Liebe Leserinnen und Leser,

die Tagesordnung der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause ist noch einmal prall gefüllt – es sollen noch möglichst viele Entscheidungen auf den Weg gebracht werden. Rund 30 Berichte stehen zur Abstimmung. Näher vorstellen möchten wir Ihnen die Verordnungen zu Fahrgastrechten im Schiffs- und Busverkehr, die am Dienstag abgestimmt werden. Am Mittwoch geht es unter anderem um die Neufassung der Richtlinie zu Industrieemissionen sowie das Maßnahmenpaket zur Finanzaufsicht und die Eigenkapitalrichtlinie. Ganz kurzfristig wurde gestern noch das umstrittene SWIFT-Abkommen hinzugefügt, das die USA und die Kommission nach intensiven Verhandlungen am Montag dieser Woche unterzeichneten. Auch das Gesetzgebungspaket zum Europäischen Auswärtigen Dienst kam noch hinzu. Beide Abstimmungen finden am Donnerstag statt.

Unmittelbare Auswirkungen europäischer Gesetzgebung auf Ihren Geldbeutel dürfte übrigens die nächste Stufe der EU-Roaming-Verordnung haben, die seit gestern in Kraft ist und mit der Roamingpreise für innereuropäische Mobilfunktelefonate erneut sinken. Rechtzeitig zum Beginn der Haupturlaubszeit dürfen ausgehende Anrufe seit dem 01. Juli 2010 maximal 39 Cent pro Minute kosten, für einen eingehenden Anruf dürfen Sie nur noch mit höchstens 15 Cent pro Minute (alle Preise zzgl. MwSt.) zur Kasse gebeten werden (vorher lagen die Höchstgrenzen bei 43 bzw. 19 Cent). Erstmals gelten auch Kostenobergrenzen für das Datenroaming, so dass Sie sich keine Sorgen mehr machen müssen, wenn Sie an Ihrem Urlaubsort innerhalb der EU mit Ihrem Handy oder Notebook über ein Mobilfunknetz ins Internet gehen. Denn nun gelten in der Regel Kostenobergrenzen von 50 Euro zzgl. MwSt.. Außerdem müssen die Betreiber den Nutzern eine Warnung schicken, sobald sie 80% der Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht haben.

Wir melden uns nach der Sommerpause wieder bei Ihnen mit dem Überblick zur nächsten Sitzungswoche Anfang September. Genießen Sie den (Fußball-) Sommer!

Eine angenehme Lektüre wünschen
Ihre SPD-Europaabgeordneten im Europäischen Parlament

Die Themen im Einzelnen (nach Abstimmungsdatum):

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Ein abschließender Hinweis in eigener Sache: In unserer letzten Mitteilung hatten wir über das GMES-Finanzierungsvolumen berichtet. Hierbei ist uns ein Fehler unterlaufen. Die Finanzierungssumme beträgt nicht, wie fälschlicherweise angegeben, 316 Milliarden Euro, sondern muss richtig lauten: 316 Millionen Euro. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Erwünscht: Mehr Fahrgastrechte auf Schiffs- und Bus-Reisen

Passend zum Beginn der Ferien- und Reisezeit stimmen wir am Dienstag über erweiterte Fahrgastrechte im Schiffs- und Busverkehr ab. Flug- und Bahnreisende genießen bereits ausdrücklichen Schutz aufgrund europäischer Regelungen, wenn Flüge oder Züge verspätet sind oder ganz ausfallen. Diese Rechte sollen jetzt auch auf Schiffs- und Busreisende ausgeweitet werden. Ziel der Verordnungen ist, die Rechte der Fahrgäste zu stärken, indem zum einen Vorschriften über Nichtdiskriminierung sowie über Zugänglichkeit und Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität festgelegt werden. Zum anderen soll gewährleistet sein, dass Fahrgäste bei Verspätungen oder Annullierung von Fahrten Unterstützung, Information und ggf. Entschädigung erhalten. Darüber hinaus werden Regeln für die Bearbeitung von Beschwerden festgelegt.

