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Liebe Leserinnen und Leser,
der Sturz der Regierung in Prag hat uns in den letzten Wochen sehr beschäftigt. Er kam für alle überraschend und zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt: inmitten der Wirtschaftskrise, die ganz Europa zurzeit beschäftigt, und inmitten der tschechischen Ratspräsidentschaft. Ein Wechsel der Regierung, die gerade den Vorsitz im Rat der Europäischen Union hat, stellt eine große Belastung für die EU dar. "Statt Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, wird Unsicherheit verbreitet", meint der SPD-Europaabgeordnete Jo Leinen, Vorsitzender des Verfassungsausschusses. Es besteht zudem die Gefahr, dass eine geschäftsführende Regierung nicht mehr die Zeit hat, sich in die Europäischen Themen einzuarbeiten, bevor die Ratspräsidenschaft zu Ende sei. Im Notfall könnten aber Frankreich und Schweden als "alte" und "zukünftige" Inhaber der Ratspräsidenschaft der Tschechischen Republik unter die Arme greifen und die EU-Geschäfte gemeinsam weiterführen, empfiehlt Jo Leinen. Hier zeigt sich einmal mehr die Notwendigkeit des Lissabon-Vertrags, der eine langfristige Ratspräsidentschaft vorsieht und keine halbjährlichen Wechsel mehr.
Gerade die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages kann aber durch die Turbulenzen in Tschechien in Gefahr geraten. Dort wird zwar am 7. Mai der Senat über den Vertrag abstimmen, jedoch muss der als europaskeptisch bekannte tschechische Präsident Vaclav Klaus noch seine Zustimmung geben. Auch die sorgfältigen Verhandlungen über die Garantien für Irland - eine Voraussetzung für ein zweites irisches Referendum im Herbst - könnten unter dieser Entwicklung leiden.
Trotz der unvorhergesehenen Entwicklungen in Tschechien traf das Europaparlament weiterhin maßgebliche Entscheidungen. So konnte die sozialdemokratische Fraktion in der letzten Plenarwoche in Straßburg mit der Verabschiedung der Antidiskriminierungsrichtlinie einen großen Erfolg verzeichnen. Und auch in dieser Woche stehen in Straßburg wieder wichtige Abstimmungen an, die wir in unserem Sinne entscheiden wollen.
Lesen Sie im Folgenden:
Keine Diskriminierung mehr - auch außerhalb des Arbeitsplatzes
Das System der Ratingagenturen soll endlich reguliert werden
Mehr Rechte für Patienten mit der neuen Richtlinie
Eine interessante Lektüre wünschen Ihnen
Ihre SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament
Keine Diskriminierung mehr - auch außerhalb des Arbeitsplatzes
Mit einer deutlichen Mehrheit hat das europäische Parlament Anfang April für die umfassende Antidiskriminierungsrichtlinie gestimmt. Das bedeutet: Auch außerhalb des Arbeitsplatzes wird in Zukunft die Gleichbehandlung ungeachtet der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu europäischem Recht. Das ist ein klarer sozialdemokratischer Erfolg.
Das Parlament wollte unter anderem Änderungen des Kommissionsvorschlages in folgenden Bereichen: Es sollte ein Quervermerk geben, damit auch die Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes in der neuen Richtlinie Erwähnung findet. Die Barrierefreiheit für behinderte Menschen sollte gewährleistet sein. Der Zugang zu Medien und Bildung sollte für alle in der Richtlinie genannten Gruppen geregelt sowie der Umgang mit Mehrfachdiskriminierung festgelegt sein. Die sozialdemokratische Fraktion konnte in all diesen Punkten gute Kompromisse erzielen. CDU/ CSU und FDP haben beim Thema Antidiskriminierung keine rühmliche Rolle gespielt. Sie hatten im Vorfeld der Abstimmung versucht, die Richtlinie zu kippen. Das beweist, dass Konservative und Liberale Grundrechte hinten anstellen. Nun liegt es am Ministerrat, die Antidiskriminierungsrichtlinie umzusetzen und so die Menschenrechte in der Europäischen Union zu stärken. Die SPD-Europaabgeordnete und Gleichstellungsbeauftragte der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Lissy Gröner meint dazu: "Wenn jetzt deutsche Konservative und Liberale die Richtlinie gänzlich ablehnen, reißen sie sich die Maske vom Gesicht: Sie wollen Diskriminierung weiter ungestraft hinnehmen und Homosexuelle in ihren Rechten beschränken. Sie behaupten jetzt, Extremisten wie die NPD oder Sekten wie Scientology würden ebenfalls durch die neue Richtlinie geschützt. Das ist reine Propaganda."
