeben.

Die aufgeführten Punkte sind eine Auswahl, die vollständige Liste finden Sie hier.
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