Für den Bereich der Schifffahrt konnte eine Einigung zwischen Rat und Parlament erreicht werden, so dass die Verordnung nach der formalen Zustimmung beider Gremien im Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft treten kann. Bei den Verhandlungen konnte das Parlament durchsetzen, dass der Anwendungsbereich der Verordnung bereits für Schiffe mit einer möglichen Passagierzahl von 12 Personen gilt und nicht erst für Schiffe mit höheren Platzkapazitäten. Wir Sozialdemokraten setzten uns ferner dafür ein, dass Passagiere bereits ab einer Verspätung von 90 Minuten Anspruch haben auf Getränke und Snacks. Bei Übernachtungen, die infolge von Verspätungen oder Ausfällen notwendig werden, muss das Beförderungsunternehmen künftig mit bis zu 80 Euro pro Nacht und Passagier dafür aufkommen.

Bei den Verhandlungen mit dem Rat für den Omnibusverkehr konnte leider kein Ergebnis erzielt werden. Hauptstreitpunkte waren der Anwendungsbereich der Richtlinie, da der Rat sich weigerte, Regionaldienste in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen. Damit wären die Fahrgäste aber schlechter gestellt gewesen, was wir Parlamentarier ablehnten. Wir SPD-Abgeordneten forderten klare Rechte der Fahrgäste bei Annullierung oder Verspätungen sowie klare Rechte auf Entschädigung ‑ in allen Verkehrsmitteln. Wichtig war uns ferner – wie bei den Passagierrechten im Seeverkehr –, dass Rechte von behinderten und bewegungseingeschränkten Menschen festgeschrieben werden. Weil sich hier aber keine Einigung mit dem Rat finden ließ, wird nach der Abstimmung am Dienstag das Vermittlungsverfahren eröffnet, so dass Busreisende leider noch nicht in den Genuss vergleichbarer Passagierrechte kommen, die im Flug-, Bahn- und demnächst auch im Schiffsverkehr gelten.

Die Kommission hat eine EU-weite Aufklärungskampagne unter dem Motto „Ihre Rechte als Reisende immer dabei“ gestartet – vielleicht sind Ihnen die Plakate bei Ihrem Reiseantritt auf Flug- und Bahnhäfen schon begegnet. Informationen dazu (im Moment nur in englischer Sprache, ab Mitte Juli aber in allen 23 Amtssprachen der EU) finden Sie hier.

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Besser Durchatmen: Industrieemissionen reduzieren

Trotz aller technischen Entwicklungen sind Industrietätigkeiten noch immer eine der Hauptquellen der Luftverschmutzung. Dies liegt unter anderem daran, dass die technischen Möglichkeiten zur Verminderung von Industrieemissionen bisher nur unbefriedigend ausgeschöpft werden. Mit der Abstimmung über die Neufassung der Richtlinie zu Industrieemissionen am Mittwoch werden wir einen weiteren Schritt zu einem verbesserten europaweiten Umweltschutz gehen.

Mit der neuen Fassung wird vor allem die bestehende Flexibilität, die nationale Behörden bei der Anlagengenehmigung bislang ausgenutzt haben, eingeschränkt. In Zukunft darf von den Emissionsstandards nur noch bei Vorliegen ganz bestimmter Kriterien abgewichen werden. Eingeführt wird ferner eine Prüfpflicht der Europäischen Kommission hinsichtlich der Mindestanforderungen zur Emissionsbegrenzung. Einige Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Italien und Polen haben dem Kompromiss allerdings nur zugestimmt, weil es im Gegenzug für alte Großfeuerungsanlagen Zugeständnisse gibt. Für diese Anlagen gelten die Bestimmungen der Richtlinie erst ab Mitte 2020.

Wir SPD-Europaabgeordneten begrüßen das Ergebnis, das zu einer europaweiten Emissionsreduktion beitragen wird. Außerdem werden die Wettbewerbsverzerrungen vermindert, die aufgrund der national unterschiedlichen Anwendung der Emissionsanforderungen entstehen. Auch wenn wir die bittere Pille schlucken müssen, dass längere Fristen für Kohlekraftwerke eingeräumt werden, so bedeutet der Kompromiss in Gänze eine deutliche und damit begrüßenswerte Verbesserung des Status Quo.

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Mehr Kontrolle: Maßnahmenpaket zur Finanzmarktaufsicht

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass nationalstaatliche Aufsichtsstrukturen der europäischen Dimension vieler Finanzinstitute nicht gerecht werden. Nachdem sich der federführende Wirtschafts- und Finanzausschuss fraktionsübergreifend für die Schaffung einer starken europäischen Aufsicht ausgesprochen hat (wir berichteten im Mai-Newsletter), stimmt das Plenum voraussichtlich am kommenden Mittwoch über die geplanten Maßnahmen ab.