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Das System der Rating-Agenturen soll endlich reguliert werden
Im Rahmen der Bekämpfung der Finanzkrise stimmt das Europaparlament diese Woche in Straßburg über einen neuen europäischen Regelungsrahmen für Ratingagenturen ab. Zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Parlament hatte es Unstimmigkeiten bei dem Thema der Registrierung der Agenturen gegeben. In den letzten Tagen konnte aber ein Kompromiss gefunden werden. Wir rechnen damit, dass das Plenum diesem Kompromiss zustimmen wird.
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission reagiert auf die Mitverantwortung der Ratingagenturen an der aktuellen Finanzkrise. Die eigentliche Aufgabe der Agenturen ist es, die Qualität von Finanzprodukten bzw. ihre Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Staaten zu bewerten. Diese Einschätzungen sind ein Hilfsmittel für Investitionsentscheidungen. Im Vorfeld der Finanzmarktkrise haben sie jedoch nicht selten Bewertungen für Finanzprodukte abgegeben, die sie zuvor selbst im Auftrag der jeweiligen Finanzinstitute und gegen Vergütung mitentwickelt haben. Diesen offensichtlichen Interessenkonflikt nahmen die Ratingagenturen billigend in Kauf. Deshalb soll eine gleichzeitige Beratung und Bewertung nun verboten werden, über diesen Punkt herrschte auch bisher schon Einigkeit im Europäischen Parlament. Ein anderer wichtiger Punkt ist die Registrierung der Ratingagenturen. Der federführende Wirtschaftsausschuss will eine strenge Regelung durchsetzen und sicherstellen, dass auch von außen übernommene Ratings den EU-Standards entsprechen. Die Registrierung der Ratingagenturen soll nach den Vorstellungen des Ausschusses auf europäischer Ebene erfolgen. Diesen Ansatz unterstützen auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Die Mitgliedstaaten hingegen bevorzugen eine Registrierung durch nationale Behörden. In den Verhandlungen mit dem Rat konnte das Europaparlament einen Kompromiss erreichen. Der Ausschuss der europäischen Wertpapieraufseher wird zur zentralen Anlaufstelle für Ratingagenturen. Dafür soll aber die Registrierung durch die nationalen Behörden erfolgen.
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Mehr Rechte für Patienten mit der neuen Richtlinie
Die neue Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung steht an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Europaparlaments. Wir erwarten, dass das Plenum den zur Abstimmung stehenden Vorschlag annehmen wird. Die Gesetzgebung ist ein riesiger Fortschritt für Patientinnen und Patienten in der Europäischen Union. Sie können sich nun überall in der Europäischen Union behandeln lassen und alle Kosten für die Behandlung erstattet bekommen, die für die gleiche Behandlung im eigenen Land bezahlt werden würden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten konnten uns mit vielen Kernforderungen durchsetzen. Das Abstimmungsergebnis des federführenden Umweltausschusses enthält nun beispielsweise den Hinweis, dass die Richtlinie ausschließlich die Mobilität von Kranken und nicht von Dienstleistungen betrifft. Besonders betont wird auch, dass keine Europäisierung stattfindet und die Mitgliedstaaten weiterhin für die Organisation und Finanzierung ihrer Gesundheitssysteme zuständig sind. Daher ist auch die Möglichkeit der Vorabgenehmigung für Krankenhaus- und Spezialbehandlungen ausdrücklich festgehalten.
Wir begrüßen das Abstimmungsergebnis des Umweltausschusses, denn es verbessert den Vorschlag der Kommission. Wesentliche Forderungen für mehr Patientenrechte konnten eingebracht werden, so z.B. die Einführung von Alternativen zu Vorauszahlungen. Die sozialdemokratische Fraktion unterstützt die Einrichtung von europäischen Referenzzentren für fachlichen Austausch und von nationalen Kontaktstellen, die Patienten umfassend über ihre Rechte informieren.
Der Hintergrund: Bei dem Richtlinienvorschlag der Kommission geht es in erster Linie darum, einen Rahmen für Patientenrechte zu schaffen und somit die Mobilität von Patienten innerhalb der EU zu verbessern. Letzteres hat auch der EuGH in seiner laufenden Rechtssprechung mehrfach gefordert. Außerdem soll eine hochwertige sichere und effiziente Gesundheitsversorgung für Patienten sowie Klarheit über die Kostenerstattung für Behandlungen garantiert werden, die Patienten in einem anderen Mitgliedstaat erhalten. Wichtig dabei ist: Der Richtlinienvorschlag sieht keine Harmonisierung der nationalen Gesundheitssysteme vor!
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