Drei neue Aufsichtsbehörden werden in Zukunft Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel in Europa überwachen. Nach dem Willen des Parlaments sollen sie im Notfall auch direkt Anweisungen an Markteilnehmer geben können, falls die zuständigen nationalen Behörden nicht aktiv werden. Darüber hinaus ist ihnen in Streitfällen zwischen nationalen Aufsehern die Schlichterrolle zugedacht. Grenzüberschreitende Finanzinstitute, die ein potentielles Risiko für das gesamte Finanzsystem darstellen, sollen in Zukunft europäisch überwacht werden.

Neben dieser Institutsüberwachung soll ein in Frankfurt angesiedelter Risikorat die Finanzmarktlage im Blick haben, um frühzeitig vor Krisen warnen zu können. Wir Sozialdemokraten machen uns bei den Verhandlungen mit dem Rat für eine schlagkräftige europäische Aufsicht stark, um in Zukunft die richtigen Instrumente an der Hand zu haben, damit Finanzkrisen bestenfalls verhindert werden oder man ihnen im Ernstfall entschlossen entgegen treten kann.

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Begrenzung von Managergehältern: Eigenkapitalrichtlinie

Ebenfalls am Mittwoch steht die Richtlinie zu Eigenkapitalanforderungen von Finanzinstituten zur Abstimmung. Mit ihr soll zum einen das Eigenkapital, über das die Institute verfügen müssen, erhöht werden, damit sie im Krisenfall nicht auf staatliche Hilfen zurückgreifen müssen. Aus unserer Sicht überfällig sind aber die Regelungen – und das gibt der Name der Richtlinie nicht zu erkennen – zum Vergütungssystem der Banken. Nehmen Finanzinstitute staatliche Hilfen in Anspruch, muss sichergestellt werden, dass sie diese tatsächlich für die Stabilisierung des Unternehmens und nicht etwa zur Auszahlung von Managerboni verwenden. Hierfür schafft die Richtlinie die Grundlage. Bevor Boni ausgezahlt werden, müssen die Banken ihre Kapitaldecke stärken und zunächst die staatlichen Hilfen zurückzahlen. Darüber hinaus überprüfen die Aufsichtsbehörden in einem solchen Fall das gesamte Vergütungssystem. Ausnahmen darf es nur in eigens begründeten Sonderfällen geben. Teile der Bonuszahlen werden generell einbehalten und nur dann ausgezahlt, wenn getroffene Geschäftsentscheidungen auch mittel- und langfristig erfolgreich sind. Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament setzen sich konsequent dafür ein, dass die Vergütungspolitik das langfristige Wohl der Unternehmen und auch ihrer Beschäftigten im Auge haben muss. Dazu gehört, dass nicht nur Erfolge belohnt, sondern auch Misserfolge sanktioniert werden.

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Eine Stimme für Europa: Europäischer Auswärtiger Dienst

Am Donnerstag werden wir über einen Teil des Gesetzgebungspaketes abstimmen, das die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zum Gegenstand hat. Der EAD soll die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Sozialdemokratin Catherine Ashton, inhaltlich und administrativ unterstützen. Sowohl das Amt der Hohen Vertreterin als auch der EAD wurden mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffen. Ziel ist, die äußere Handlungsfähigkeit der EU zu stärken und die außenpolitische Kohärenz der Europäischen Union sicherzustellen. Der EAD wird sich zunächst aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und des Ministerrates, langfristig aber auch aus Mitarbeitern aller europäischen Institutionen zusammensetzen. Es werden also vorhandene Personalkapazitäten genutzt.

Das Gesetzgebungspaket besteht aus drei Teilen, einer Entschließung des Rates zu Organisation und Arbeitsweise des EAD und zwei weiteren Verordnungen. Zu der Entschließung muss das Parlament angehört werden, beim Erlass der Verordnungen hingegen sind Bereiche betroffen, bei denen ein Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments besteht. Die erste Verordnung enthält Bestimmungen zur Finanzierung des EAD, wodurch eine Anpassung der Haushaltsordnung erforderlich wird. Die zweite Verordnung beinhaltet die Anpassung der Personalverordnung, die bei der Rekrutierung der EAD-Mitarbeiter zur Anwendung kommt.

Am Donnerstag werden wir in einem ersten Schritt über die Entschließung abstimmen. Über die Verordnungen werden wir voraussichtlich im Herbst votieren, wenn das ordentliche (und zeitintensivere) Gesetzgebungsverfahren fortgeschritten ist.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist die Einrichtung des EAD ein wesentlicher Baustein der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Der EAD soll dazu beitragen, der Europäischen Union ein Gesicht zu geben und die Etablierung einer wirklichen Gemeinsamen Außenpolitik zu unterstützen. Er soll – und dafür setzen wir Europaparlamentarier uns besonders ein – ein neuer Dienst im Dienste aller europäischen Institutionen, also Parlament, Rat und Kommission, sein. Sicher gestellt werden muss ferner, dass der EAD der Kontrolle der Institutionen unterliegt, die er vertritt. Dazu gehört auch das Europäische Parlament.

Zur Erreichung dieser Ziele haben wir bei den bisherigen Verhandlungen darauf bestanden, über alle Teile des Gesetzgebungspaketes gemeinsam zu entscheiden. Die Teilabstimmung in der kommenden Woche stellt also ein Entgegenkommen des Parlaments dar, um alles zu tun, damit der Dienst möglichst schnell seine Arbeit aufnehmen kann. Sollte die Vereinbarung mit dem Parlament allerdings vom Rat missachtet werden, werden wir bei den weiteren Verhandlungen zu den Bereichen, in denen wir mitentscheidungsbefugt sind, die Daumenschrauben anziehen und eine entsprechend härtere Gangart einlegen.

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Mehr Datenschutz beim Bankdatentransfer: SWIFT-Abkommen

Am Donnerstag werden wir im Plenum entscheiden, ob das umstrittene und lang umkämpfte SWIFT-Abkommen in Kraft treten wird. Das völkerrechtliche Abkommen zwischen der EU und den USA wird die Weitergabe von Bankdaten auf europäischen Servern an amerikanische Behörden zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung regeln. Wir Europaparlamentarier standen dem Abkommen kritisch gegenüber, weil der Umgang mit hochsensiblen Daten geregelt wird und die Anforderungen an angemessenen Datenschutz, ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten oder eine enge Zweckbestimmung zunächst nicht erfüllt wurden. Der ersten ausgehandelten Fassung haben wir daher im Februar unsere Zusage verweigert, die seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages für die Wirksamkeit des Abkommens erforderlich ist (wir berichteten im März-Newsletter). Als uns die Kommission das vermeintlich ausgehandelte Verhandlungsergebnis vor zwei Wochen im Innenausschuss des Europäischen Parlaments skizzierte und ein mehr oder weniger informelles Ja von uns verlangte, war klar, dass wir auch dieser Fassung nicht ohne sorgfältige Prüfung zustimmen würden. Wir erhöhten den Druck, so dass die Verhandlungen, die schon für beendet erklärt waren, wieder aufgenommen und weitere unserer Forderungen aufgenommen wurden.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass die europäische Polizeibehörde Europol künftig jede Anfrage aus Amerika auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen wird. Dabei ist es zwingend vorgeschrieben, dass eine enge Zweckbeschränkung auf solche Fälle vorgesehen ist, in denen ein begründeter Terrorverdacht vorliegt. Ein weiterer zentraler Punkt, den wir bis zuletzt einforderten, ist die zugesicherte Einrichtung einer ständigen europäischen Kontrolle bei der Extraktion der Daten direkt vor Ort im US-Finanzministerium. Die maximale Speicherdauer wird auf fünf Jahre begrenzt und die amerikanische Regierung muss jedem Betroffenen – unabhängig von seiner Nationalität oder seinem Wohnort – den Rechtsweg garantieren.

Die zur Abstimmung stehende Fassung ist aus Sicht der Sozialdemokraten im Vergleich zu den ersten Verhandlungsergebnissen eine erhebliche Verbesserung. Das EU-Parlament hat hier als echtes Korrektiv zu Gunsten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingewirkt. Gleichwohl hätten wir eine Rechtmäßigkeitskontrolle durch eine richterliche Instanz der Europol-Lösung vorgezogen. Eine Kontrolle durch Europol führt aus unserer Sicht zu Interessenskonflikten, weil Europol ein eigenes Interesse an den Daten für ihre Ermittlungsarbeit haben kann. Die Praktikabilität und Wirksamkeit der ausgehandelten Fassung wird daher in Zukunft unbedingt zu prüfen sein.

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